Die Tätigkeit der Ingenieure, Techniker, Naturwissenschaftler, Informatiker und anderer technischer Berufe erfordert neben den Kenntnissen der eigenen wissenschaftlichen Disziplin auch Basiswissen aus anderen Bereichen. Zunehmend werden hier Grundkenntnisse des Rechts erwartet. In technischen Berufen tauchen Rechtsfragen aus bestimmten Rechtsgebieten immer wieder auf. Hierzu gehören insbesondere Fragen des Vertragsrechts (Wartungsverträge, Werkverträge, Projektverträge) des Arbeitsrechts, Einsatz von Fremdfirmen und der Haftung sowie des Claims-Managements.
Eine richtige Vertragsgestaltung bedeutet: Sorgfalts- und Informationspflichten im Vorfeld des Vertrages und eine richtige Handhabung und richtiges gestalten der verschiedenen Vertragsarten: Kauf-, Werk- und Dienstverträge, urheber- und patentrechtliche Nutzungsverträge, Rahmenvertrag und Einzelvereinbarungen.
Besonders zu beachten sind:
Die Vollständigkeit des Vertrages, Formalien, Formulierungen und ihre rechtliche Bedeutung, Geltung mündlicher Absprachen, Besonderheiten der EDV (Softwaremängel, Quellcode und Dokumentation, Probeläufe und Abnahme), die allgemeinen Geschäftsbedingungen: Bedeutung und Zuverlässigkeit von AGB, Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand, VOB und VOL.
Aktuelle Schwerpunkte des Arbeitsrechts sind: Personalauswahl und Einstellung: Fragen bei der Einstellung, notwendiger Inhalt des Arbeitsvertrages, besondere Beschäftigungsformen. Direktionsrecht und Fürsorgepflicht: Informationspflichten des Arbeitgebers, Verwertung von Arbeitnehmererfindungen, Freistellungspflichten, Anordnung und Abgeltung von Überstunden, Arbeitsschutz und soziale Schutzrechte: Unfallverhütungsvorschriften, Urlaub, Krankheit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Aktuelle Haftungsfragen beziehen sich auf:
Vertragliche Haftung: Gewährleistung, Haftung bei Verzug und bei Unmöglichkeit der Leistung, Haftungsfolgen der Verletzung von Informations- und Sorgfaltspflichten, Haftung für Erfüllungsgehilfen, vorvertragliche Sorgfaltspflichten, rechtliche Bedeutung von Garantieerklärungen.
Risikomanagement: Vorbeugende Vertragsgestaltung, Risikoverlagerung durch Information des Vertragspartners, Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung durch allgemeine Geschäftsbedingungen, Versicherung.
Sonderfälle: Arbeitnehmer- und Geschäftsführerhaftung, Mehrheit von Haftungsschuldnern und Haftungsgläubigern, Haftung bei Schädigung Dritter.
Besondere Haftungsformen: Garantie, Produkt- und Gefährdungshaftung, Haftung für Erfüllungsgehilfen.
Gewerbliche Schutzrechte: Urheberrecht, Patent-und Markenschutz, Schutz des Wettbewerbs.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Verursachung von Sach- und Körperschäden, Wirtschaftsstrafen, wichtige Regeln des Strafverfahrens.
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Warum ist Vertragsmangement so wichtig?
Vertragsrecht, Vertragsmanagement und Haftungfragen sind meistens nicht Bestandteil einer technischen oder naturwissenschaftlichen Ausbildung. Ingenieure, Techniker, Naturwissenschaftler und Informatiker werden aber zunehmend mit diesen Themen konfrontiert. Für diese Zielgruppe ist es wichtig, mit Verträgen (z.B. Werkverträge, Wartungsverträge, Projektverträge) und Haftungsfragen souverän umgehen zu können, um mögliche Risiken bei Abschluss und Durchführung eines Vertrags zu erkennen und zu umgehen.
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