Brandschutzbeauftragter:
Hintergrundinformationen und Antworten auf die häufigsten Fragen
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen detaillierten Überblick geben über das Thema Brandschutzbeauftragter beziehungsweise über die Ausbildung zum Brandschutzbeautragten sowie über den rechtlichen Rahmen, Voraussetzungen und Lerninhalte. Besonders ans Herz legen möchten wir Ihnen den Abschnitt ABC des Brandschutzbeauftragten, der Ihnen einen Eindruck von den Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten geben soll.
Ist ein Brandschutzbeauftragter für Unternehmen Pflicht?
Obschon in Deutschland keine generelle gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten existiert, werden Brandschutzbeauftragte häufig aufgrund spezieller Rechtsvorschriften (z. B. Sonderbauverordnungen), durch Auflagen von Behörden (z. B. im Rahmen der Genehmigungsverfahren), durch Brandversicherer (als Grundlage des Versicherungsvertrags) oder als das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung verlangt. In solchen Fällen sind Unternehmer verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, drohen Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes oder gar die Versagung von gewerblichen Genehmigungen.
Ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten Pflicht?
Damit Brandschutzbeauftragte ihre Aufgaben zuverlässig wahrnehmen können, ist für sie eine vorherige Ausbildung unerlässlich und auch vorgeschrieben. Ohne diese Ausbildung ist eine rechtskonforme Bestellung von Brandschutzbeauftragten in Unternehmen nicht möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss des HDT-Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08(03)“, der eine mündliche und schriftliche Prüfung beinhaltet, darf man sich gemäß der offiziellen Regelungen „Brandschutzbeauftragte(r)“ nennen.
Welche Aufgaben haben Brandschutzbeauftragte?
Die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten sind ebenso bedeutsam wie vielfältig. Bedeutsam deshalb, weil Feuer und Brände in Unternehmen zu den gefährlichsten und betriebswirtschaftlich wirkmächtigsten Szenarien zählen. Um so mehr, weil in einem solchen Fall nicht nur Sachwerte des Betriebes und die Umwelt bedroht werden, sondern vor allem die Gesundheit und das Leben von Menschen. Hinzu kommen Folgeschäden, welche aufgrund von Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfällen entstehen.
Die Konsequenzen von Bränden in Betrieben können gravierend sein. Sie reichen bis zur Insolvenz oder Unternehmensaufgabe. Man darf nicht vergessen, dass es mit der Auszahlung von Versicherungssummen nicht getan ist. Bis ein von einem Brand verwüsteter Betrieb wieder aufgebaut ist und das Geschäft wieder anläuft, kann viel Zeit vergehen. In vielen Fällen ist diese Durststrecke zu lang. Brandschutz – die Vermeidung von Bränden und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden – ist deshalb eine Gemeinschaftsaufgabe, die alle etwas angeht. Eine zentrale Rolle übernehmen betriebliche Brandschutzbeauftragte.
Brandschutzbeauftragte sind Teamplayer mit sehr viel Verantwortung
Der oder die Brandschutzbeauftragte(r) leistet wichtige Unterstützungsfunktionen für die Unternehmensleitung sowie Beratungsfunktionen für die betrieblichen Führungskräfte. Innerhalb der Brandschutzorganisation des Unternehmens nehmen Brandschutzbeauftragte weiterhin wichtige Aufgaben wahr. Die sich daraus ergebende Vielfältigkeit des Aufgabenspektrums verlangt ein breit gefächertes Wissen und zudem organisatorische und kommunikative Fähigkeiten sowie die Bereitschaft, als Teamplayer Verantwortung zu übernehmen.
Bei der Organisation der Sicherheit innerhalb von Unternehmen spielen Brandschutzbeauftragte eine ähnlich zentrale Rolle wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt. Brandschutzbeauftragte unterstützten Unternehmer, beraten Führungskräfte und Brandschutz-Verantwortliche eines Betriebes (Arbeitgeber respektive Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) und übernehmen die Rolle eines zentralen Ansprechpartners für alle Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Eine detaillierte Aufgabenliste haben wir im Abschnitt ABC des Brandschutzbeauftragten für Sie zusammengestellt. Der Brandschutzbeauftragte sollte als sogenannte Stabsfunktion direkt dem Unternehmer/Arbeitgeber beratend zur Seite stehen. In der Regel ist der Brandschutzbeauftragte kein Linienvorgesetzter und nicht weisungsbefugt.
