Laser Kurse und Seminare

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Die optische Strahlung umfasst die ultraviolette Strahlung (UV), das für den Menschen sichtbare Licht (VIS) und die Infrarotstrahlung (IR). Alle Bereiche sind Bestandteil des elektromagnetischen Spektrums. Gefährdungen durch die optische Strahlung von Lasern sind schon lange bekannt, daher gibt es gesetzliche Vorschriften und Regeln für diese Geräte und Arbeitsplätze, an denen mit Laserstrahlung umgegangen wird.

Die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)" umfasst sowohl die direkten Gefährdungen der Beschäftigten als Folge direkter Einwirkung der am Arbeitsplatz durch den Arbeitsprozess auftretenden künstlichen optischen Strahlung (Gefährdungen von Augen und Haut) als auch die sich dabei ergebenden indirekten Gefährdungen. Indirekte Gefährdungen können zum Beispiel als Folge von Reflektionen (Blendwirkung) oder durch Strahlung entstandene Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel und explosionsfähige Gemische auftreten.

Nach § 5 OStrV sollen "fachkundige Personen" die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Außerdem sind Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen:

(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
(2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt, einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Der Laserschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben:
1. die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 7
2. die Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.

Im Haus der Technik e. V. finden Sie Kurse für die Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, sowohl im technischen als auch im medizinischen Bereich. Für den technischen Bereich wird ein Auffrischungskurs angeboten, der alle 5 Jahre absolviert werden sollte.

Mit unserem Kursfinder finden Sie den passenden Kurs.

Die optische Strahlung umfasst die ultraviolette Strahlung (UV), das für den Menschen sichtbare Licht (VIS) und die Infrarotstrahlung (IR). Alle Bereiche sind Bestandteil des... mehr »
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Laser Kurse und Seminare

Die optische Strahlung umfasst die ultraviolette Strahlung (UV), das für den Menschen sichtbare Licht (VIS) und die Infrarotstrahlung (IR). Alle Bereiche sind Bestandteil des elektromagnetischen Spektrums. Gefährdungen durch die optische Strahlung von Lasern sind schon lange bekannt, daher gibt es gesetzliche Vorschriften und Regeln für diese Geräte und Arbeitsplätze, an denen mit Laserstrahlung umgegangen wird.

Die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)" umfasst sowohl die direkten Gefährdungen der Beschäftigten als Folge direkter Einwirkung der am Arbeitsplatz durch den Arbeitsprozess auftretenden künstlichen optischen Strahlung (Gefährdungen von Augen und Haut) als auch die sich dabei ergebenden indirekten Gefährdungen. Indirekte Gefährdungen können zum Beispiel als Folge von Reflektionen (Blendwirkung) oder durch Strahlung entstandene Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel und explosionsfähige Gemische auftreten.

Nach § 5 OStrV sollen "fachkundige Personen" die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Außerdem sind Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen:

(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
(2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt, einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Der Laserschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben:
1. die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 7
2. die Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.

Im Haus der Technik e. V. finden Sie Kurse für die Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, sowohl im technischen als auch im medizinischen Bereich. Für den technischen Bereich wird ein Auffrischungskurs angeboten, der alle 5 Jahre absolviert werden sollte.

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Fortbildung
 
Termine
Teilnahmegebühr
NEU
Fortbildung für Laserschutzbeauftragte

Aktualisierung der Fachkenntnisse und Sachkunde gemäß OStrV und TROS Laserstrahlung

Dieser Kurs ist eine Fortbildung für Laserschutzbeauftragte, die bereits einen Laserschutzkurs erfolgreich absolviert haben. Alle 5 Jahre muss diese Fortbildung durchgeführt werden.
Präsenz
Termin(e):
  • 06.05.2023
Ort(e):
Essen
Teilnahmegebühr: 349,00 €
Laserschutzkurs für den industriellen und wissenschaftlichen Bereich

Laserschutzkurs für den industriellen und wissenschaftlichen Bereich für die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten.
Präsenz
Termin(e):
  • 08.09.2023 - 09.09.2023
  • 15.12.2023 - 16.12.2023
Ort(e):
Essen
Teilnahmegebühr: 799,00 €
Laserschutzkurs für medizinische Anwendungen

Laserschutzkurs für medizinische Anwendungen für die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten.
Präsenz
Termin(e):
  • 08.09.2023 - 09.09.2023
  • 15.12.2023 - 16.12.2023
Ort(e):
Essen
Teilnahmegebühr: 799,00 €
NEU
Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen

(UKP-Laser)

Strahlenschutzkurs für Ultrakurzpuls-Laser (UKP-Laser)
Präsenz
Termin(e):
  • 17.08.2023 - 18.08.2023
Ort(e):
Essen
Teilnahmegebühr: 999,00 €