Bau-Führung für Bauleiter einfach gemacht
Bauleiter übernehmen neben der bautechnischen Aufgabe, die großes Fachwissen erfordert, immer mehr Verantwortung in den Bereichen Personalführung, Kommunikation, Bauvertragsrecht und Wirtschaftlichkeit der Baustelle. Jedes noch so kleine Bauvorhaben wird schnell zu einer Manager-Aufgabe für Bauleiter und stellen diese vor hohe Anforderungen, denen sie nur durch ständige Weiter- und Fortbildungen begegnen können. Fehler bedeuten häufig einen wirtschaftlichen Verlust, der bei immer knapper werdenden Margen der Bauunternehmen nicht mehr tragbar ist. Mit den Seminaren für Bauleiter bietet das Haus der Technik die Vermittlung und Auffrischung aller relevanten Wissensbausteine, die für die erfolgreiche Aufgabenerfüllung als Bauleiter erforderlich sind.
Was sind die Anforderungen an einen Bauleiter?
Ob als Bauleiter des Auftraggebers oder als Bauleiter auf Auftragnehmerseite, die rechtlichen Bestimmungen werden immer komplexer und spezieller. Angefangen bei der Sicherheitskoordination in der Planung bis hin zu aktuellen Urteilen im Baurecht müssen Bauleiter stets auf dem aktuellen Wissensstand sein. Allein die Klärung von Haftungsansprüchen ist ein weites Feld. Eine erfolgreiche Bauleitung beginnt jedoch mit der Bauführung, der Kunst, Baumaßnahmen vertragssicher und kompetent zu leiten. Doch die Verantwortung des Bauleiters endet nicht mit dem Fertigstellen des Bauwerkes. In den Spezialseminaren für Bauleiter im Haus der Technik zeigen wir umfassend die Bedeutung der Abnahme und die Auseinandersetzung mit Mängelansprüchen auf. Um für die Gesamtaufgabe der Bauleitung und die damit einhergehende Verantwortung umfassend gewappnet zu sein, bieten wir Teilnehmern unsere Spezialseminare an, in denen angehenden und erfahrenen Bauleitern die erforderliche Theorie mit hohem Praxisbezug vermittelt wird.
Gute Gründe, unsere Seminare zum Thema Bauleitung zu besuchen
Bauleiter übernehmen bei jedem Bauvorhaben eine große Verantwortung. Ihr Aufgabenspektrum reicht von baufachlichen Themen über Personalführung, Kommunikation, Bauvertragsrecht bis zu wirtschaftlichen Verantwortlichkeiten. Um diese Komplexität erfolgreich bewältigen zu können, müssen Bauleiter auf vielen Gebieten sehr gut ausgebildet sein. Die Intensivseminare für Bauleiter im Haus der Technik vermitteln im kleinen Kreis das erforderliche Wissen mit vielen Beispielen aus der Praxis, damit Bauleiter ihre verantwortungsvolle Tätigkeit erfolgreich ausüben können.
Anspruchsvolle Thematik – die HOAI und Werkverträge
Was müssen Ingenieure und Architekten aktuell zur HOAI bei ihren Verträgen beachten, um ihre Honorare wirksam und rechtskonform zu vereinbaren?
Was ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)?
Wo gilt die HOAI für Architekten und Ingenieure?
Wer Leistungen an Architekten und Ingenieure zu vergeben hat, kommt an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, nicht vorbei. Mit dieser Verordnung hat der Gesetzgeber das Honorar für viele Leistungen der beiden Berufsgruppen klar definiert und verbindlich festgelegt. Gleichwohl gilt die HOAI als eine sehr komplexe Vorschrift, deren Systematik sich nicht auf den ersten Blick erschließt. Dies mag auch der Grund sein, warum in der praktischen Anwendung der HOAI so viele Fehler gemacht werden. Fehler, die in falsch berechneten Honoraren oder vertraglichen Differenzen münden können. Falsche Ausschreibungen und Vereinbarungen und langwierige wie kostspielige Streitigkeiten können die Folge der fehlerhaften Handhabung der HOAI sein. Die Unsicherheiten im Umgang mit der HOAI beschränken sich dabei nicht nur auf Neulinge der Thematik, auch erfahrene Anwender bedürfen einer regelmäßigen Erneuerung ihres Wissens zur HOAI, um Aufträge rechtssicher berechnen, ausschreiben und bezahlen zu können. Im Haus der Technik werden deshalb Spezialseminare für Einsteiger aber auch Kurse zur Auffrischung und Erneuerung der Kenntnisse über die HOAI und Werkverträge angeboten und durchgeführt.
Honorarberechnung und Werkverträge
HOAI Mindestsätze – was bedeutet das EuGH Urteil für Architekten?