Wie werden Brandschutzbeauftragte bestellt?
Brandschutzbeauftragte werden von Unternehmern bzw. Unternehmerinnen schriftlich bestellt. Hierzu sollte unbedingt eine klare Funktionsbeschreibung vorgenommen werden. Brandschutzbeauftragten wird im Idealfall ein Zuständigkeitsbereich mit definierten Aufgaben und festgelegten Rahmenbedingungen übertragen. Wie schon weiter oben erwähnt, ist die vorherige Ausbildung eine unerlässliche Voraussetzung.
Wissen kompakt: Das ABC des Brandschutzbeauftragten
Das ABC des Brandschutzbeauftragten
Um Ihnen einen noch genaueren Eindruck der komplexen Aufgaben von Brandschutzbeauftragten zu vermitteln, haben wir für Sie nachfolgend eine nach Themen- beziehungsweise Aufgabenfeldern gegliederte Übersicht erstellt. Wir nennen sie das ABC des Brandschutzbeauftragten.
Unser ABC des Brandschutzbeauftragten ist übrigens angelehnt an die Aufgabenliste der vfdb 12/09-01:2009-03.
Aus- und Fortbildung
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
Beratung und Expertise
- Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
Dokumentation
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
Kontrollieren, Prüfen, Überwachen
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
Mitwirkung und Unterstützung
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Mitwirkung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Unterstützung der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen
Organisation und Planung
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Organisation und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?
Entsprechend den Vorgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst das Seminar „Brandschutzbeauftragter: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08(03)“ insgesamt 64 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten. Das Seminar dauert in der Regel eineinhalb Wochen und ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert.
Warum sollte man die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beim HDT absolvieren?
In den Lehrgängen zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten des HDT (Haus der Technik) wird besonders großer Wert auf die Nähe zur Praxis gelegt. Wir wollen, dass Sie das bei uns erworbene Wissen unmittelbar in Ihrer beruflichen Praxis anwenden und hierdurch sofort dazu beitragen können, dass die Sicherheit in Ihrem Unternehmen spürbar zunimmt.
Auch beim Thema Brandschutzbeauftragter viel mehr als nur ein Slogan: Wissen durch Erfahrung
Das HDT hat bislang in über 200 Seminaren mehrere Tausend Brandschutzbeauftragte erfolgreich ausgebildet. Unser festes Referententeam besteht aus bekannten und erfahrenen, rhetorisch und didaktisch geschulten Praktikern, die ihr aus jahrzehntelanger Erfahrung gewonnenes Wissen an Sie weitergeben. Bei diesem und anderen Seminaren arbeitet das HDT eng mit den Feuerwehren zusammen. Seminarinhalt ist bei der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten unter anderem eine praktische Feuerlöschübung.
Welche Themen umfasst die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?
Die thematischen Schwerpunkte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten im HDT liegen bei den rechtlichen Grundlagen, der Brandlehre und den Gefahren, die von Bränden und Explosionen ausgehen können. Darüber hinaus werden der anlagentechnische, organisatorische und bauliche Brandschutz behandelt. Geräte zur Brandbekämpfung, die Zusammenarbeit mit Feuerwehren, Versicherern und Behörden wird ebenfalls erläutert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars „Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten“ im HDT erhalten damit die Qualifikation und das Wissen, um ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in ihrem Unternehmen effektiv und erfolgreich ausüben zu können.
Ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten offiziell anerkannt?
