AGB Studiengänge
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Kundeninformationen
Studiengänge
1. Allgemeines
Wir, das HAUS DER TECHNIK e.V., bieten in Zusammenarbeit mit unseren Hochschul-Kooperationspartnern berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge mit Hochschulabschluss an. Die Durchführung der Studiengänge erfolgt grundsätzlich durch uns; die kooperierenden Universitäten und Hochschulen sind im Rahmen der Prüfungsordnungen verantwortlich für die Lehre, die Prüfungen und die Verleihung des Abschlusses. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung solcher Studiengänge. Für die Buchung nur einzelner Module aus den Studiengängen gelten hingegen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Kundeninformationen Modulbuchung“. Für die Nutzung der zur Verfügung stehenden elektronischen Kommunikationsplattform gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzlich vorgeschriebene Kundeninformationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz.
2. Vertragsschluss
Ihr Vertragspartner ist:
HAUS DER TECHNIK e.V., vertreten durch den Vorstand Prof. Dr. Werner Klaffke (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied), Dr. Hans Bünting (Vorsitzender des Vorstandes) und Georg Schachner (stellv. Vorsitzender des Vorstandes), Hollestr. 1, 45127 Essen; Registergericht: Amtsgericht Essen, Registernummer: VR 1475; Tel.: + 49 (0) 201/18 03-1 (Zentrale), Fax: + 49 (0) 201/18 03-269 (Zentrale), E-Mail: hdt@hdt.de.
Verträge werden nur in deutscher Sprache geschlossen.
Wir ermöglichen es Ihnen, auf unserer Website (www.hdt-studiengaenge.de) die Bezeichnungen, Abschlüsse und weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen angebotenen Studiengängen anzusehen. Die Darstellung der Studiengänge auf der Website stellt rechtlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch Sie dar. Irrtümer sind vorbehalten.
Sofern Sie sich für einen Studiengang anmelden wollen, müssen Sie zunächst die Zulassung zum Studium beantragen. Sie müssen dem formlosen Antrag einen tabellarischen Lebenslauf sowie die für den jeweiligen Studiengang ausgewiesenen Nachweise (z. B. Abiturzeugnis, Graduierung, Praktikums- oder Berufsnachweise) beifügen und per Briefpost, Fax oder E-Mailanhang an unser Studiensekretariat zu senden. Der Antrag auf Zulassung dient der Überprüfung Ihrer persönlichen Erfüllung der für den jeweiligen Studiengang bestehenden Zulassungsvoraussetzungen durch uns im Auftrag des jeweiligen gemeinsamen Prüfungsausschusses. Mit Ihrem Antrag auf Zulassung geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot zur Zulassungsprüfung ab. Wir können dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen (ab dem Zeitpunkt der vollständigen Vorlage der erforderlichen Nachweise) durch ausdrückliche Erklärung oder Bescheidung Ihres Zulassungsantrages annehmen. Die Zulassung zum Studium kann auch unter Auflagen erfolgen. Die Zulassungsprüfung ist kostenpflichtig.
Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen bereits in anderen Studiengängen erbrachte Prüfungsleistungen auf den Studiengang anrechnen lassen, berufliche Kenntnisse sind nach Hochschulrecht nicht anrechnungsfähig. Der Antrag auf Anrechnung muss gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung gestellt werden.
Wenn Sie sich nach erfolgter Zulassung für den entsprechenden Studiengang bei uns anmelden wollen, müssen Sie das für den jeweiligen Studiengang zum Download bereitgehaltene Anmeldeformular herunterladen oder das zugesandte Exemplar verwenden und vollständig ausgefüllt per Briefpost, Fax oder E-Mailanhang an unser Studiensekretariat senden. Mit Ihrer Anmeldung geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot zur Buchung des Studiengangs ab.
Bei Buchungen kurz vor dem Studienbeginn (weniger als 10 Tage) empfehlen wir vorab eine telefonische Kontaktaufnahme, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen.
Wir können Ihr Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen durch eine Anmeldebestätigung, die Ihnen schriftlich per Briefpost oder per E-Mail zugeschickt wird, annehmen, womit der Vertrag zustande kommt. Anmeldungen ohne vorherige Zulassung werden erst bestätigt, wenn die Zulassung erfolgt ist.
Falls vor Studienaufnahme Auflagen zu erfüllen sind, gilt Ihre Anmeldung vom Erfüllungstag an; dies bedeutet im Verzugsfall; dass Sie Ihr Studium mit erst mit dem nächsten darauf folgenden Modul beginnen können.
Da die Teilnehmeranzahl für unsere Studiengänge begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bzw. ihrer Bestätigung. Sollte eine ausreichende Anzahl von Teilnehmerplätzen nicht mehr zur Verfügung stehen, werden wir Ihnen dies mitteilen.