Eine der grundlegendsten Bestimmung der HOAI ist die Berechnung des Honorars. Hierbei kommt es wegen der Komplexität des Themas häufig zu verschiedenen Auffassungen und zu Unstimmigkeiten. Zusätzlich erschweren Ausnahme- und Übergangsregelungen das Rechtsgebiet. Neben honorarrechtlichen Aspekten beinhaltet ein Planervertrag auch privatrechtliche Vertragsinhalte. Ein Planervertrag mit einem Architekten oder einem Ingenieur ist rechtlich ein Werkvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuch, der auf dem gegenseitigen Austausch von Leistungen beruht. Doch wann kommt ein solcher Vertrag rechtswirksam zustande, wie kann er vorzeitig beendet werden und wann ist das Honorar zur Zahlung fällig? Eine besondere Bedeutung in der Praxis haben die Regelungen zur Haftung. Die Seminare zur HOAI und zum Werkvertrag im Haus der Technik bieten die Antworten zum Beispiel darauf, wer wann welche Leistung zu erbringen hat, wann Ansprüche verjähren und was eigentlich bei der Überschreitung der Bausumme zu beachten ist.
Gute Gründe, unsere HOAI-Einsteiger- und HOAI-Vertiefungsseminare zu besuchen
Die HOAI und Werkverträge sind ein komplexes Themengebiet. Aus Unkenntnis werden häufig Fehler begangen, Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bauherren einerseits und Architekten und Fachplanern andererseits sind in den meisten Fällen mit einem hohen Zeitaufwand und wirtschaftlichen Risiko für den Planer verbunden. Die Spezialseminare im Haus der Technik zum Thema HOAI und Werkvertrag vermitteln die Grundlagen und umfassenden Kenntnisse zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und zum Werkvertrag. Die erfahrenen Dozenten unterrichten die Kursteilnehmer in den theoretischen und praktischen Kenntnissen, die für die Anwendung der HOAI und eines Werkvertrages erforderlich sind.
VOB/A und VOL Seminare
Was steht in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB?
Rechtssichere Vergabe von Leistungen der öffentlichen Hand
Die Vertrags- und Vergabeordnung für Leistungen (VOL) und für Bauleistungen (VOB Teil A) regeln die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland. Beide Regelwerke haben in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen erfahren, die sich vor allem mit der Umsetzung europäischer Vorgaben befassen. Fehler, auch formelle, bei der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen führen regelmäßig zu Unsicherheiten, Rechtschutzverfahren bis hin zu Schadensersatzforderungen durch benachteiligte Bieter und Unternehmen. Für Mitarbeiter und Führungspersonal öffentlicher Verwaltungen, Architekten und Ingenieure, technische und kaufmännische Mitarbeiter ist es daher unerlässlich, die aktuellen Vorschriften der VOB Teil A und der VOL zu kennen und in der Praxis umsetzen zu können. Mit den Spezialseminaren im Haus der Technik zu den Ausschreibungen und Vergaben der öffentlichen Hand erwerben die Teilnehmer das erforderliche Wissen, um diese Aufgabe rechtssicher durchführen zu können.
Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) im Haus der Technik
Die VOB/A behandelt ausschließlich die Vergabe von Bauleistungen. Sie ist für Aufträge der öffentlichen Hand unterhalb der Schwellenwerte zwingend anzuwenden. Mitarbeiter müssen die Vergabearten öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibung kennen und wissen, wann welche Art der Auftragsvergabe anzuwenden ist. Fehler in diesen komplexen Vorgängen führen regelmäßig zu langwierigen und kostspieligen Einsprüchen, die nicht zuletzt durch die zahlreichen Formvorschriften begünstigt werden. Unsere Dozenten unterrichten die Teilnehmer der Seminare zur VOB/A über die praktische und rechtssichere Umsetzung der Vergabeordnung.
Vertrags- und Vergabeordnung für Leistungen (VOL) im Haus der Technik
Die Vergabe und Ausschreibung von Aufträgen der öffentlichen Hand mit Ausnahme von Bauleistungen regelt die VOL. Auch hier gilt es für die verantwortlichen Personen die EU-Schwellenwerte und die verschiedenen Vergabearten zu berücksichtigen, will man sich nicht Rechtschutzverfahren ausgesetzt sehen. Häufig ergeben sich Schwierigkeiten bereits bei der Festlegung des Ausschreibevolumens und somit bei der Wahl des richtigen Vergabeverfahrens. Rechtssicherheit und umfassende Kenntnisse vermitteln die Seminare im Haus der Technik zur VOL. Die Teilnehmer der Seminare erhalten das theoretische und praktische Fachwissen, das zur verantwortungsvollen Umsetzung der VOL in der Behördenpraxis erforderlich ist.