Wenn Sie sich für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten bei Deutschlands ältestem technischen Weiterbildungsinstitut entscheiden, sind Sie tatsächlich auf der sicheren Seite. Die Ausbildungsseminare des Haus der Technik sind bei Behörden, Industrie, Versicherungen und Feuerwehren anerkannt und werden wegen ihrer Qualität und ihrem hohen Standard überall geschätzt. Damit diese hohe Güte gewahrt bleibt, arbeitet das HDT nicht nur eng mit den Feuerwehren aus Berlin, Bochum und Essen zusammen, sondern ist darüber hinaus Mitglied im „Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V.“ (vbbd), in der „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.“ (vfdb) und in der Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e.V. (bfsb).
Fortbildung von Brandschutzbeauftragten
Welche Seminare zum Nachweis der Fortbildung von Brandschutzbeauftragten gibt es?
Um ihre Fachkunde auf dem aktuellen Stand zu halten, müssen sich ausgebildete Brandschutzbeauftragte regelmäßig fortbilden. Das HDT bietet daher zusätzlich zu der eigentlichen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten auch die passenden Fortbildungs-Seminare an. Vorgeschrieben ist der Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten innerhalb von drei Jahren. Beim HDT haben Sie die Möglichkeit, der Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung von Brandschutzbeauftragten durch die Teilnahme am Seminar „Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten“ nachzukommen. Diese Seminarreihe wird an verschiedenen interessanten Orten in Deutschland durchgeführt und beinhaltet teilweise fachspezifische Besichtigungen bei namhaften Unternehmen beziehungsweise Institutionen.
Welche weiteren Fortbildungen für Brandschutzbeauftragte können empfohlen werden?
Eine zusätzliche Möglichkeit der Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte stellen auch die zweitägigen Essener Brandschutztage dar, die bereits seit über 20 Jahren jeweils im November durchgeführt werden (stets begleitet von einer fachbegleitenden Ausstellung) sowie unsere fachspezifischen ein- oder zweitägigen Seminare zu speziellen Themen des Brand- und Explosionsschutzes.
Alle Veranstaltungen und Weiterbildungsangebote dienen natürlich auch dem für Ihre berufliche Arbeit so wichtigen Erfahrungsaustausch untereinander. Gleichermaßen sinnvoll und empfehlenswert: unsere Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gefahrstoffwesen (z. B. die zweitägige Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten) oder im Explosionsschutz (z. B. die ebenfalls zweitägige Fachkunde im Explosionsschutz).
Weitere wichtige Rollen im betrieblichen Brandschutz
Befähigte Person Flucht- und Rettungswegpläne sowie Feuerwehrpläne
Im Brandfall ist das schnelle, geordnete Verlassen von Gebäuden das A und O, denn giftige Rauchgase können bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit führen. Dementsprechend wichtig sind Flucht- und Rettungspläne. Feuerwehrpläne wiederum dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung an einer Einsatzstelle.
Unser Seminar „Befähigte Person Flucht- und Rettungswegpläne sowie Feuerwehrpläne (Fortbildung nach vfdb-Richtlinie 12-09/01)“ finden Sie hier.
Zur Prüfung befähigte Person von Sprinkleranlagen (Sprinklerwart)
Unser Seminar „Zur Prüfung befähigte Person von Sprinkleranlagen (Sprinklerwart)“, befähigt die beauftragten Personen, die wöchentlichen und monatlichen Prüfungen von Sprinkleranlagen rechtssicher vornehmen zu können. Weitere Informationen zum Seminar finden Sie hier.
Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte auch dem Artikel unseres HDT-Journals „Sprinkleranlagen und Sprinklerwart: Weise Erwartung statt Verdrängung“.
