Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen
Qualifikation zur Prüfung der Arbeitsmittel nach BetrSichV und DGUV-V 50

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Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen
Im zweitägigen Sachkundigen-Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Chlorungsanlagen, lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen das technische Basiswissen zu Chlorungsanlagen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und mögliche Unfallgefahren, die sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und die erforderliche Dokumentation behandelt. Im Vordergrund stehen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person Chlorungsanalagen.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an aktuellen Vorschriften der BetrSichV und DGUV-V 50 Chlorungsanlagen und weiteren Normen und werden von zwei Experten praxisbezogen erläutert.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.
Zum Thema
Jeder Betreiber von Chlorungsanlagen - z.B. von öffentlichen Schwimmbädern oder therapeutischen Bädern in Schulen, Krankenhäusern und Physiotherapien - ist verpflichtet, diese sicher zu betreiben und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Außerdem ist regelmäßig - mindestens jährlich - oder vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit durchzuführen.
Chlorungsanlagen dürfen beim Anlagenbetreiber erst nach einer vorherigen Prüfung durch eine Befähigte Person Chlorungsanlagen in Betrieb genommen werden. Auch bauliche Maßgaben sind einzuhalten und zu überprüfen: Chlorungsanlagen müssen in verschließbaren Räumen aufgestellt und die für die Chlorung bestimmten Chemikalien in verschließbaren Räumen gelagert werden.
USP
- sicherer Betrieb von Chlorungsanlagen
- regelmäßige Prüfungen erfüllen
- Know-how für störungsfreie Anlagen
Programm
Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Chlorungsanlagen I
Der Betreiber einer Chlorungsanlage ist verpflichtet, diese regelmäßig durch sachkundiges Personal überprüfen zu lassen. Am ersten Tag der Schulung erfahren Sie die Verantwortung der Befähigten Person aus Sicht der BetrSichV und die spezifischen Pflichten der Befähigten Person Chlorungsanlagen.
- Einführung: Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person Chlorungsanlagen
- Begriffsbestimmungen
- "Chlorung von Wasser" – was ist zu berücksichtigen?
- Rechtliche Grundlagen: BetrSichV; DGUV V-50 Chlorung von Wasser (frühere BGV D5 bis 31.12.2017)
- "Befähigte Person": Voraussetzungen und Anforderungen; Aufgaben, Rechte und Pflichten; Verantwortung und Haftung
- Unfälle / Unfallursachen
- Brand- und Explosionsgefahren
- Gefährdungsbeurteilung
Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Chlorungsanlagen II
Der zweite Tag der Schulung schließt mit einer Prüfung zur Befähigten Person Chlorungsanlagen ab und bietet das erforderliche Know-how im Bereich der Sicherheitstechnik und der Gefahrstoffe. Es stellt zudem die Anforderungen an die Organisation und Dokumentation der durchzuführenden Prüfungen dar.
- Sicherheitstechnische und bauliche Anforderungen an Chlorungsanlagen
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Betriebsanweisung, Unterweisung, Kennzeichnung, persönliche Schutzausrüstung
- Chlorgaswarnung
- typische Mängel von Chlorungsanlagen
- Organisation und Durchführung der Prüfungen, Prüfungsintervalle, erstmalige und wiederkehrende Prüfungen
- Wartung und Instandsetzung mit Fällen aus der Praxis
- erforderliche Dokumentation mit Hilfestellungen für die Praxis
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
- schriftliche Abschlussprüfung
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Zielsetzung
Das zweitägige Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen" im Haus der Technik e.V. bietet das Fachwissen zur Ausbildung von Mitarbeitern zu Befähigten Personen für Betrieb und Wartung von Chlorungsanlagen, damit diese die Chlorungsanlagen des Betreibers betriebsintern auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen können.
Zielsetzung
Das zweitägige Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen" im Haus der Technik e.V. bietet das Fachwissen zur Ausbildung von Mitarbeitern zu Befähigten Personen für Betrieb und Wartung von Chlorungsanlagen, damit diese die Chlorungsanlagen des Betreibers betriebsintern auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen können.
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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