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Vermittlung der Sachkunde für Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel zur Abgabe

Vorbereitung zur Sachkundeprüfung gemäß § 11 ChemVerbotsV zum Sachkundenachweis nach § 13 ChemVerbotsV

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Das Seminar zur Vermittlung der eingeschränkten Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV zum... mehr

Vermittlung der Sachkunde für Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel zur Abgabe

Das Seminar zur Vermittlung der eingeschränkten Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV zum Sachkunde-Nachweis nach § 13 ChemBiozidDV bereitet die Teilnehmer auf die Prüfung vor. Am zweiten Tag findet die Sachkundeprüfung statt, zu der die Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf als die für die Prüfung zuständige Behörde ins Haus der Technik kommen.

Die eingeschränkte Sachkundeprüfung über Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel umfasst Teil I über die chemikalienrechtlichen Grundlagen und Teil III über Biozid-Produkte bzw. Pflanzenschutzmittel der "Hinweise und Empfehlungen" und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme vom HDT, von der zuständigen Behörde im Anschluss an die Prüfung einen Bescheid über das Ergebnis, und bei bestandener Prüfung ein Zeugnis. Die Prüfungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumärkten und Handwerkermärkten, Onlinehändlern und Vertrieben benötigen diese Sachkunde, wenn Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel an private und berufliche Verwender sowie an Wiederverkäufer abgegeben werden sollen.

Der Sachkundenachweis ist maximal sechs Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden. Das HDT bietet dazu das Seminar Auffrischung der Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV an.

"Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis“ vom 07.12.2021 (Banz AT vom 20.01.2022 B4) gemäß § 11 Absatz 2 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017, zuletzt geändert 19.06.2020 (BGBI. I S. 1328). Grundlage hierfür sind die „Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis“ vom 07.12.2021 (Banz AT vom 20.01.2022 B4) gemäß § 11 Absatz 2 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017, zuletzt geändert 19.06.2020 (BGBI. I S. 1328); Internet: 

Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis

Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder (GFK); Stand: 12/2024 

Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder

PC-Version und Smartphone-App zur Vorbereitung auf die Prüfungsfragen: 

Vorbereitung auf die Prüfungsfragen

Beim gemeinsamen Fragenkatalog (GFK) sind für diese Prüfung der Teil I (Seite 4 – Seite 63) sowie der Teil III (Seite 112 – Seite 165) relevant.

Die Thematik ist sehr anspruchsvoll und ist in 1,5 Tagen für Neueinsteiger schwierig zu vermitteln. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall ein vorheriges Üben anhand des Fragenkatalogs.

Zum Thema

Gemäß § 13 ChemBiozidDV ist zur Abgabe von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln ein Nachweis der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV erforderlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumärkten, Handwerkermärkten, Online-Händlern und anderen Vertriebsorganisationen benötigen diese Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln an  private und berufliche Verwender sowie an Wiederverkäufer. Das dazu notwendige Grundwissen wird im Seminar zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung vermittelt. Diese umfasst Teil I über chemikalienrechtliche Grundlagen und Teil III über Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel der "Hinweise und Empfehlungen" und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Teilnahme-Bescheinigung und ein Zeugnis nach erfolgreich bestandener Sachkundeprüfung.

Zielsetzung

Im Vertrieb oder Handel, wie z. B. Baumärkten, Handwerkermärkten, Onlinehändlern, Vertriebs- und  Verkaufs-Organisationen, beschäftigte Personen, die Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel an Geschäfts- oder Privatkunden zur Verwendung abgeben sollen, bereiten sich im Seminar auf die Prüfung zum Nachweis der nach § 13 ChemBiozidDV nachzuweisenden Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vor, bestehen diese erfolgreich und können mit der erworbenen Sachkunde die Abgabe durchführen.

Spätestens nach sechs Jahren ist dann eine erneute ganztägige Auffrischung notwendig.

Teilnehmerkreis

Personen, die Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel an Geschäfts- oder Privatkunden zur Verwendung abgeben sollen und dafür die gemäß § 13 ChemBiozidDV nachzuweisende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV benötigen, wie z. B. in Baumärkten, Handwerkermärkten, Onlinehändlern, Vertriebs- und Verkaufs-Organisationen.

Programm

Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Begrüßung und Einführung in die Thematik

  • Internationales und nationales Chemikalienrecht

    EU-Verordnungen: REACH, EU-GHS/CLP, BPR; EU-Richtlinien, angrenzende Rechtsgebiete; Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung; Technische Regeln, u.a. TRGS 510.


  • Anforderungen beim Inverkehrbringen

    Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO); ChemVerbotsV 2017 und Anhang XVII der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)


  • Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM)

    Gesetzliche Grundlagen; Abgrenzung Biozid-Produkte gegenüber Pflanzenschutzmitteln; Biozid-Produkte-Verordnung; Wirkstoffe und Produkttypen; Genehmigungs- und Zulassungsverfahren; Biozidrechts-Durchsetzungsverordnung (ChemBiozidDV)


  • Übungen und Selbsttest

    Beispielfragen aus dem BLAC-GFK aus Teil I über chemikalienrechtliche Grundlagen und aus Teil III über Biozide und Pflanzenschutzmittel



Seminar Tag 2, 09:00 bis 16:30 Uhr

  • Vertiefung der Prüfungsthemen

    Auswertung des Selbsttestes, Ergänzende Informationen zu den Prüfungsteilen I "Gesetzliche Grundlagen" und III "Biozide und Pflanzenschutzmittel"


  • Übungen und Selbttest

    Beispielfragen aus dem BLAC-GFK aus Teil I über „Gesetzliche Grundlagen“ und aus Teil III über „Biozide und Pflanzenschutzmittel“


  • Beantwortung von Fragen

  • Sachkundeprüfung der Teile I und III

    Mitarbeiter/innen der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 56


  • Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

  • Prüfbogen-Einsichtnahme


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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