Zur Prüfung befähigte Person von Brandschutzklappen
Das eintägige Fachseminar „Zur Prüfung befähigte Person von Brandschutzklappen“ qualifiziert zur Befähigten Person Brandschutzklappen. Es vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person Brandschutzklappen, bringt die Grundsätze der Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prüfung von Brandschutzklappen näher und lässt dabei ebenso die sicherheits- und brandschutztechnischen Aspekte von Brandschutzklappen nicht aus. Nach der Teilnahme kennen Sie die rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen und beherrschen Probleme der Wartung und Instandsetzung von Brandschutzklappen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677
Das zweitägige Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ kombiniert die Qualifikation zur Fachkraft für Feststellanlagen mit der Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren. Nach Besuch der Veranstaltung verfügen Sie über die in der DIN 14677 verlangten Kenntnisse. Dazu gehören technischen Grundlagen, Wissen zu möglichen Schadensaspekten sowie Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung der Befähigten Person. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zur Prüfung befähigte Person von Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen müssen regelmäßig geprüft werden, damit sie im entscheidenden Moment nicht versagen. Die aus den Anforderungen an den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) sich ergebenden Aufgaben übernimmt die zur Prüfung befähigte Person von Brandmeldeanlagen. Für den Betrieb jeder BMA muss eine solche befähigte Person existieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Brandschutzbeauftragte werden immer unverzichtbarer. Gesetzlich geschützt ist die Bezeichnung aber bislang nicht. Daher stellt sich die Frage: „Wie wird man eigentlich Brandschutzbeauftragter?“ Im Folgenden geben wir darauf eine Antwort, nennen die maßgeblichen Richtlinien und erläutern die wichtigsten Zusammenhänge.
Warum sind Brandschutzbeauftragte so wichtig?
Insgesamt herrscht beim Thema Brandschutzbeauftragter eine gewisse Unsicherheit. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten besteht nur für die wenigsten Unternehmen. Hin und wieder wird der Brandschutzbeauftragte sogar irrtümlich mit einem Brandschutzhelfer gleichsetzt.
Das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass Brandschutzbeauftragte für die Sicherheit in Unternehmen heutzutage eine zentrale Rolle spielen. Generell sind Brandschutzbeauftragte in Unternehmen Ansprechpersonen für sämtliche Fragen des Brandschutzes. Sie sind es auch, die darauf achten, dass die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden.
Für wen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben?
In manchen Bundesländern wird die Verpflichtung zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten im Rahmen des Baurechts ausgesprochen. Unternehmen, die Gebäude betreiben, in denen sich sehr viele Personen aufhalten – beispielsweise Hotels – und bei denen mit erhöhten Brandgefahren gerechnet werden muss, haben grundsätzlich einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Industriebaurichtlinie schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern vor. Die Verkaufsstättenverordnung wiederum schreibt vor, dass der Betreiber einer Verkaufsstätte einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hat.
Kann jedes Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen?
Tatsächlich können grundsätzlich in jedem Betrieb Brandschutzbeauftragte bestellt werden. Der Arbeitgeber beauftragt schriftlich eine Person, die dafür allerdings speziell ausgebildet werden muss. Dabei sollten die betrieblichen Einsatzzeiten schriftlich zwischen Unternehmen und Brandschutzbeauftragten vereinbart werden.
Lohnt sich ein Brandschutzbeauftragter, wenn man nicht zur Bestellung verpflichtet ist?
Ein Brandschutzbeauftragter lohnt sich auch für alle Unternehmen, die nicht von den vorgenannten Regelungen betroffen sind. Hierzu muss man sich nur die Brandstatistiken vor Augen führen und sich vergegenwärtigen, dass im Falle eines Feuers der Versicherungsschutz oftmals einen wirtschaftlichen Totalschaden nicht verhindern kann. Die Insolvenz ist häufig eine Folge zu langer Betriebsstillstände. Um so wichtiger zu nehmen ist somit auch der gesamte Bereich des angewandten Brandschutzes.
Feuerwehren und Brandversicherer fordern von Unternehmen ebenfalls immer öfter einen Brandschutzbeauftragten. Dessen Bestellung ist somit in jedem Fall eine wichtige betriebliche Maßnahme.
Wer sollte zum Brandschutzbeauftragten bestellt werden?
Brandschutzbeauftragter kann nicht nur werden, wer im jeweiligen Unternehmen beschäftigt ist. Genauso kann ein externer Dienstleister zum Brandschutzbeauftragten bestellt werden. Die Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation und Ausbildung sind in beiden Fällen gleich. Wichtig ist aber, dass – egal für welche Lösung man sich entscheidet – die Zuständigkeiten exakt definiert und im Rahmen der Bestellung schriftlich festgehalten werden.
