Hinter diesen einfachen Grundsätzen verbergen sich viele Anforderungen der Elektrotechnik und der Lichttechnik. Normen, Vorschriften und Verordnungen für Anlagen und Leuchten, aus dem Bereich der Arbeitssicherheit und dem Bereich der öffentlichen Sicherheit bilden ein komplexes System, dass im Fall der Fälle funktionieren muss. Wir bieten dazu die passenden Seminare an.
Beispielhaft für das relevante Regelwerk sind die folgende Normen und Vorschriften zu nennen. Diese werden in unseren Seminaren behandelt:
• DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung
• ISO 30061 Emergency Lighting
• ISO 16069 Graphische Symbole – Sicherheitskennzeichnung Sicherheitsleitsysteme
• DIN 4844-1 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen
• DIN ISO 3864-1 Graphische Symbole –Sicherheitsfarben
• ISO 3864-4 Graphical symbols – Safety colours and safety signs
• DIN ISO 23601 Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne
• DIN VDE 0108-1 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung (1989-10) Anwendbar bis März 2007 in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen
• DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (VDE 0108-100)
• Bauordnungen der Länder
• MLAR – Muster Leitungsanlagen Richtlinie
• EltBauV – Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen
• DIN EN 1125 Türen in Rettungswegen
• DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0108-100
• DIN EN 1838, ASR A3.4/3 und ASR A2.3
• Sicherheitsleuchten: Wartung und Prüfung V DIN V VDE 0108-100 und DIN VDE 0100-718
Weiterhin ist die Arbeitsstättenverordnung zu beachten:
• ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
• ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
• ASR A3.4/3 Beleuchtung – Teil Sicherheitsbeleuchtung, Optische Sicherheitsleitsysteme
Die Seminare im Bereich Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung bzw. Notstromversorgung behandeln folgende Inhalte:
• im Notfall zu benutzende Ausgangstüren
• Gefahrenstellen • Sicherheitseinrichtungen
• Treppen (jede Treppenstufe)
• Niveauänderungen • Notausgänge und Sicherheitszeichen •
Grundlagen der Notbeleuchtung • jede Richtungsänderung
• außerhalb und nahe jedem Ausgang bis zu einem sicheren Bereich
• nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle
• nahe jeder Brandbekämpfungsvorrichtung oder Meldeeinrichtung
• Fluchtgeräte, Schutzbereiche und Toiletten für Menschen mit Behinderung • Ersatzbeleuchtung im Brandfall und bei Stromausfall
• Funktionserhalt im Brandfall
• Sicherheitsbeleuchtung
• Umschaltzeiten
• Batterieversorgung
• Prüfung und Überwachung der Notbeleuchtung, Leuchten
• Sicherheitswegleitsystem • Rettungswege • Betrieb von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
• Planung Sicherheitsbeleuchtung • Verantwortung einer Elektrofachkraft in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung
• Versammlungsstättenverordnung
• Errichten und Betreiben von Notbleuchtungsanlagen
• Sonderbauten • Sicherheitsstromversorgung
• baurechtliche Grundlagen
• Bauordnung NRW
• Sonderbauverordnungen
• Baugenehmigung
• Brandschutzkonzept
• PrüfVO NRW
• Prüfgrundsätze NRW
• Sonderbauten nach TGA
• sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung in Sonderbauten
• Scherheitsstromversorgung
• USV
• Notstromversorgung
• Sicherheitsleuchten
• Notleuchten
• Fluchtwege
• Planung von Notstromversorgung
• Stromausfall
Angesprochen für die Seminare, für die Schulung im Bereich Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung sind Elektrofachkräfte, Architekten, Facility Manager, Gebäudeverantwortliche, Notfallmanager, Eventmanager, Beleuchtungsanlagen Hersteller, Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Hersteller, Planer von Sicherheitsbeleuchtung, Verantwortliche für Versammlungsstätten, Verantwortliche für die Notstromversorgung, die Batteriespeicher und die Notstromgeneratoren.
Die folgenden Fragen werden ausführlich in den Seminaren zur Sicherheitsbeleuchtung, Notbeleuchtung, Notstromversorgung behandelt:
Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung: Was ist der Unterschied?
Der Begriff der Notbeleuchtung ist im Rahmen der DIN EN 1838 ein übergeordneter Begriff, die Sicherheitsbeleuchtung ist demnach ein Bestandteil der Notbeleuchtung. Das gilt ebenso für die Ersatzbeleuchtung. In diesem Zusammenhang gibt es noch die Antipanikbeleuchtung, die Beleuchtung der Rettungswege und Notbeleuchtung für Bereiche mit besonderer Gefährdung.
Die Notbeleuchtung ist wie die Sicherheitsbeleuchtung für den Fall vorgesehen, dass die allgemeine künstliche Beleuchtung ausfällt. Sie muss unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung sein. Räumlichkeiten sollen durch die Notbeleuchtung gefahrlos verlassen werden können. Die Notbeleuchtung wird mittels Notstromaggregaten (Dieselgenerator) oder Batterien mit Energie versorgt. Im Notfall erfüllt die Sicherheitsbeleuchtung drei wichtige Funktionen: Beleuchtung von Fluchtwegen und Rettungswegzeichen. Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht zudem das Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen.
Ist Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung Pflicht?
Auflagen und Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung sind leider in verschiedenen rechtlichen Dokumenten beschrieben. Sie können im Landesbaurecht, in Baugenehmigungen, in Brandschutzgutachten etc. voneinander abweichen.
Für Arbeitsstätten werden u. a. von den Arbeitsstättenregeln ASR A1.3. ASR A2.3 und ASR A3.4 konkretisiert. Daneben gibt es von den Versicherungsträgern Empfehlungen, die auf die einzelnen speziellen Anwendungsfälle bezogen sind.
Sicherheitsbeleuchtung ist immer Pflicht, wenn das Arbeitsstättenrecht oder das Baurecht diese vorschreiben. Dann müssen Verantwortliche für die Sicherheitsbeleuchtung eine Übersichtzeichnung nach DIN VDE 0100-510 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Allgemeine Bestimmungen“ erstellen und diese zentral hinterlegen.
Lichttechnische Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) beschreibt die Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“, elektrische Anforderungen die DIN EN 60598-2-22 „Leuchten - Teil 2-22: Besondere Anforderungen - Leuchten für Notbeleuchtung“.
Für Restaurants und Gaststätten mit über 200 Besucherplätzen gelten nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) zunächst dieselben Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung wie für andere Versammlungsstätten.
Die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen ist in der ASR A1.3 geregelt und entspricht der DIN EN ISO 7010.