Dipl.-Ing. Christoph Beermann
Sicherheitsingenieur, ICB Ingenieurbüro, Sprockhövel
Inhalt
Zum Thema
Gesetzliche Vorgaben, Vorschriften und Normen fordern seit einigen Jahren eine rechtskonforme Elektroorganisation und eine klare Regelung zum Einsatz des Anlagenverantwortlichen. Bei dem Anlagenverantwortlichen muss es sich um eine natürliche Person handeln. Diese Person hat die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören. Diese Forderung stellt u.a. die DIN VDE 0105-100.
Zielsetzung
Ziel ist es, die Anforderungen zur Umsetzung hinsichtlich Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10 und weiteren Gesetzen, Vorschriften und Regelungen so zu erfahren, dass sie in der beruflichen Praxis nach den jeweiligen Anforderungen effizient umgesetzt werden können.
Da es in den meisten Unternehmen nicht möglich ist, die Anlagenverantwortung durchgängig auf eine einzelne Person zu übertragen, muss für Arbeiten, z.B. bei Schichtwechsel, die Anlagenverantwortung gewährleistet sein und in der Regel übertragen werden. Der lückenlose Einsatz des Anlagenverantwortlichen muss zu jedem Zeitpunkt erkennbar geregelt sein.
Die Übertragung der Anlagenverantwortung kann nur an Personen erfolgen, die fachliche Kenntnisse und Erfahrungen haben:
Teilnehmerkreis
Anlagenverantwortliche von elektrischen Anlagen, Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK), Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsleiter, Schichtleiter, Elektromeister, Elektrofachkräfte (EFK), Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur, ICB Ingenieurbüro, Sprockhövel
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