B. Becker
Becker Hebesysteme, Ebensfeld
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Veranstaltungsnr.: H020055581* Wählen Sie zuerst einen Ort und ein Datum aus
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06.05.2021 – 07.05.2021
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 17:00 Uhr
Haus der Technik - Essen
Hollestr. 1
45127 Essen
In diesem Paxisseminar des Haus der Technik e.V. werden die Vorschriften für Prüfungen gemäß DGUV V3 an Kranen erläutert. Neben der Vermittlung der theoretischen Vorschriften, steht insbesondere ein Praxisteil im Vordergrund. Elektrische Messungen am Kran werden mit dem Teilnehmerkreis zusammen durchgeführt.
In dieser Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer den Nachweis der Qualifikation und Kompetenz, um als Elektrotechnisch unterwiesene Person entsprechende Prüfungen an Kranen gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (in Verbindung mit der TRBS 1201) und § 5 (1) Nr. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ DGUV Vorschrift 3 durchführen zu können und für andere festgelegte Tätigkeiten am Kran.
Dieses Seminar dient gleichzeitig auch als Nachweis der Zugangsberechtigung in elektrische Betriebsräume. Die Befugnis gilt für Nennspannungen bis 1000 V Wechselspannung und 1500 V Gleichspannung.
Zum Thema
USP
Zielsetzung
Teilnehmerkreis
Die in der TRBS 1203:2019 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 3.1 Abs. 1 - 4) setzen wir voraus.
Berufsausbildung heißt:
Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz der elektrischen Gefährdung an Kranen muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Becker Hebesysteme, Ebensfeld
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM); Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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