Vermittlung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
mit Sachkundeprüfung

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Vermittlung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Das Seminar bereitet die Teilnehmer auf die Prüfung vor, die am 3. Tag im HDT stattfindet und somit Teil des Seminars ist. Dazu kommen die Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf ins Haus der Technik. Die eingeschränkte Sachkundeprüfung über Chemikalien umfasst die Teile I und II der "Hinweise und Empfehlungen" und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Für Teilnehmer, die bereits Fachkenntnisse und/oder berufliche Erfahrungen im Bereich Biozide und Pflanzenschutzmittel besitzen, besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich zu den Teilen I und II der Sachkundeprüfung auch den Teil III über Biozide und Pflanzenschutzmittel abzulegen und damit die umfassende Sachkunde zu erwerben. Informationen über Biozide und Pflanzenschutzmittel werden ebenfalls im Seminar vermittelt - allerdings nicht so ausführlich wie Teil I und II. Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat der zuständigen Behörde. Teilnehmer, die auch den Teil III ablegen wollen, werden vorab um den entsprechenden Hinweis gebeten.
Das Seminar ist von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt und gilt bundesweit. Die Prüfungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Der Sachkundenachweis ist 6 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden. Das HDT bietet dazu das Seminar Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV an.
Zum Thema
Nach der Chemikalienverbotsverordnung ChemVerbotsV ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische eine Sachkunde erforderlich; der Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Mischungen setzt fachkundige Personen voraus. Ziel des Seminars ist, Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten, auf die erforderliche Sachkundeprüfung vorzubereiten, ferner Grundwissen für den Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Gemischen zu vermitteln.
Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017 (BGBI. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94).
Zielsetzung
Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten oder Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Gemischen haben, werden auf die erforderliche Prüfung zur Vermittlung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vorbereitet. Die von der zuständigen Behörde durchgeführte Prüfung findet am 3. Seminartag im Haus der Technik statt.
Teilnehmerkreis
Personen, die gefährliche Stoffe in Verkehr bringen möchten und/oder Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Mischungen haben.
Programm
Seminar Tag 1, 09:00 bis 18:30 Uhr
- Begrüßung und Einführung
Dr. Wolfgang Pahlmann
- Rechtsgrundlagen Teil 1
- EU- und deutsches Chemikalienrecht
- REACH und EU-GHS / CLP: Chemikaliengesetz; Gefahrstoffverordnung und Einstufung
Dr. Wolfgang Pahlmann
- Rechtsgrundlagen Teil 2
- Chemikalienverbotsverordnung und Kennzeichnung
- Technische Regeln
- Gefahrgutverordnung und andere Verordnungen, z.B. Biozid-Produkte-Verordnung
Dr. Wolfgang Pahlmann
- Rechtsgrundlagen Teil 3
- Weitere Grundlagen des EG-Rechts
- aktuelle Änderungen des Chemikalienrechts und neue Pflichten
Dr. Wolfgang Pahlmann
- Gefahrstoffkunde und Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Grundlagen
- Kenngrößen
- physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften
- Einstufung, Kennzeichnung und Gefahren
- wichtige Stoffe und Stoffgruppen
Dr. Wolfgang Pahlmann
- Übungen
Dr. Wolfgang Pahlmann
Seminar Tag 2, 08:30 bis 18:45 Uhr
- Erste Hilfe / Lehre von den Vergiftungen
- Erste Hilfe bei Vergiftungsunfällen
- Begriff Antidot
- Giftinformationszentralen
- Basiskenntnisse der Toxikologie
- Wirkungsweise und – ziele der Gifte
- Aufnahmewege
- Wirkungen
- Wirkungsumfang und –stärke
- Grenzwerte
Dr. med. Michael Heger
- Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische
- Toxikologische Grundlagen der Einstufung und Kennzeichnung
- Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS / CLP - Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
- Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen
- Überblick über europäische Regelungen von Chemikalien
- Grundlagen des EG-Rechts
- wichtige Richtlinien
Dr. Michaela Clever
- Überblick über nationale Regelungen von Chemikalien
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung und Gefährdungsbeurteilung
Dr. Melanie Berghaus
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund
- REACH und Arbeitsschutz
Dr. Michaela Clever
- Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)
Dr. Melanie Berghaus
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund
- Übungen
Dr. Melanie Berghaus
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund
Dr. Michaela Clever
Seminar Tag 3, 08:15 bis 17:30 Uhr
- Beantwortung von Fragen zu den Übungen
Dr. Wolfgang Pahlmann
- Umweltschutzanforderungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen
- Gesetzliche Grundlagen: ChemG, GefStoffV, REACH, CLP; umweltgefährliche Stoffe
- Umweltkatastrophen: Minamata, Itai-Itai, Yusho, „Agent Orange“, FCKW, GWP, Seveso, Bhopal, Sandoz, PCP, Baia Mare, Kolantár, aquatische und nichtaquatischeToxizität
Dipl.-Chem. Oliver Fahr
- Biozidprodukte- und Pflanzenschutzmittel-Zulassung
- Gesetzliche Grundlagen
- Gliederung und Regelungen der Biozid-Produkte-Verordnung
- Biozid-Produkt-Arten und Biozid-Wirkstoffe
Dr. Wolfgang Pahlmann
- Beantwortung von Fragen zu den Übungen
Dr. Wolfgang Pahlmann
- Sachkundeprüfung
Mitarbeiter*innen der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 56
- Grundlagen des Gefahrgutrechts im Vergleich mit dem Gefahrstoffrecht
- Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Weiterführende Links zu "Vermittlung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV"
Referenten
Dr. Michaela Clever
Dipl.-Chem. Oliver Fahr
Dr. med. Michael Heger
Ralf John
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund
Dr. Wolfgang Pahlmann
Likedeelers GmbH, Rheinberg
Herr Dr. Wolfgang Pahlmann ist promovierter Chemiker (RWTH Aachen) mit einem reichhaltigen theoretischen und praktischen Grund- und Spezialwissen.
Als Experte für Gefahrstoffe und Chemikalienrecht ist er auch im Kompetenznetzwerk „Moderne Arbeit NRW“ KomNet und im neuen „Beratungsnetzwerk für die REACH-Verordnung“ REACH-Net - sowie als freier Autor für Fachverlage tätig.
Der betriebliche Arbeits- und Gefahrstoffschutz, das nationale und europäische Gefahrstoff- und Chemikalienrechts, die Information und Beratung von Behörden, Institutionen und Unternehmen, die Erstellung und Gestaltung von Präsentationen und Publikationen, die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminaren, die Leitung und Bearbeitung von Projekten – diese umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Behörde des Staatlichen Arbeitsschutzes Nordrhein-Westfalen erworben.
Weitere spezielle Erfahrungen und Kenntnisse hat er in der instrumentellen Analytik, der spurenanalytischen Methodik, der Labormedizin, Toxikologie, Pharmakologie und Umweltanalytik sowie der forensischen Analytik und Begutachtung durch eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Laborleiter in einem Institut für Labormedizin gesammelt.
Durch seine eigene universitäre Grundlagenforschung in metallorganischer Chemie und Halogen-Chemie sowie durch anwendungsbezogene Studien, unter anderem in der Halbleiterbranche über die Belastung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe, ist er auch bestens vertraut mit den Methoden wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung.
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Literaturhinweis zur Vorbereitung auf das Seminar:
H. Hörath, 8. Auflage, Gefährliche Stoffe und Gemische unter Umstellung auf das neue Global Harmonisierte System (GHS), Wissenschaftl. Verlagsges. mbh, PF 10 53 09, 70009 Stuttgart
Zur Vorbereitung dient auch der gemeinsame
Fragenkatalog der Bundesländer
Als weitere Hilfsmittel werden unter https://www.bueffeln.net/Pruef... ein PC-Programm sowie eine App für Smart Phones angeboten.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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