Der Vertragstext wird von uns normalerweise nicht elektronisch gespeichert und kann von Ihnen später nicht mehr eingesehen werden. Sie erhalten Ihre Buchungsdaten und den Vertragstext jedoch zusammen mit der schriftlichen Anmeldebestätigung.
Ihre Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes bearbeitet und soweit erforderlich der kooperierenden Universität oder Hochschule weitergegeben. Im üblichen Rahmen eines Lehrbetriebs werden Ihre persönlichen Kontaktdaten sowohl gegenüber den übrigen Teilnehmern wie auch gegenüber mit dem Lehrbetrieb befassten Dritten (z.B. Dozenten) offengelegt.
Einige Studiengänge erfordern es, dass Sie sich nach erfolgter Zulassung und bestätigter Anmeldung an der kooperierenden Universität oder Hochschule einschreiben. In anderen Studiengängen ist eine solche Einschreibung freiwillig. Sofern gewünscht, unterstützen wir Sie bei der Einschreibung. Für die Einschreibung fallen von Ihnen unmittelbar an die Universität/Hochschule zu entrichtende, semesterweise Sozial- und Studierendenschaftsbeiträge an.
Werden anlässlich der von uns organisierten Veranstaltungen zusätzliche Leistungen Dritter wie z.B. Beförderungs- oder Unterbringungsleistungen angeboten, werden wir nur als Vermittler tätig. Ihr Vertragspartner derartiger Zusatzleistungen ist der entsprechende Leistungsträger. Wir verweisen insofern auf unsere ergänzenden AGB HDT-Agentur.
3. Stornorecht, Kündigung, Studiengangsabsagen und -änderungen
Sie können Ihre Buchung auch nach Vertragsschluss noch stornieren. Hierfür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr**. Bei Stornierungen, die weniger als 21 Tage vor Beginn des Studiengangs bei uns eingehen bzw., wenn Sie ohne Stornierung nicht zu der Eröffnungsveranstaltung erscheinen, gilt eine Kündigungszeit von drei Monaten zum Abschluss des am Fristende noch laufenden Moduls.
Umbuchungen auf andere Studiengänge oder Einzelmodule stellen eine (ggf. kosten- und gebührenpflichtige) Stornierung des ursprünglich gebuchten Studiengangs und die Neubuchung des neuen Studiengangs dar.
Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung des Studiengangs ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger ist, als die von uns einbehaltenen Gebühren.
Die Stornierung gilt nur, wenn sie schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax zu Händen unseres Studiensekretariats erfolgt. Maßgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung bei uns.
Im Übrigen bestehen folgende Kündigungsregelungen:
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Abschluss der am Fristende noch laufenden Module gekündigt werden.
Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Diese ist für Sie insbesondere möglich bei Verlust der Arbeitsstelle (Kopie der arbeitsvertraglichen Kündigung ist der Kündigung beizufügen) oder bei einer längeren Krankheit, aufgrund derer das Studiengangsziel nicht erreicht werden kann (ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der Kündigung beizufügen). Für uns besteht insbesondere dann ein Grund zur außerordentlichen Kündigung, wenn Sie trotz Abmahnung weiter schuldhaft gegen Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen. Für beide Seiten liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vor, wenn Sie entsprechend der Prüfungsordnung Ihren Prüfungsanspruch verloren haben.
Die Kündigung gilt nur, wenn sie per Post, E-Mail oder Telefax zu Händen unseres Studiensekretariats erfolgt. Maßgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Kündigung bei uns.
Mit erfolgreichem Abschluss des Studiengangs erlischt das Vertragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein Anspruch auf Durchführung des Studiengangs besteht nur, wenn die vom jeweiligen Studiengang abhängige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, andernfalls sind wir berechtigt, den Studiengang abzusetzen. Dies geschieht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Studiengangs. Darüber hinaus behalten wir uns vor, Studiengänge aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen zu verschieben bzw. abzusagen. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, die Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls werden bereits gezahlte Studiengangsgebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere Stornierungs-, Umbuchungs- oder sonstige Kosten für von Ihnen gebuchte Beförderungsmittel oder Unterbringung sowie Arbeitsausfall werden von uns nicht erstattet, es sei denn, solche Kosten entstehen durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits. Wir weisen Sie daher ausdrücklich darauf hin, dass in der Regel die Möglichkeit besteht, bei den Beförderungs- und Unterbringungsunternehmen stornogebührenfreie Tarife zu buchen oder eine Rücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Wir behalten uns vor, Dozenten, Inhalt und Durchführungsorte zu ändern, solange der Gesamtcharakter und das Ziel des Studiengangs gewahrt bleibt. Solche Änderungen führen nicht zu Ansprüchen Ihrerseits auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen oder Minderung bzw. Zurückbehalt noch fälliger Zahlungen.
