Dipl.-Ing. Clemens Scheideler
Beratungen und technische Schulungen, Lügde
Im zweitägigen Sachkundigen-Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Chlorungsanlagen, lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen das technische Basiswissen zu Chlorungsanlagen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und mögliche Unfallgefahren, die sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und die erforderliche Dokumentation behandelt. Im Vordergrund stehen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person Chlorungsanalagen.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an aktuellen Vorschriften der BetrSichV und DGUV-V 50 Chlorungsanlagen und weiteren Normen und werden von zwei Experten praxisbezogen erläutert.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.
Zum Thema
Jeder Betreiber von Chlorungsanlagen - z.B. von öffentlichen Schwimmbädern oder therapeutischen Bädern in Schulen, Krankenhäusern und Physiotherapien - ist verpflichtet, diese sicher zu betreiben und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Außerdem ist regelmäßig - mindestens jährlich - oder vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit durchzuführen.
Chlorungsanlagen dürfen beim Anlagenbetreiber erst nach einer vorherigen Prüfung durch eine Befähigte Person Chlorungsanlagen in Betrieb genommen werden. Auch bauliche Maßgaben sind einzuhalten und zu überprüfen: Chlorungsanlagen müssen in verschließbaren Räumen aufgestellt und die für die Chlorung bestimmten Chemikalien in verschließbaren Räumen gelagert werden.
USP
Programm
Tag 1, 09:00 - 17:00 Uhr
Der Betreiber einer Chlorungsanlage ist verpflichtet, diese regelmäßig durch sachkundiges Personal überprüfen zu lassen. Am ersten Tag der Schulung erfahren Sie die Verantwortung der Befähigten Person aus Sicht der BetrSichV und die spezifischen Pflichten der Befähigten Person Chlorungsanlagen.
Tag 2, 09:00 - 17:00 Uhr
Der zweite Tag der Schulung schließt mit einer Prüfung zur Befähigten Person Chlorungsanlagen ab und bietet das erforderliche Know-how im Bereich der Sicherheitstechnik und der Gefahrstoffe. Es stellt zudem die Anforderungen an die Organisation und Dokumentation der durchzuführenden Prüfungen dar.
Zielsetzung
Das zweitägige Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen" im Haus der Technik e.V. bietet das Fachwissen zur Ausbildung von Mitarbeitern zu Befähigten Personen für Betrieb und Wartung von Chlorungsanlagen, damit diese die Chlorungsanlagen des Betreibers betriebsintern auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen können.
Teilnehmerkreis
Betriebliche Führungskräfte, (angehende) Beauftragte Personen, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, interessierte Personen, Betreiber von Schwimmbädern und Therapiebecken, Schwimmmeister, Mitarbeiter für den Betrieb und die Wartung von Bädern, betriebliche Führungskräfte öffentlicher und privater Bäder, (angehende) Beauftragte Personen Chlorungsanlagen
Beratungen und technische Schulungen, Lügde
Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern)
Jahrgang 1965, Trainer und Berater für Arbeits- und Gesundheitsschutz, europaweit tätig. Von 1992 bis 1996 Leitender Sicherheitsingenieur in einem bekannten Großunternehmen, seit 1996 mit einem eigenen Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit in Friedberg bei Augsburg selbstständig. Beratung, Service und Schulungen für renommierte Kunden, Mitglied im VDSI, DAL, LiTG und VDE. Eintrag im „International Who is Who”. Schwerpunkte der Arbeit: u.a. Entwicklung und Einführung von Arbeitsschutz-Managementsystemen, betriebliche Analysen des Sicherheitsstandards, Erstellung unternehmenseigener Sicherheitshandbücher und Brandschutz
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