Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
ö.b.u.v. Sachverständiger, beratender Ingenieur, Dorsten
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* mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen, sowie Mittagessen und Pausengetränken
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Zusammenfassung Ihrer Buchung
Am 1. Juni 2017 trat die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. Diese verpflichtet Betriebsbeauftragte für Abfall zum Erwerb der Fachkunde an einem staatlich anerkannten Grundkurs und spätestens alle zwei Jahre an einer staatlich anerkannten Fortbildung teilzunehmen.
Im 4-tägigen Grundlehrgang mit insgesamt neun Experten aus der betrieblichen und behördlichen Praxis stehen am 1. Tag insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Reglungen im Fokus.
Am 2. Tag wird das Wissen um Rechte und Pflichten, Aufgaben und organisatorische Stellung im Betrieb sowie Haftung des Abfallbeauftragten intensiv erörtert und praxisnah diskutiert.
Am 3. Tag steht die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Abfallrechts in Unternehmen im Vordergrund, ein systematischer Überblick über die in der Abfallwirtschaft geltenden Regeln und Gesetze wird gegeben, die gefährlichen Abfälle bilden einen weiteren Schwerpunkt des 3. Tages.
Am 4. Tag des Fachkundelehrgangs gilt die Einführung dem Arbeitsschutz- und Gefahrgutrecht. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten mit umfassenden Beispielen aus der Praxis.
Zum Thema
Als Abfallbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und Zuverlässigkeit besitzt. Betreiber müssen für die Entsorgung von Gefahrstoffen im Rahmen des Immissionsschutzes und für die Fortentwicklung der zuständigen Mitarbeiter Sorge tragen. Umweltgerechtes Entsorgen von gefährlichen Abfällen durch zuverlässiges Abfallmanagement ist für Unternehmen ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes.
Die Fachkunde kann mit der Teilnahme an diesem Grundlehrgang erworben werden - eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird jedem Teilnehmer ausgehändigt.
Programm
Tag 1, 09:00 - 18:30 Uhr
09:00 Uhr Begrüßung und Einführung Recht
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
Die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen
Die weiteren abfallrechtlichen Gesetze (MR Dr. jur. Frank Petersen)
10:30 Uhr Kaffeepause
10:45 Uhr Fortsetzung (Dr. jur. Frank Petersen)
12:45 Uhr gemeinsames Mittagessen
13:45 Uhr
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
Die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen. Untergesetzliches Regelwerk mit Bezug zur Abfallstromkontrolle Verwaltungsvorschriften/Vollzugshilfen zu vg Themen (Dr. Angela Küster)
15: 45 Uhr Kaffeepause
16:00 Uhr Fortsetzung (Dr. Angela Küster)
18:30 Uhr Einladung zu einem gemeinsamen Abendessen zum Erfahrungsaustausch
Tag 2, 09:00 - 18:00 Uhr
09:00 Uhr Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall (Rechtsanwalt Nikolaus Steiner)
10:30 Uhr Kaffeepause
10:45 Uhr Die Haftung des Abfallbeauftragten (Rechtsanwalt Nikolaus Steiner)
12:45 Uhr gemeinsames Mittagessen
13:45 Uhr Der Abfallbeauftragte in der betrieblichen Praxis (Dipl.-Ing. Jörg Freise)
15:45 Uhr Kaffeepause
16:00 Uhr Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Unternehmen (Peter Schacky)
18:00 Uhr Ende des 2. Veranstaltungstages
Tag 3, 09:00 - 18:00 Uhr
09:00 Uhr Abfallrecht - Abfallwirtschaft
Das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen (Dr. Jürgen Zentgraf)
10:30 Uhr Kaffeepause
10:45 Uhr Fortsetzung (Dr. Jürgen Zentgraf)
12:45 Uhr gemeinsames Mittagessen
13:45 Uhr Gefährliche Abfälle (Dipl.-Ing. Klaus Borkowski)
15:45 Uhr Kaffeepause
16:00 Uhr Fortsetzung (Dipl.-Ing. Klaus Borkowski)
18:00 Uhr Ende des 3. Veranstaltungstages
Tag 4, 09:00 - 18:00 Uhr
09:00 Uhr Arbeitsschutz - Gefahrgutrecht (Uwe Manske)
10:30 Uhr Kaffeepause
10:45 Uhr Fortsetzung (Uwe Manske)
12:45 Uhr gemeinsames Mittagessen
13:45 Uhr
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Zusammenfassung und Umsetzung in die Praxis mit Beispielen aus der Praxis
Die Pflichten des Abfallbeauftragten
Die Rechte des Abfallbeauftragten
Das Verfahren zur Bestellung von Abfallbeauftragten (Dipl.-Ing. Klaus Borkowski)
15:45 Uhr Kaffeepause
16:00 Uhr Fortsetzung (Dipl.-Ing. Klaus Borkowski)
Erfolgskontrolle Tage 1 - 4
Aushändigung der Teilnahmebescheinigungen
18:00 Uhr Ende der Veranstaltung
ö.b.u.v. Sachverständiger, beratender Ingenieur, Dorsten
ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg
Bezirksregierung Düsseldorf
GBM Gefahrgutberatung MANSKE, Essen
BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn
ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Anwaltskanzlei Steiner, Essen
Leiter des Amtes für Umweltschutz, Stadtverwaltung Mülheim/Ruhr
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