4. Gebühren
Unsere Studiengänge sind aufgrund unserer Gemeinnützigkeit mehrwertsteuerbefreit. Die angegebenen Gebühren enthalten daher keine Mehrwertsteuer, diese fällt nicht an.
Die angegebenen Gebühren enthalten veranstaltungsgebundene Arbeitsunterlagen, Zugang zur elektronischen Studienplattform, Bibliotheksnutzung, Pausenimbisse und –getränke; ein Mittagessen bei ganztägigen Veranstaltungen kann enthalten sein..
Nicht enthalten sind die Kosten der Anreise zum und der Unterbringung am jeweiligen Studienort. Diese sind von Ihnen selbst zu tragen. Eventuell anfallende studienbezogene Reisekosten (z.B. Exkursionen außerhalb des Curriculums) sind von Ihnen individuell zu tragen bzw. werden Ihnen nach Anfall gesondert berechnet.
Für das Zulassungsverfahren zum Studiengang wird unabhängig vom Ergebnis und unabhängig davon, ob Sie sich anschließend tatsächlich zu dem Studiengang anmelden oder nicht, ein Bearbeitungsentgelt * *erhoben.
Die Prüfungsgebühren sind grundsätzlich in den Studiengebühren enthalten und ggf. dort gesondert ausgewiesen. Lediglich für die Wiederholung von Prüfungen wird Ihnen die je Modul eine Prüfungsgebühr* in Rechnung gestellt. Bei der Wiederholung der Bachelor-/Masterarbeit ist das vollständige Modul erneut kostenpflichtig zu belegen und eine gegebenenfalls gesondert ausgewiesene Prüfungsgebühr* erneut zu zahlen.
Falls Sie ein Modul des Studiengangs ohne eigenes Verschulden versäumen, können Sie bei rechtzeitiger Abmeldung an dem gleichen Modul des darauf folgenden Studiengangs kostenlos teilnehmen, sofern ein solcher durchgeführt wird und das Modul im laufenden Studiengang von Ihnen bereits bezahlt wurde.
5. Zahlung
Die Zulassungsgebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und sofort zu zahlen.
Die Studiengebühren werden grundsätzlich modulweise nach Studienfortschritt abgerechnet, sind mit Zugang der jeweiligen Rechnung fällig und spätestens bis zu Beginn der ersten Veranstaltung eines Moduls zu zahlen. Die Gebühr für das Modul Bachelor-/bzw. Masterarbeit wird mit Ausgabe des Themas fällig und ist sofort zu zahlen. Hiervon abweichende Zahlungsvereinbarungen können gegebenenfalls individuell vereinbart werden. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Studiengängen/Modulen berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Gebühr.
Wir sind berechtigt, Sie bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Gebühren von dem Studiengang/Modul auszuschließen bzw. nach Ablauf einer Nachfrist den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In beiden Fällen bleiben Sie zur Zahlung der vollständigen Gebühren verpflichtet, wobei durch uns ersparte Aufwendungen zu Ihren Gunsten angerechnet werden.
Falls Sie fristgerecht von Ihrem Stornorecht Gebrauch machen, wird eine eventuell bereits gezahlte Studiengebühr erstattet. Eine Erstattung der Zulassungsgebühr ist jedoch ausgeschlossen.
Falls der Studiengang/das Modul noch vor Beginn von uns vollständig abgesetzt wird, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Teilnahmegebühren. Falls während deren Laufzeit abgebrochen werden muss, haben Sie Anspruch auf zeitlich anteilige Rückzahlung bereits geleisteter Gebühren für alle nicht durchgeführten Zeiträume bzw. wir haben Anspruch auf zeitlich anteilige Zahlung der Gebühren für die bereits durchgeführten Zeiträume. Weitere Ansprüche von Ihnen entstehen nicht.
Macht eine der Vertragsparteien von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und sind die hierzu berechtigenden Gründe von Ihnen zu vertreten, so bleiben Sie trotzdem als Ausfallschadenersatz zur Zahlung der Gebühren bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin verpflichtet. Von uns für diesen Zeitraum ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
Bei Ihrem Nichterscheinen oder einem vorübergehenden Ausschluss von der Veranstaltung ist eine anteilige Rückzahlung/Minderung von Teilnahmegebühren ausgeschlossen, soweit und solange keine Vertragspartei den Vertrag ordentlich oder außerordentlich wirksam kündigt.
Studiengangs-/Moduländerungen oder deren Verlegung (unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Ziele) führen nicht zu Ansprüchen auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen oder Minderung bzw. Zurückbehalt noch fälliger Zahlungen.
