Dipl.-Ing. Michael Neukert
Sachverständiger, Schlüchtern, "Kooperationspartner TÜV Rheinland Industrieservice GmbH“
Die neue bundesweit einheitlich geregelte Anlagenverordnung AwSV bringt Änderungen für Anlageplaner und -betreiber, Behörden und Sachverständige und alle die im Bereich des Gewässerschutz tätig sind.
Inhalt
Zum Thema
Mit der Einführung einer bundesweit geltenden Anlagenverordnung werden einheitliche Anforderungen an die Planung, den Betrieb und die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen formuliert. Da bisher in jedem Bundesland festgesetzte Spezialregelungen für bestimmte Anlagenarten gelten, wird eine einheitliche Regelung zu Veränderungen in den Bundesländern führen. So werden z. B. die Einstufung von Stoffen, die Anlagenabgrenzung, die Prüfung von Anlagen und die Anzeigepflicht neu geregelt.
Zielsetzung
Die neue bundesweit einheitlich geltende Anlagenverordnung macht deutlich, dass alle Bundesländer von Änderungen im Bereich des Gewässerschutzes betroffen sein werden.
Den Teilnehmern werden die wesentlichen Änderungen und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Bundesländer erläutert.
Teilnehmerkreis
Betreiber von Anlagen, Planer, Behördenvertreter, Sachverständige, fachlich verantwortliche Personen von Fachbetrieben nach WHG, Umweltschutzbeauftragte
Sachverständiger, Schlüchtern, "Kooperationspartner TÜV Rheinland Industrieservice GmbH“
Hinweise
Bei noch nicht eingeführter Verordnung wird der letzte (aktuelle) Stand der Entwürfe behandelt.
"Seminar nach Maß" - Diesen Inhalt oder weitere Themen als maßgeschneidertes Seminar:
Jetzt anfragenDas Förderprogramm für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in NRW.
NRW-Bildungsscheck