Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Garmisch
Fortbildung nach vfdb-Richtlinie 12-09/01
Veranstaltungstyp: Seminar
Die ständigen Neuerungen im Brand- und Explosionsschutz machen es erforderlich, dass sich auch Brandschutzbeauftragte in regelmäßigen Zeitabständen weiterbilden und informieren. Das Wissen und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragen werden bei der Veranstaltung auf den neuesten Stand gebracht; über aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden Brandschutz wird berichtet, die jüngsten Schadensereignisse werden analysiert und Maßnahmen abgeleitet.
Mit der Thematik Brandschutzmanagement werden Sie mit der systematischen Vorgehensweise im vorbeugenden Brandschutz vertraut gemacht. Damit zusammenhängend wird die erforderliche Dokumentation im Brandschutz noch einmal durchgegangen. Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Adressen zum Brandschutz im Internet.
- Rechtliche Neuerungen im Brand- und Explosionsschutz
- GefStoffV 2016
- Die neuen TRGS + TRBS + ASR kommentiert
- Die neuen Entwicklungen mit der BetriebSichV, ArbstättV und GefStoffV
- Aktuelle Schadensfälle kommentiert und was wir daraus lernen können
- Industrie- und Privatschadensfälle näher beleuchtet
- Statistische Erhebungen
- Ursachen erkennen für die eigene Präventionsarbeit
- Erforderliche Dokumentation im Brandschutz
- Was fordern Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften und Versicherer an Dokumentation?
- Schon mal an ein Dokumentenmanagement im Brandschutz gedacht?
- Grundlagen Explosionsschutz - das muss auch der BSB wissen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphären
- Zündquellen
- Konstruktive Schutzmaßnahmen
- Kenngrößen im Explosionsschutz
- Gefährdungsbeurteilung / Explosionsschutzdokument
- Verantwortung und Haftung im Brandschutz
- Regelungen gemäß BGB, StGB und SGB VII
- Vorsatz, Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit
- VVG, ASF, VVB
- Effektive Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Teilnehmerkreis
Brandschutz-Verantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure, Interessierte
Gemäß vfdb- Richtlinie 12-09/01 : 2014-08(03) muss sich ein Brandschutzbeauftragter regelmäßig fortbilden. Hierbei darf der Zeitabstand zwischen zwei Fortbildungen drei Jahre nicht überschreiten.
Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss
Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern)
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