Dipl.-Ing. Joachim Boenisch
ESKA-Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg
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Zusammenfassung Ihrer Buchung
Lieferanten müssen ein Sicherheitsdatenblatt (englisch SDS für Safety Data Sheet) erstellen, wenn von ihnen gelieferte Stoffe laut CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft werden. Von den Akteuren der Lieferkette, z.B. Herstellern, Importeuren, Händlern muss spätestens bei der ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen muss die Übermittlung des Sicherheitsdatenblatts an den Kunden nachweisbar sein.
Der Verwender muss mit den Angaben im Sicherheitsdatenblatt die im Betrieb notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zur Transportsicherheit, für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz veranlassen können.
Sicherheitsdatenblätter dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen erstellt werden. Was die Gesetzgebung vorschreibt, ist in der Praxis häufig mühsam, oft fehlen dem Ersteller notwendige Informationen. Die Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern wird durch Ausbildung vermittelt, eine ständige Aktualisierung des Fachwissens durch Weiterbildungsmaßnahmen vertieft die praktische Erfahrung.
Das Seminar erläutert alle chemikalienrechtliche Bestimmungen und gibt einen Überblick zu REACH und GHS. Physikalisch-chemische Eigenschaften werden ebenso erklärt wie die zu beachtenden toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Angaben.
Was genau sind die Aufgabe und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes?
Sind alle Angaben vollständig und plausibel?
Welche geeigneten Maßnahmen gibt es bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
Abgerundet wird das Seminar durch Übungen zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.
Zum Thema
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller/Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Produkte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.
Mit dieser anspruchsvollen und schwierigen Aufgabe soll nach der REACH-Verordnung eine fachkundige Person beauftragt werden.
Wer Stoffe und Produkte in Verkehr bringt, sollte sicherstellen, dass die fachkundigen Personen entsprechende Schulungen und Auffrischungskurse erhalten haben. Die Veranstaltung vermittelt die Basisqualifikation zur Erfüllung dieser Aufgabe.
Programm
1. Tag, 10:00 - 17:00 Uhr
10:00 Begrüßung und Einführung
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger
10:15 Chemikalienrechtliche Bestimmungen
(Einführung in das Recht der EU • Vorstellung relevanter EG-Richtlinien und Verordnungen • Pflichten der Hersteller • nationale Vorschriften und Regelungen)
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger
11:30 Kaffeepause
11:45 Überblick REACH und GHS
(Ziel und Geltungsbereich • Erläuterungen wesentlicher Begriffe • Zeitrahmen für das Inkrafttreten der beiden Verordnungen • Informationen in der Lieferkette • Kennzeichnungselemente)
Dr. Kerstin Rathmann
12:30 gemeinsames Mittagessen
13:30 Vorgehen bei der Erstellung
(Vorstellung Beispielrezeptur • Reihenfolge der Bearbeitung der einzelnen Abschnitte)
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger
13:45 Physikalisch-chemische Eigenschaften - Bedeutung wichtiger physikalisch-chemischer Daten
(wie Flammpunkt, Verteilungskoeffizient, Löslichkeit, Dampfdruck, pH-Wert etc., • Kriterien für die Einstufung)
Dr. Kerstin Rathmann
14:30 Kaffeepause
14:45 Beurteilung toxikologischer /ökotoxikologischer Angaben
(Bedeutung relevanter Daten wie LD50 / LC50-Dosis • sensibilisierende Wirkung • BCF-Werte, Persistenz und Abbaubarkeit • Kriterien für die Einstufung)
Dr. Kerstin Rathmann
16:00 Einstufung von Stoffen - Übungen mit Diskussion
(Einstufung nach physikalisch-chemischen Eigenschaften • Einstufung nach toxischen / ökotoxischen Eigenschaften)
Dr. Kerstin Rathmann
17:00 Ende des 1. Veranstaltungstages
2. Tag, 09:00 - 17:00 Uhr
09:00 Einstufung von Zubereitungen - Übungen mit Diskussion
(Anwendung der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) • selbstständiges Beurteilen, Einstufen und Kennzeichnen von Beispielen • Besprechung der Ergebnisse)
Dr. Kerstin Rathmann
11:15 Kaffeepause
11:30 GHS in Europa - Kurzübersicht
(Umsetzung von GHS in der EU • Übersicht zur CLP-Verordnung • Unterschiede / Abweichungen zum UN-GHS)
Dr. Anita Hillmer
12:30 gemeinsames Mittagessen
13:30 Aufgabe und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes
(Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen • Informationsbeschaffung und Gefährdungsbeurteilung • Erstellen von Betriebsanweisungen • verwandte Rechtsgebiete)
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger
14:15 Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben
(Sind alle Angaben vollständig und plausibel? • Querbeziehungen zwischen den 16 Abschnitten • Vorgehensweise bei der Plausibilitätsprüfung)
Dr. Anita Hillmer
15:00 Kaffeepause
15:15 Werkzeuge für den Datenaustausch
(Empfang/Weitergabe strukturierter Daten aus dem SDB • Übermittlung an BfR und ISI • EDAS-Schnittstelle)
Dipl.-Ing. Joachim Boenisch
16:00 Überblick zum Transportrecht
(Einstufung und Klassifizierung nach Transportrecht • Verpackungsgruppen • UN-Nummer)
Dipl.- Ing. Joachim Boenisch
17:00 Ende des 2. Veranstaltungstages
3. Tag, 09:00 - 17:00 Uhr
09:00 Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
(Rangfolge der Schutzmaßnahmen • Expositionsbegrenzung • Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung)
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger
10:30 Kaffeepause
10:45 Hilfsmittel bei der Erstellung
(relevante Vorschriften und Fundstellen • Informationsbeschaffung, Internetfavoriten • Leitfäden • Erläuterung und Anwendung des BDI-Standardsatzkatalogs)
Dr. Anita Hillmer
11:30 Die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes - Teil 1
(ausführliche Erläuterung der einzelnen 16 Abschnitte und Unterabschnitte • Vorgehensweise bei der Erstellung)
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger / Dr. Anita Hillmer
12:30 gemeinsames Mittagessen
13:30 Die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes - Teil 2
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger / Dr. Anita Hillmer
14:45 Kaffeepause
15:00 Übungen zum Erstellen
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger / Dr. Anita Hillmer
16:30 Auswertung des Seminars
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger
17:00 Ende der Veranstaltung
Zielsetzung
Die Teilnehmer erlangen mit diesem dreitägigen Seminar "Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" die nach dem EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH) geforderte Qualifikation zur fachkundigen Person für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte (insbesondere Zubereitungen), Vertreiber oder Importeure, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind, Sicherheitsbeauftragte, Behördenvertreter oder Institutionen, die mit der Prüfung/Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind.
ESKA-Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg
Volkswagen AG, Wolfsburg
GISBAU - Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Frankfurt am Main
GISBAU - Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Frankfurt/Main
Bitte beachten Sie auch den vom HDT ebenfalls angebotenen Auffrischungskurs zur Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
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