Gute Gründe, unsere VOB/A-Intensivseminare oder das VOB/A,B und C-Einsteigerseminar zu besuchen
Die Vertrags- und Vergabeordnungen für Leistungen und für Bauleistungen der öffentlichen Hand enthalten viele komplexe Vorschriften für die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen. Bei Anwendungsverstößen drohen langwierige und kostspielige Rechtschutzverfahren und Schadensersatzansprüche. Die speziellen Seminare zur VOB Teil A und zur VOL im Haus der Technik vermitteln den Teilnehmern das erforderliche theoretische und praktische Rüstzeug, um sich dieser Aufgabe verantwortungsbewusst stellen und Aufträge rechtssicher ausschreiben und vergeben zu können.
Als Mitarbeiter und Führungspersonal öffentlicher Verwaltungen, Architekten und Ingenieure, technische und kaufmännische Mitarbeiter ist es für Sie unerlässlich, die aktuellen Vorschriften der VOB Teil A zu kennen und in der Praxis umsetzen zu können.
Mit den VOB/A-Intensivseminaren des Haus der Technik erwerben Sie das erforderliche Wissen, um Ausschreibungen und Vergaben der öffentlichen Hand nach VOB/A rechtssicher durchführen zu können.
Zusätzlich bietet das HDT ein VOB/ A,B und C-Intensivseminar für Einsteiger aus technischen kaufmännischen Berufen an, für alle Diejenigen, die zunächst einen strukturierten Überblick und ein rasches Verständnis der drei Teile der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen über deren verschiedenen Rechtscharakter und Inhalt gewinnen wollen.
VOB/B und Haftung Seminar
Baurecht: Vertrag nach VOB/B oder BGB?
Was ist bei Verzug des Auftragnehmers bei einem VOB-Vertrag zu tun?
Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)
Der zweite Teil der Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen findet verstärkt Anwendung nicht nur bei der vertraglichen Gestaltung von Baumaßnahmen des öffentlichen Dienstes. Während hier die VOB/B zwingend als Vertragsbestandteil anzuwenden ist, bedienen sich auch private Auftraggeber immer häufiger der Regelungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB/B), ohne hierzu verpflichtet zu sein. Die VOB/B ist dabei der Ersatz für das Fehlen der besonderen Regelungen für ein Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die VOB/B gilt dabei als eine Art Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wird vereinbart, die VOB/B als Vertragsbestandteil bei der Beauftragung von Bauleistungen zu betrachten, sind ihre Regelungen geltend. In den Spezial-Seminaren im Haus der Technik zur VOB/B werden den Teilnehmern die Inhalte der VOB/B und ihr praktischer Einsatz durch erfahrene Dozenten vermittelt.
Haftungsfragen rechtssicher lösen – lernt man im Haus der Technik
Mit der VOB/B werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Bauvertragsrecht ergänzt und teilweise modifiziert. Sie kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn das Leistungssoll nachträglich geändert werden soll oder Nachträge vereinbart werden sollen. Noch mehr praktische Bedeutung erfahren die Bestimmungen des zweiten Teils der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen bei der Abnahme von Bauleistungen, bei Mängeln und den daraus abzuleitenden Ansprüchen. Wer hier nicht auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Bestimmungen ist, kann Ansprüche nicht oder nur unvollständig durchsetzen bzw. abwehren. Deshalb ist es sowohl für Architekten, für Ingenieure, für Projektmanager, aber auch für kaufmännische Mitarbeiter, für öffentliche und private Auftraggeber und für Bauunternehmen von existenzieller Bedeutung, die Bestimmungen der VOB/B zu kennen und rechtssicher anwenden zu können. Die Seminare im Haus der Technik zur VOB/B und zu Haftungsfragen vermitteln den Lehrgangsteilnehmern das erforderliche Wissen, um die VOB/B rechtssicher anwenden zu können.
Für die Umsetzung von Bauleistungen erfährt der zweite Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen immer mehr Bedeutung. Bei Baumaßnahmen des öffentlichen Dienstes ist die VOB/B zwingend vorgeschrieben, während viele private Auftraggeber ebenfalls die VOB/B vereinbaren. Das Regelwerk enthält viele relevante Bestimmungen, zum Beispiel zu Nachträgen, zu Bauabnahme und zu Mängel- und Haftungsfragen. Die Spezialseminare zur VOB/B und zu Haftungsfragen im Haus der Technik vermitteln den Lehrgangsteilnehmern die erforderlichen Kenntnisse zur rechtssicheren Anwendung der VOB/B.
