Immer mehr neue Technologien zum Recycling, Entsorgungsverfahren, strengere Vorschriften und restriktive Verordnungen prägen das Bild in der Abfallwirtschaft aber auch bei Industriebetrieben mit einem hohen oder speziellen Abfallaufkommen. Betroffen sind neben den verantwortlichen Mitarbeitern in Entsorgungsfachbetrieben (Betriebsbeauftragte für Abfallwirtschaft), in Industriebetrieben auch Vertreter von Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.
Aktuelles Wissen im Umweltrecht bedeutet im Umkehrschluss rechtskonformes unternehmerisches Handeln – die Voraussetzung für Erfolg und Wirtschaftlichkeit. Mit der Teilnahme an den Seminaren im Haus der Technik zur Abfallwirtschaft erwerben die Teilnehmer dieses aktuelle Wissen in Grundausbildungen und gesetzlich geforderten Fortbildungen – vermittelt durch unsere erfahrenen und kompetenten Dozenten in Theorie und Praxis.
Aktualisierungsschulungen und Seminare zu Spezial-Themen schaffen die Basis für den beruflichen Erfolg
Die Schulungen und Weiterbildungen zu den speziellen Themen im Bereich der Abfallwirtschaft / Kreislaufwirtschaft im Haus der Technik beschäftigen sich unter anderem mit den folgenden Themen
• Dem Fachkundelehrgang Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dessen Umsetzung
• Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) als Grundausbildung und Fortbildung
• Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV -ehemals BefErlV) Grund- und Fortbildung
• Betriebsbeauftragten für Abfall (BBA) gemäß §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie §5 AbfAEF als mehrtägige Grundausbildung
Die Seminare im Haus der Technik zur Abfallwirtschaft, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vermitteln Ihnen die nötige Fachkunde im Bereich des Abfallrechts, zur Ausübung Ihrer Tätigkeit als Entsorgungsspezialist bzw. Abfallbeauftragten. Grundausbildungen sowie Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Abfallrechts unterliegen staatlichen Anforderungen und müssen als solche nach §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie §5 AbfAEF anerkannt sein.