Im August 2017 trat die die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Diese neue Bundesverordnung soll die Wasserwirtschaft in Deutschland verbessern, indem es den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt.
Die AwSV definiert bundesweit die Anforderungen an alle Anlagenbetreiber, Planer und Fachbetriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten. Diese Regelungen sind wichtig zum Schutz der Gewässer vor aus ortsfesten Anlagen freigesetzten wassergefährdenden Stoffen, um die Sicherheit der Wasserressourcen in Deutschland zu gewährleisten. Die AwSV legt zulässige Höchstkonzentrationen für Schadstoffe in Gewässern fest und legt Genehmigungspflichten für Anlagen fest, die Schadstoffe in Gewässer abgeben. Es schafft auch spezifische Vorschriften für bestimmte Arten von Pflanzen und legt Meldeverfahren für Verschüttungen fest.
Es werden Eignungsfeststellungen von LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen wassergefährdender Stoffe) sowie HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe) gefordert, um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Dazu regelt die AwSV die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit sowie die technischen Anforderungen an Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen und Gemischen umgehen. Anlagenbetreiber haben bestimmte Pflichten, die sie zum Schutz der Gewässer erfüllen müssen, sie müssen die eingesetzten Stoffe und Gemische entsprechend ihrer Wassergefährdung einstufen. Substanzen können in eine von vier Kategorien eingeordnet werden: unbedeutend, niedrig, mittel oder hoch. Wird ein Stoff als hochgefährlich eingestuft, muss der Anlagenbetreiber zusätzliche Vorkehrungen treffen, um eine mögliche Kontamination zu vermeiden.
Für einen kompakten Überblick werfen Sie gerne einen Blick in unseren Flyer:
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Im August 2017 trat die die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Diese neue Bundesverordnung soll die Wasserwirtschaft in Deutschland verbessern, indem es den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt.
Die AwSV definiert bundesweit die Anforderungen an alle Anlagenbetreiber, Planer und Fachbetriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten. Diese Regelungen sind wichtig zum Schutz der Gewässer vor aus ortsfesten Anlagen freigesetzten wassergefährdenden Stoffen, um die Sicherheit der Wasserressourcen in Deutschland zu gewährleisten. Die AwSV legt zulässige Höchstkonzentrationen für Schadstoffe in Gewässern fest und legt Genehmigungspflichten für Anlagen fest, die Schadstoffe in Gewässer abgeben. Es schafft auch spezifische Vorschriften für bestimmte Arten von Pflanzen und legt Meldeverfahren für Verschüttungen fest.
Es werden Eignungsfeststellungen von LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen wassergefährdender Stoffe) sowie HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe) gefordert, um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Dazu regelt die AwSV die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit sowie die technischen Anforderungen an Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen und Gemischen umgehen. Anlagenbetreiber haben bestimmte Pflichten, die sie zum Schutz der Gewässer erfüllen müssen, sie müssen die eingesetzten Stoffe und Gemische entsprechend ihrer Wassergefährdung einstufen. Substanzen können in eine von vier Kategorien eingeordnet werden: unbedeutend, niedrig, mittel oder hoch. Wird ein Stoff als hochgefährlich eingestuft, muss der Anlagenbetreiber zusätzliche Vorkehrungen treffen, um eine mögliche Kontamination zu vermeiden.
Für einen kompakten Überblick werfen Sie gerne einen Blick in unseren Flyer:
Fachkundelehrgang für Gewässerschutzbeauftragte nach §§ 64 bis 66 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Das 4-tägige Seminar dient dem Erwerb dieser geforderten Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes (WHG).
Fortbildungslehrgang für Gewässerschutzbeauftragte im Sinne der §§ 64 bis 66 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009
Das Seminar dient mit aktuellen Themen aus Recht und Technik der Vertiefung und der Auffrischung der Fachkunde von Gewässerschutzbeauftragten gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Sie erfahren Anwender- bzw. Betreiberpflichten u.a. zur Legionellenvermeidung nach TrinkwV. Für Planer und Betreiber von Trinkwasserinstallationen, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Rohrnetzbau-, TGA-, Sanitärfachbetriebe, Facility-Management.
Instandsetzung und Reinigung in der Trinkwasserversorgung
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung, Einblick in allgemein anerkannte Regeln der Technik zum hygienischen Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen, Vermeidung von Verunreinigungen, Reinigungs- und Desinfektionsverfahren
Struktur des Wasserrechtes in Deutschland, Verordnungen der Bundesländer, Technische Regeln - mit neuer AwSV vom 18. April 2017
Das Seminar bietet Ihnen als Neueinsteigern und zur Auffrischung eine schnelle Orientierung zur Struktur des Wasserrechts mit den wichtigsten Regelwerken und der seit 04/2017 bundesweit gültigen Neuregelung der AwSV.
Reagieren Sie rechtzeitig als Anlagenplaner und -betreiber, Sachverständige und im Gewässerschutz Tätige auf Änderungen der neuen bundesweit einheitlich geregelten Anlagenverordnung AwSV.
incl. Umsetzung von Prüfkonzepten nach DWA-A 780-1 - Oberirdische Rohrleitungen - Stand Mai 2018
Der sichere Betrieb von Rohrleitungen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bildet einen zentralen Schwerpunkt innerhalb des Sicherheitskonzeptes eines Unternehmens. Erfahren Sie worauf zu achten ist und wie Sie es umsetzen können.
Praxisorientiertes Seminar mit Schwerpunkt Anwendungsbereich der AwSV. Der aktuelle Stand der rechtlichen Anforderungen und technischen Regelungen wird dargestellt. Sie erhalten einen qualifizierten Nachweis zur Vorlage bei der Fachbetriebsprüfung.
Gemäß WHG und AwSV müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen von qualifizierten Planern geplant werden. Die Anlagenplaner müssen gegenüber Auftraggebern ihre Qualifikation laut Wasserhaushaltsgesetz nachweisen.
Entwicklung und Bewertung von Sicherheitskonzepten nach AwSV vom 18. April 2017
Im Seminar erfahren Sie Anforderungen für Sicherheitskonzepte für verschiedene Anlagentypen auf Basis der aktuellen Anlagenverordnungen und der neuen Technischen Regeln für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (TRwS).
für Errichter und Betreiber von Anlagen in NRW zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in NRW
Die AwSV NRW wird mit den Inhalten der neuen Anlagenverordnung verglichen. Änderungen durch die neue AwSV für NRW werden in ihren Auswirkungen auf die praktische Umsetzung und den Vollzug in NRW diskutiert.
technische Änderungen und Weiterbildungsnachweisen für die Zulassung
Die neue TRwS „Heizölverbraucheranlagen“ sieht technische und organisatorische Änderungen für alte und neue Anlagen vor. Auch sind Weiterbildungsnachweise für die Zulassung vorgeschrieben. Was gibt es noch zu beachten?
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