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Hybrid-Seminar

Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen

Qualifikation zur Prüfung der Arbeitsmittel nach BetrSichV und DGUV-V 50

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Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen
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** mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen
Veranstaltungsnr.: VA25-00373

1. Ort & Termin

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09.12.2025 09:00 - 10.12.2025 17:00

Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen

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Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen

Im zweitägigen Sachkundigen-Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Chlorungsanlagen, lernen die Teilnehmenden neben den rechtlichen Grundlagen das technische Basiswissen zu Chlorungsanlagen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und mögliche Unfallgefahren, die sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und die erforderliche Dokumentation behandelt. Im Vordergrund stehen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person Chlorungsanalagen. 

Die Schulungsinhalte orientieren sich an aktuellen Vorschriften der BetrSichV und DGUV-V 50 Chlorungsanlagen und weiteren Normen und werden von zwei Experten praxisbezogen erläutert.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.

Zum Thema

Jeder Betreibende von Chlorungsanlagen - z.B. von öffentlichen Schwimmbädern oder therapeutischen Bädern in Schulen, Krankenhäusern und Physiotherapien - ist verpflichtet, diese sicher zu betreiben und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Außerdem ist regelmäßig - mindestens jährlich - oder vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit durchzuführen.

Chlorungsanlagen dürfen beim Anlagenbetreiber erst nach einer vorherigen Prüfung durch eine Befähigte Person Chlorungsanlagen in Betrieb genommen werden. Auch bauliche Maßgaben sind einzuhalten und zu überprüfen: Chlorungsanlagen müssen in verschließbaren Räumen aufgestellt und die für die Chlorung bestimmten Chemikalien in verschließbaren Räumen gelagert werden.

Zielsetzung

Das zweitägige Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen" im Haus der Technik e.V. bietet das Fachwissen zur Ausbildung von Mitarbeitenden zu Befähigten Personen für Betrieb und Wartung von Chlorungsanlagen, damit diese die Chlorungsanlagen der Betreibenden betriebsintern auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen können.

Betriebliche Führungskräfte, (angehende) Beauftragte Personen, Mitarbeitende, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, interessierte Personen, Betreibende von Schwimmbädern und Therapiebecken, Schwimmmeister/-innen, Mitarbeitende für den Betrieb und die Wartung von Bädern, betriebliche Führungskräfte öffentlicher und privater Bäder, (angehende) Beauftragte Personen Chlorungsanlagen

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

USP

  • sicherer Betrieb von Chlorungsanlagen
  • regelmäßige Prüfungen erfüllen
  • Know-how für störungsfreie Anlagen

Programm

Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Befähigte Person Chlorungsanlagen I

    Betreibende einer Chlorungsanlage sind verpflichtet, diese regelmäßig durch sachkundiges Personal überprüfen zu lassen. Am ersten Tag der Schulung erfahren Sie die Verantwortung der Befähigten Person aus Sicht der BetrSichV und die spezifischen Pflichten der Befähigten Person Chlorungsanlagen.

    • Einführung: Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person Chlorungsanlagen
    • Begriffsbestimmungen
    • "Chlorung von Wasser" – was ist zu berücksichtigen?
    • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV; DGUV V-50 Chlorung von Wasser (frühere BGV D5 bis 31.12.2017)
    • "Befähigte Person": Voraussetzungen und Anforderungen; Aufgaben, Rechte und Pflichten; Verantwortung und Haftung
    • Unfälle / Unfallursachen
    • Brand- und Explosionsgefahren
    • Gefährdungsbeurteilung


Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Befähigte Person Chlorungsanlagen II

    Der zweite Tag der Schulung schließt mit einer Prüfung zur Befähigten Person Chlorungsanlagen ab und bietet das erforderliche Know-how im Bereich der Sicherheitstechnik und der Gefahrstoffe. Es stellt zudem die Anforderungen an die Organisation und Dokumentation der durchzuführenden Prüfungen dar.

    • Sicherheitstechnische und bauliche Anforderungen an Chlorungsanlagen
    • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
    • Betriebsanweisung, Unterweisung, Kennzeichnung, persönliche Schutzausrüstung
    • Chlorgaswarnung
    • typische Mängel von Chlorungsanlagen
    • Organisation und Durchführung der Prüfungen, Prüfungsintervalle, erstmalige und wiederkehrende Prüfungen
    • Wartung und Instandsetzung mit Fällen aus der Praxis
    • erforderliche Dokumentation mit Hilfestellungen für die Praxis
    • Diskussion und Erfahrungsaustausch
    • schriftliche Abschlussprüfung


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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Referenten

Frank Scharf

Besus Betriebliche Sicherheitsunterweisungen Scharf, Gränna/Schweden

  • Ausgebildeter Versorgungstechniker und Industriekaufmann
  • Fachreferent im Bereich Arbeitssicherheit, Brand- und Explosionsschutz
  • Brandschutzbeauftragter
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Brandsimulations-Trainer
  • Durchführung von spezifizierten, praxisorientierte Sicherheitsunterweisungen (auch in Form von Experimentalvorträgen und Brandsimulationsschulungen) für alle Beschäftigten aus Industrie, Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor.
  • Branchenunabhängig
  • Richtlinien- und Regelkompetent
  • Innovativ, Informativ, Aktiv

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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Fachliche Fragen:
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+49 201 1803-239

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