Mit einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) vom 13.03.2020 („Duldung von Fristüberschreitungen im Strahlenschutz aufgrund von SARS-CoV-2 / III A 3/Kat - 8517“) wurden die Bezirksregierungen in NRW gebeten, bis auf Weiteres eine verspätete Aktualisierung, die durch verzögerte Strahlenschutzkurse aufgrund von SARS-CoV-2 begründet ist, anzuerkennen.
Auch für andere Bundesländer gibt es entsprechende Regelungen.
Unsere Empfehlung: Buchen Sie den nächstmöglichen Strahlenschutzkurs und bewahren Sie die Anmeldebestätigung als Nachweis auf!