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
Von staatlicher Seite wie auch von Banken gibt es mehrere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung. Finanzierungskontakte und –konditionen mit uns kooperierender Institutionen teilen wir Ihnen auf Wunsch mit. Vertragspartner einer eventuellen Finanzierung mit Ihnen ist ausschließlich der jeweilige Finanzierer, nicht wir. Wir stehen nicht dafür ein, dass Sie die Finanzierung tatsächlich erhalten; etwaige Ansprüche gegenüber uns bestehen insoweit nicht. Zudem bleiben Sie zur Bezahlung der Studiengebühren uns gegenüber verpflichtet, selbst wenn Sie keine Finanzierung erhalten.
Die Höhe der aktuellen Zulassungs-/Prüfungsgebühr finden Sie in der Gebührentabelle (s. unten).
6. Urheberrechte
Bei unseren Studienunterlagen handelt es sich um urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Werke. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung insgesamt oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Studienunterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben genutzt werden.
Die Nutzungsrechtseinräumung Ihnen gegenüber steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Gebührenzahlung. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Studiengangsunterlagen außerdem unser Eigentum.
In unseren Studiengängen wird Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und darf nicht außerhalb des Veranstaltungsraumes verwendet werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die in den Studiengängen eingesetzten Produkte, Verfahren und Scripte frei von Schutzrechten Dritter oder sonstigen Mängeln sind.
7. Haftung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Studiengänge so gestaltet sind, dass ein aufmerksamer Teilnehmer je nach Vorbildung die Inhalte verstehen und die Studiengangsziele erreichen kann. Für einen Schulungserfolg haften wir jedoch nicht. Naturgemäß geben die Inhalte der Studiengänge und Studiengangsunterlagen die eigene Meinung des Dozenten wieder. Für eine Anwendung im konkreten Einzelfall und für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher keine Haftung übernommen werden.
Sie sind während der Unterrichtszeit und auf dem direkten Wege zum und vom jeweiligen Schulungsgebäude bei dem für uns zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg, im gesetzlichen Rahmen gegen Unfälle versichert.
Eine Haftung von uns beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Inhalten im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgt auf Ihr eigenes Risiko, sofern Sie nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Schäden (insbesondere den Einsatz von Virenschutz-/Firewall-/etc.-Programmen sowie die Anfertigung von regelmäßigen Datensicherungen) ergreifen. Sie sind dann für Schäden an Ihrem Computersystem oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten, für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden aufgrund des Downloads oder sonstiger Transaktionen im Zusammenhang mit dem Angebot allein verantwortlich. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den üblichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Anwenders eingetreten wäre.
Wir haften nicht für von Ihnen eingebrachte Gegenstände, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
Von Ihnen mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
8. Sonstiges
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung Foto- und Filmmaterial angefertigt werden kann. Wir informieren die Teilnehmer(innen), dass evtl. auch ihre Person aufgenommen und dass das Bildmaterial zur redaktionellen Berichterstattung verwendet werden kann.
Dieses Foto- und Filmmaterial kann ohne Anspruch des Teilnehmers auf Vergütung zur Berichterstattung und Bewerbung weiterer HDT-Veranstaltungen aufgenommen und in unseren Print- und Onlinemedien, sowie Print- und Onlinemedien Dritter, insbesondere in der Tagespresse, auf Internetseiten und in sozialen Medien, veröffentlicht und verbreitet werden. Wenn Sie mit der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos, auf denen Sie zu erkennen sind, nicht einverstanden sind, teilen Sie dies bitte vor Beginn der Veranstaltung unserem Veranstaltungsleiter vor Ort mit.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gerichtsstand ist Essen.
9. Streitbeilegung
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link www.ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
10. Fragen / Kontakt
Bei Rückfragen zu diesen AGB/Kundeninformationen, anderen Fragen, Stornierungen oder Kündigungen wenden Sie sich an:
HAUS DER TECHNIK e.V.
- Studierendensekretariat -
Hollestr. 1
45127 Essen
Tel.: +49 (0) 201 1803-318
Fax: +49 (0) 201 1803-303
Gebührentabelle:
Für die Studiengänge des Haus der Technik
- Master Energiewirtschaft
- Master Logistik und Supply Chain Management
- Bachelor Energietechnik
- Bachelor Med. Radiologietechnologie
- und für Einzelmodulbelegungen im Rahmen dieser Studiengänge
gelten folgende Gebühren:
- Stornogebühr: 50,00 €
- Ummeldegebühr: 50,00 €
- Zulassungsgebühr: 250,00 €
- Modulwiederholungsgebühr Klausur Bachelor: 120,00 €
- Modulwiederholungsgebühr Klausur Master: 200,00 €
- Prüfungsgebühr Einzelmodulbeleger: 200,00 €
- Prüfungsgebühr Bachelor Energietechnik: 500,00 €
- Wiederholungsgebühr Bachelorarbeit: 1.000,00 €
- Bei einer Wiederholung der Masterarbeit muss das gesamte Modul neu belegt werden.