Wie setzt man sicher und koordiniert Fremdfirmen im eigenen Unternehmen ein?
In einem Unternehmen gibt es immer wieder Situationen, in denen fremde Firmen eingesetzt werden müssen, um bestimmte Aufgaben und Verantwortungen zu erledigen. Vor allem Spezialaufgaben wie die Gebäudeunterhaltung, die Reinigung, die Pflege der Grünanlagen aber insbesondere auch der Einbau und die Montage von Anlagen und die Durchführung einzelner Produktionsschritte werden häufig von Externen durchgeführt.
Was muss in den Verträgen mit Fremdfirmen, Sub- und Nachunternehmen beachtet werden?
Bei der Vergabe solcher Aufträge ist der Unternehmer nicht nur verpflichtet, dass die Fremdfirma die Arbeiten nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes vornimmt, sondern auch, dass das Zusammenspiel zwischen Fremdfirma und eigener Firma reibungslos und ohne Gefährdungen erfolgt. Insofern stellt jeder Einsatz einer Fremdfirma ein Risiko für das Unternehmen dar. Wo häufig Fremdfirmen eingesetzt werden, kann es daher nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich und gefordert sein, einen Fremdfirmenkoordinator einzusetzen.
Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben hat der Fremdfirmenkoordinator im Unternehmen?
Fremdfirmenkoordinator oder SiGeKo?
Damit die Fremdfirma nicht zur Gefahr für das Unternehmen wird, müssen die unterschiedlichen Aufgaben und Tätigkeiten abgestimmt werden. Dafür ist der Fremdfirmenkoordinator zuständig. Er hat in seiner Tätigkeit Weisungsberechtigung gegenüber den Mitarbeitern des eigenen Unternehmens wie auch gegenüber den Mitarbeitern der Fremdfirma – ohne das die Gesamtverantwortung der jeweiligen Arbeitgeber auf ihn übergeht. Die BGV A1 fordert den Einsatz des Fremdfirmenkoordinators immer dann, wenn Aufträge an externes Personal vergeben wird. Ergänzend dazu die BGI 865, die bei Einsatz von Fremdfirmen bei einer gegenseitigen Gefährdung den Einsatz eines Koordinators verlangt, der die Aufgaben und Tätigkeiten aufeinander abstimmt. Das Seminar zur Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator zeigt den Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Risiken des Einsatzes von Fremdfirmen auf. Das Seminar informiert über die rechtlichen Grundlagen, die beim Einsatz des Koordinators anzuwenden sind. Wesentliche Vorschriften für das Thema Fremdfirmenkoordination sind im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung, in der Baustellenverordnung sowie in der Gefahrstoffverordnung enthalten.
Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator?
In der Regel übernimmt das auftraggebende Unternehmen die Aufgabe der Koordination. Dazu eignen sich zum Beispiel betriebliche Führungskräfte, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragte. An diesen Personenkreis richtet sich das 2-tägige Seminar am Haus der Technik zur Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinatoren. Aber auch für Unternehmer und Mitglieder des Personal- und Betriebsrates richten sich die Weiterbildungsinhalte.
Sie sind Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte/r und sollen in Zukunft als Fremdfirmenkoordinator/in eingesetzt werden?
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung im Haus der Technik können die Kursteilnehmerinnen- und teilnehmer die verantwortungsvolle Aufgabe als Fremdfirmenkoordinator zuverlässig, effektiv und rechtssicher wahrnehmen.
Zusätzlich zur Grundausbildung zum Fremdfirmenkoordinator finden jährliche Weiterbildungs-und Auffrischungskurse für Fremdfirmenkoordinatoren statt. Auch zum eng verbundenen Thema der Gefährdungsbeurteilung gibt es zahlreiche Weiterbildungen.