Welche Anforderungen muss eine befähigte Person für die Prüfung von Regalanlagen erfüllen?
Grundlegend für die Definition der Voraussetzungen einer befähigten Person bildet die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203. Diese fordert für eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen eine einschlägige Berufsausbildung (auch Studium), berufliche Erfahrung im Umgang mit Regalanlagen oder vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der zu prüfenden Regalanlage. Zur letzten Anforderung gehört die erforderliche Sachkunde zur Prüfung von Regalanlagen, die in einem Lehrgang am Haus der Technik erworben werden kann.
Das Haus der Technik vermittelt die Grundlagen und die erforderliche Sachkunde
Mit den Lehrgängen am Haus der Technik vermitteln wir den Lehrgangsteilnehmern die rechtlichen Grundlagen und die geforderte Sachkunde. Wir zeigen, wie man bei den Prüfungen am besten vorgeht und auf welche Einzelheiten eine befähigte Person besonders achten muss. Konstruktionsschäden, Überbelastungen, Risse in Schweißnähten, nicht lotrecht stehende Stützen und andere Mängel werden schnell erkannt. Auf diese Weise ist es den befähigten Personen möglich, Gefahrenpotenziale und Risikofaktoren bei den Prüfungen der Regalanlagen festzustellen und ihre Behebung zu veranlassen.
Gute Gründe, unsere Seminare zu buchen
Befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen besitzen eine große Verantwortung. Ihre Prüfungen können Gefährdungen aufdecken und verhindern, dass Menschen und Material durch eine Regalanlage zu Schaden kommen. Die dazu erforderlichen Kenntnisse und Sachkunde vermitteln wir den Teilnehmern an unseren Lehrgängen. Nach Abschluss des Lehrgangs können die Seminarteilnehmer die Prüfungen rechtssicher durchführen und dokumentieren.
Welche Anforderungen muss eine befähigte Person für die Prüfung von Regalanlagen erfüllen?
Grundlegend für die Definition der Voraussetzungen einer befähigten Person bildet die Technische...
mehr erfahren »
Fenster schließen
Welche Anforderungen muss eine befähigte Person für die Prüfung von Regalanlagen erfüllen?
Grundlegend für die Definition der Voraussetzungen einer befähigten Person bildet die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203. Diese fordert für eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen eine einschlägige Berufsausbildung (auch Studium), berufliche Erfahrung im Umgang mit Regalanlagen oder vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der zu prüfenden Regalanlage. Zur letzten Anforderung gehört die erforderliche Sachkunde zur Prüfung von Regalanlagen, die in einem Lehrgang am Haus der Technik erworben werden kann.
Das Haus der Technik vermittelt die Grundlagen und die erforderliche Sachkunde
Mit den Lehrgängen am Haus der Technik vermitteln wir den Lehrgangsteilnehmern die rechtlichen Grundlagen und die geforderte Sachkunde. Wir zeigen, wie man bei den Prüfungen am besten vorgeht und auf welche Einzelheiten eine befähigte Person besonders achten muss. Konstruktionsschäden, Überbelastungen, Risse in Schweißnähten, nicht lotrecht stehende Stützen und andere Mängel werden schnell erkannt. Auf diese Weise ist es den befähigten Personen möglich, Gefahrenpotenziale und Risikofaktoren bei den Prüfungen der Regalanlagen festzustellen und ihre Behebung zu veranlassen.
Gute Gründe, unsere Seminare zu buchen
Befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen besitzen eine große Verantwortung. Ihre Prüfungen können Gefährdungen aufdecken und verhindern, dass Menschen und Material durch eine Regalanlage zu Schaden kommen. Die dazu erforderlichen Kenntnisse und Sachkunde vermitteln wir den Teilnehmern an unseren Lehrgängen. Nach Abschluss des Lehrgangs können die Seminarteilnehmer die Prüfungen rechtssicher durchführen und dokumentieren.