Ltd. Min.-Rat Dr. rer. nat. Helmut Deden
Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes NRW, Düsseldorf
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04.10.2021 – 06.10.2021
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 17:30 Uhr
Haus der Technik - Essen
Hollestr. 1
45127 Essen
Das Seminar bereitet die Teilnehmer auf die Prüfung vor, die am 3. Tag im HDT stattfindet und somit Teil des Seminars ist. Dazu kommen die Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf ins Haus der Technik. Die eingeschränkte Sachkundeprüfung über Chemikalien umfasst die Teile I und II der "Hinweise und Empfehlungen" und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Für Teilnehmer, die bereits Fachkenntnisse und/oder berufliche Erfahrungen im Bereich Biozide und Pflanzenschutzmittel besitzen, besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich zu den Teilen I und II der Sachkundeprüfung auch den Teil III über Biozide und Pflanzenschutzmittel abzulegen und damit die umfassende Sachkunde zu erwerben. Informationen über Biozide und Pflanzenschutzmittel werden ebenfalls im Seminar vermittelt - allerdings nicht so ausführlich wie Teil I und II. Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat der zuständigen Behörde. Teilnehmer, die auch den Teil III ablegen wollen, werden vorab um den entsprechenden Hinweis gebeten.
Das Seminar ist von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt und gilt bundesweit. Die Prüfungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Der Sachkundenachweis ist 6 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden. Das HDT bietet dazu das Seminar Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV an.
Zum Thema
Nach der Chemikalienverbotsverordnung ChemVerbotsV ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische eine Sachkunde erforderlich; der Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Mischungen setzt fachkundige Personen voraus. Ziel des Seminars ist, Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten, auf die erforderliche Sachkundeprüfung vorzubereiten, ferner Grundwissen für den Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Gemischen zu vermitteln.
Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017 (BGBI. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94).
Programm
Tag 1, 09:00 - 19:15 Uhr
09:00 Begrüßung und Einführung
Dr. W. Pahlmann
09:15 Grundlagen, Teil 1
Ltd. Min.-Rat Dr. rer. nat. Helmut Deden
10:45 Kaffeepause
11:00 Grundlagen, Teil 2
Ltd. Min.-Rat Dr. rer. nat. Helmut Deden
12:30 gemeinsames Mittagessen
13:30 Biozidprodukte- und Pflanzenschutzmittel Zulassung
Dr. V. Mostert
15:00 Kaffeepause
15:15 Gefahrstoffkunde und Erste-Hilfe-Maßnahmen
Grundlagen - Kenngrößen - physikalische und chemische Eigenschaften -Eigenschaften und Gefahren – wichtige Stoffe und Stoffgruppen
Dr. W. Pahlmann
16:45 Grundzüge der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Verordnung)
Dr. W. Pahlmann
17:30 Kaffeepause
17:45 Übungen
Ltd. Min.-Rat Dr. rer. nat. Helmut Deden
19:15 Ende des 1. Tages
Tag 2, 08:30 - 19:30 Uhr
08:30 Erste Hilfe/Lehre von den Vergiftungen
Erste Hilfe bei Vergiftungsunfällen - Begriff Antidot - Giftinformationszentralen - Basiskenntnisse der – Wirkungsweise und -ziele der Gifte - Aufnahmewege - Wirkungen - Wirkungsumfang und Grenzwerte
Dr. M. Heger
10:00 Kaffeepause
10:15 Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische; Praxis der Kennzeichnung; Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische
Dipl.-Chem. R. John
12:30 gemeinsames Mittagessen
13:30 Überblick über europäische Regelungen von Chemikalien, Grundlagen des EG-Rechts, wichtige Richtlinien
Dr. R. Marx
14:15 Überblick über nationale Regelungen von Chemikalien, Gefahrstoffverordnung, Gefährdungsbeurteilung
Dipl.-Chem.-Ing. A. Wilmes
15:00 Kaffeepause
15:15 REACH und Arbeitsschutz
Dr. R. Marx
16:15 Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)
Dipl.-Chem.-Ing. A. Wilmes
17:00 Kaffeepause
17:15 Übungen
Dipl.-Chem.-Ing. A. Wilmes / Dr. R. Marx
18:00 Übungen
Dr. W. Pahlmann
19:30 Ende des 2. Tages
Tag 3, 08:15 - 17:30 Uhr
08:15 Beantwortung von Fragen zu den Übungen
Dr. W. Pahlmann
09:00 Umweltschutzanforderungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen
Dipl.-Chem. O. Fahr
10:30 Kaffeepause
10:45 Sicherheitsdatenblatt nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH-Verordnung)
Dr. W. Pahlmann
12:15 Grundzüge der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Dr. W. Pahlmann
13:00 gemeinsames Mittagessen
14:00 Sachkundeprüfung
15:30 Kaffeepause
15:45 Grundlagen des Gefahrgutrechts
Dr. W. Pahlmann
17:15 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
17:30 Ende der Veranstaltung
Zielsetzung
Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten oder Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Gemischen haben, werden auf die erforderliche Prüfung zur Vermittlung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vorbereitet. Die von der zuständigen Behörde durchgeführte Prüfung findet am 3. Seminartag im Haus der Technik statt.
Teilnehmerkreis
Personen, die gefährliche Stoffe in Verkehr bringen möchten und/oder Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Mischungen haben.
Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes NRW, Düsseldorf
Universitat Düsseldorf
Staatlicher Gewerbearzt, Saarbrücken
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund
Extera-VM, Langenfeld
Likedeelers GmbH, Rheinberg
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund
Literaturhinweis zur Vorbereitung auf das Seminar:
H. Hörath, 8. Auflage, Gefährliche Stoffe und Gemische unter Umstellung auf das neue Global Harmonisierte System (GHS), Wissenschaftl. Verlagsges. mbh, PF 10 53 09, 70009 Stuttgart
Zur Vorbereitung dient auch der gemeinsame Fragenkatalog der Bundesländer:
https://www.blac.de/documents/p-4a_05-2018-korr_1530167136.pdf
Als weitere Hilfsmittel werden unter https://www.bueffeln.net/Pruefung/Chemikaliensicherheit/Giftschein ein PC-Programm sowie eine App für Smart Phones angeboten.
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