Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik

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Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik
Der Kurs vermittelt in 30 Unterrichtsstunden notwendiges theoretisches Grundlagenwissen, um diagnostische Röntgenuntersuchungen durchführen zu können.
Die vorgeschriebenen praktischen Übungen (60h) zur Einstelltechnik, Qualitätssicherung oder Dosimetrie müssen in Klinik oder Praxis selbst organisiert werden. Das Haus der Technik unterstützt Sie gegebenenfalls bei der Suche nach einem Praktikumsplatz. Die erfolgreiche Kursteilnahme wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung bescheinigt.
Die praktische Prüfung erfolgt im Anschluss an ihr Praktikum im Haus der Technik.
Für den langen Kurs inklusive Praktikum klicken Sie hier.
Zum Thema
Die Strahlenschutzgesetzgebung sieht vor, dass die technische Durchführung von Röntgenuntersuchungen nur Personen erlaubt ist, die über eine medizinische Ausbildung verfügen und Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient dem Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik entsprechend der Fachkunderichtlinie Medizin vom 27. Juni 2012, Abschnitt 6.3 und Anlage 8.
Teilnehmerkreis
MFA, Arzthelferinnen und Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, z. B. Krankenpflegepersonal, Physiotherapeuten, Rettungsassistenten, MTA-F, MTA-L die entsprechend unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes tätig werden sollen.
Besondere Merkmale
- verkürzter Kurs: nur Theorie
- Praktikum muss selbstständig organisiert werden
- Abschließende praktische Prüfung im HDT
Programm
Kurs Tag 1, 09:00 bis 16:30 Uhr
- Naturwissenschaftl.-tech. Grundlagen, Eigenschaften von Röntgenstrahlung, Röntgenstrahlen und ihre Erzeugung
- Biologische Wirkungen ionisierender Strahlung/Dosimetrie
- Bilderzeugung/Bildentstehung
Kurs Tag 2, 09:00 bis 16:30 Uhr
- Standardpositionen/Fachausdrücke Röntgenanatomie des Skeletts/Schädelanatomie
- Einfluss von Kontrast und Unschärfe auf die Bildqualität/Speicherfoliensysteme/digitale Aufnahmeverfahren
Kurs Tag 3, 08:30 bis 15:30 Uhr
- Rechtsvorschriften, Richtlinien, Aufzeichnungspflichten
- Grundlagen des Strahlenschutzes - Strahlenschutz in der Kinderradiologie
- Belichtung und Belichtungsautomatik in der Direktradiographie
Kurs Tag 4, 08:30 bis 16:30 Uhr
- Technik der Thoraxaufnahme/Anatomie Atmungsorgane/ Konstanzprüfung
- Spezielle radiologische Verfahren (Angiographie, Ultraschall, MRT)
- Qualitätskriterien in der Röntgendiagnostik
(Leitlinien der BÄK)
- Einleitung praktisches Arbeiten
- Einteilung in Gruppen
- Ablauf einer Röntgenuntersuchung
Kurs Tag 5, 09:00 bis 15:30 Uhr
- Kontrastmitteluntersuchung und Anatomie der inneren Organe
- Wiederholung/Prüfungsvorbereitung
Erläuterungen zum Ablauf des Praktikums
- Schriftliche Prüfung
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Weiterführende Links zu "Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik"
Referenten
Barbara Böllhoff
Kerstin Elisat
Karin Fiebach-Dorr
Maria Lauten
Nina Miriam Lindner
Prof. Dr. Christoph Müller-Leisse
- Chefarzt der Klinik für Radiologie und Neuroradiologie der Kliniken Maria Hilf GmbH in Mönchengladbach
- Senior Advisor Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie Uniklinik der RWTH Aachen
- Oberarzt des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie UKD Düsseldorf
- Zertifizierter Befunder im Mammographiescreening Krefeld, Mönchengladbach, Viersen
- Vorstand der RWRG
Cornelia Rosin
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Dieser Kurs ist ein verkürzter 90h-Kurs, bei dem Sie das Praktikum selbst organisieren müssen (siehe Programmablauf). Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, welche medizinische Berufsausbildung Sie abgeschlossen haben.
Medizinische Fachangestellte in Ausbildung können den Kurs bereits während der Ausbildung absolvieren, dürfen aber erst nach Abschluss der Ausbildung die Kenntnisse bei der Ärztekammer beantragen. Wir empfehlen die Kursteilnahme erst ab dem 3. Ausbildungsjahr.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs muss das Zertifikat noch bei der zuständigen Ärztekammer eingereicht werden. Sie erhalten von dort Ihre offizielle Kenntnisbescheinigung.
Bitte bringen Sie zum Kurs einen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Pass) mit.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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