Wie ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in Deutschland geregelt?
Der Begriff „Brandschutzbeauftragter“ sowie die entsprechende Ausbildung sind gesetzlich nicht eindeutig festgelegt beziehungsweise geschützt. Durchgesetzt hat sich in Deutschland die vfdb-Richtlinie 12-09/01-2009-03. Sie stammt von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. und regelt – entsprechend dem Titel – die Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten. Wortgleich wurde sie ebenfalls als DGUV Information 205-003 und VdS 3111 veröffentlicht.
Was sind die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?
Voraussetzung für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zusätzlich wird bei Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung für den Brandschutzbeauftragten eine besondere Qualifikation empfohlen, also etwa eine feuerwehrtechnische Ausbildung, eine Ausbildung als Werkfeuerwehrmann/-frau beziehungsweise zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium mit Studienschwerpunkt Brandschutz.
Was sind die konkreten Aufgaben von Brandschutzbeauftragten?
Die zentrale Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, den Unternehmer in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen.
Zudem wirkt ein Brandschutzbeauftragter in Abhängigkeit der im Einzelfall vorgenommenen Aufgabendefinition zum Beispiel bei der Gefährdungsbeurteilung mit und erstellt Inhalte von brandschutzrelevanten Betriebsanweisungen sowie Brandschutzordnungen. Praktische Löschübungen sowie die Unterweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bedienung von Löscheinrichtungen und im Verhalten bei einem Brandfall gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum von Brandschutzbeauftragten.
Welche Weiterqualifizierungen für Brandschtzbeauftragte bieten sich an?
Für Brandschutzbeauftragte, die sich fachlich weiterqualifizieren wollen, bietet sich die Ausbildung zum Brandschutz-Manager an. Sie befähigt die Teilnehmenden unter anderem, brandschutztechnische Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen sowie Brandschutzkonzepte zu verstehen und umzusetzen. Die Weiterbildung wird nicht nur für Brandschutzbeauftragte empfohlen. Sie bietet sich auch für Geschäftsführer*innen, Fachkräfte für Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, Betriebsleiter*innen, Produktionsleiter*innen, qualifizierte Brandschutzhelfer*innen, Architekt*innen, Bauingenieur*innen und Betriebsratsmitglieder an.
Darüber hinaus ist es für Brandschutzbeauftragte entscheidend, das eigene Fachwissen durch die regelmäßige Teilnahme an einer Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte aufzufrischen. Das HDT bietet diese Fortbildung nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 bundesweit an verschiedenen Orten an.
Was spricht für eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beim HDT?
Die HDT-Lehrgänge werden von allen Behörden und Versicherungen sowie von der Industrie und Feuerwehr anerkannt. Durchgeführt werden die Ausbildungen zum Brandschutzbeauftragten von einem qualifizierten und langjährig berufserfahrenen Referentenstamm.
Gemäß vfdb-Richtlinie soll die Ausbildung 64 Unterrichtseinheiten umfassen. Das HDT richtet sich nach diesen Vorgaben. 8 Unterrichtseinheiten pro Tag dürfen nicht mehr überschritten werden. Der Lehrgang muss somit zwingend mindestens 8-tägig sein.
In den HDT-Lehrgängen wird selbstverständlich auf die aktuelle Rechtslage eingegangen. Hier arbeitet das HDT auch eng mit den Feuerwehren Essen, Bochum, München, Lübeck und Berlin zusammen, um die Qualität der Ausbildung hochzuhalten. Eine Löschübung sorgt außerdem für Praxisnähe.
Qualitätssicherung wird beim HDT groß geschrieben
Zur Qualitätssicherung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist das HDT Mitglied im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e. V. (vbbd), in der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) und im BFSB Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e. V. So konnte das HDT bei den jährlich stattfindenden „Essener Brandschutztagen“ den 1. Vorsitzenden des vbbd, Lars-Oliver Laschinsky, gewinnen. Weiterhin ist der Präsident der vfdb, Dipl.-Ing. Dirk Aschenbrenner, ständiger Gastredner in Essen.