Volker Schubert, B.Sc.
Baustoffberatungszentrum Rheinland, Bonn
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Die 1-tägige Pflichtfortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbest nach TRGS 519, Anl. 3 vermittelt als Auffrischungslehrgang die Kenntnisse in diesen Themenschwerpunkten - jeweils auf dem neuesten Stand der Ereknntnisse und Regelungen: Verwendung und Eigenschaften von Asbest, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtfortbildung zur Aktualisierung der Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3.
Zum Thema
Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben.
Bis 2014 galt, dass eine einmal erworbene Sachkunde unbefristet gültig war. Nach der aktuellen TRGS 519 seit 20.03.2014 gilt: Wird während der noch laufenden Geltungsdauer einer Sachkunde eine Fortbildung besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Enddatum der besuchten Sachkundigen Schulung.
Beachten Sie unbedingt: Jede Asbestbaustelle braucht einen permanent anwesenden Sachkundigen während der Asbestsanierungsarbeiten. Hierfür benötigen Sie als ausführende Firma ggf. mehrere Mitarbeiter mit gültiger Sachkunde.
Eine erfolgreiche Verlängerung der Gültigkeit ist durch eine Teilnahme an dieser 1-tägigen Fortbildung möglich, ohne dass ein zeitintensiver Neuerwerb der Sachkunde inkl. behördlicher Prüfung erforderlich ist.
USP
Programm
Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Zielsetzung
Bauen Sie vor: Sachkundenachweise haben seit 2014 nur noch eine Gültigkeit von 6 Jahren. Aktualisieren Sie die einmal erworbene Sachkunde nach der neuen Regel. Hierzu müssen die in diesem Fortbildungslehrgang für Sachkundige aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sein. Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie die Bescheinigung, die Ihre Sachkunde um 6 Jahre verlängert.
Unbedingt beachten: Auf der Asbestbaustelle muss der Sachkundige während der Asbestarbeiten permanent anwesend sein.
Teilnehmerkreis
Sachkundige gemäß TRGS 519, Anl. 3, die eine Aktualisierung ihrer Sachkunde benötigen
Baustoffberatungszentrum Rheinland, Bonn
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