Prof. Dr. med. Heinz Otto
Gelsenkirchen
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Zusammenfassung Ihrer Buchung
Der Kurs vermittelt in 30 Unterrichtsstunden notwendiges theoretisches Grundlagenwissen, um diagnostische Röntgenuntersuchungen durchführen zu können.
Die vorgeschriebenen praktischen Übungen (60h) zur Einstelltechnik, Qualitätssicherung oder Dosimetrie müssen in Klinik oder Praxis selbst organisiert werden. Das Haus der Technik unterstützt Sie gegebenenfalls bei der Suche nach einem Praktikumsplatz. Die erfolgreiche Kursteilnahme wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung bescheinigt.
Die praktische Prüfung erfolgt im Anschluss an ihr Praktikum im Haus der Technik.
Zum Thema
Die Strahlenschutzgesetzgebung sieht vor, dass die technische Durchführung von Röntgenuntersuchungen nur Personen erlaubt ist, die über eine medizinische Ausbildung verfügen und Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.
Programm
1. Woche Montag - Freitag 09.00 - 16.30 Uhr
Woche 2 - 5
individuelle Praxisphase in Klinik oder Praxis
60 Uh = 5,6 Arbeitstage a 8h
Woche 6
Termine werden zum Kursbeginn bekannt gegeben
Praktische Prüfung am Röntgenphantom im Haus der Technik
Zielsetzung
Dieser Kurs dient dem Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik entsprechend der Fachkunderichtlinie Medizin vom 27. Juni 2012, Abschnitt 6.3 und Anlage 8.
Teilnehmerkreis
MFA, Arzthelferinnen und Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, z. B. Krankenpflegepersonal, Physiotherapeuten, Rettungsassistenten, MTA-F, MTA-L die entsprechend unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes tätig werden sollen.
Dieser Kurs ist ein verkürzter Kurs, bei dem Sie das Praktikum selbst organisieren müssen (siehe Programmablauf). Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, welche medizinische Berufsausbildung Sie abgeschlossen haben.
Medizinische Fachangestellte in Ausbildung können den Kurs bereits während der Ausbildung absolvieren, dürfen aber erst nach Abschluss der Ausbildung die Kenntnisse bei der Ärztekammer beantragen. Wir empfehlen die Kursteilnahme erst ab dem 3. Ausbildungsjahr.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs muss das Zertifikat noch bei der zuständigen Ärztekammer eingereicht werden. Sie erhalten von dort Ihre offizielle Kenntnisbescheinigung.
Bitte bringen Sie zum Kurs einen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Pass) mit.
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