Gute Gründe, unsere VOB/B-Intensivseminare oder das VOB/A, B und C-Einsteigerseminar des HDT zu besuchen
Wer hier nicht auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Bestimmungen ist, kann Ansprüche nicht oder nur unvollständig durchsetzen bzw. abwehren. Deshalb ist es sowohl für Architekten, für Ingenieure, für Projektmanager, aber auch für kaufmännische Mitarbeiter, für öffentliche und private Auftraggeber und für Bauunternehmen von existenzieller Bedeutung, die Bestimmungen der VOB/B zu kennen und rechtssicher anwenden zu können.
Durch die VOB/B-Intensivseminare des HDT profitieren auch Bauleiter und Bauprojektmanager unmittelbar von einer strukturierten, praxisbetonten VOB/B-Wissensvermittlung, die sie unterstützt, die VOB/B auch während der Bauausführung rechtssicher anzuwenden.
Zusätzlich bietet das HDT ein VOB/ A,B und C-Intensivseminar für Einsteiger aus technischen kaufmännischen Berufen an, für alle Diejenigen, die zunächst einen strukturierten Überblick und ein rasches Verständnis der drei Teile der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen über deren verschiedenen Rechtscharakter und Inhalt gewinnen wollen.
Anspruchsvolle Thematik – die HOAI und Werkverträge
Wer Leistungen an Architekten und Ingenieure für Gebäude zu vergeben hat, kommt an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, nicht vorbei. Mit dieser Verordnung hat der Gesetzgeber das Honorar für viele Leistungen der beiden Berufsgruppen klar definiert und verbindlich festgelegt. Gleichwohl gilt die HOAI als eine sehr komplexe Vorschrift, deren Systematik sich nicht auf den ersten Blick erschließt. Dies mag auch der Grund sein, warum in der praktischen Anwendung der HOAI so viele Fehler gemacht werden. Fehler, die in falsch berechneten Honoraren oder vertraglichen Differenzen münden können. Falsche Ausschreibungen und Vereinbarungen und langwierige wie kostspielige Streitigkeiten können die Folge der fehlerhaften Handhabung der HOAI sein. Die Unsicherheiten im Umgang mit der HOAI beschränken sich dabei nicht nur auf Neulinge der Thematik, auch erfahrene Anwender bedürfen einer regelmäßigen Erneuerung ihres Wissens zur HOAI, um Aufträge rechtssicher berechnen, ausschreiben und bezahlen zu können. Im Haus der Technik werden deshalb Spezialseminare für Einsteiger aber auch Kurse zur Auffrischung und Erneuerung der Kenntnisse über die HOAI und Werkverträge angeboten und durchgeführt.
Honorarberechnung und Werkverträge (Ingenieurleistungen und Verfahren)
Eine der grundlegendsten Bestimmung der HOAI ist die Berechnung des Honorars. Hierbei kommt es wegen der Komplexität des Themas häufig zu verschiedenen Auffassungen und zu Unstimmigkeiten. Zusätzlich erschweren Ausnahme- und Übergangsregelungen das Rechtsgebiet. Neben honorarrechtlichen Aspekten beinhaltet ein Planervertrag auch privatrechtliche Vertragsinhalte. Ein Planervertrag mit einem Architekten oder einem Ingenieur ist rechtlich ein Werkvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuch, der auf dem gegenseitigen Austausch von Leistungen beruht. Doch wann kommt ein solcher Vertrag rechtswirksam zustande, wie kann er vorzeitig beendet werden und wann ist das Honorar zur Zahlung fällig? Eine besondere Bedeutung in der Praxis haben die Regelungen zur Haftung. Die Seminare zur HOAI und zum Werkvertrag im Haus der Technik bieten die Antworten zum Beispiel darauf, wer wann welche Leistung zu erbringen hat, wann Ansprüche verjähren und was eigentlich bei der Überschreitung der Bausumme zu beachten ist.
Gute Gründe, unsere Seminare zu Honorarabrechnung und Werkverträgen zu besuchen
Die HOAI und Werkverträge sind ein komplexes Themengebiet bezüglich der Abrechnung, der Honorarzonen, des Leistungsbildes und der Leistungsphasen. Aus Unkenntnis werden häufig Fehler begangen, Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bauherren einerseits und Architekten und Fachplanern andererseits sind in den meisten Fällen mit einem hohen Zeitaufwand und wirtschaftlichen Risiko für den Planer verbunden. Die Spezialseminare im Haus der Technik zum Thema HOAI und Werkvertrag vermitteln die Grundlagen und umfassenden Kenntnisse zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und zum Werkvertrag. Die erfahrenen Dozenten unterrichten die Kursteilnehmer in den theoretischen und praktischen Kenntnissen, die für die Anwendung der HOAI und eines Werkvertrages erforderlich sind.