Die Seminare im Haus der Technik stehen für eine praxisgerechte und optimierte Wissensvermittlung. In der Weiterbildung werden die aktuellen elektrotechnischen Anforderungen aus der Industrie und dem Gewerbe berücksichtigt. Mit einem Elektrotechnik Seminar im Haus der Technik aus dem großen Angebot an themenspezifischen Weiterbildungen für Elektrofachkräfte sowie für elektrotechnische Laien gewinnen die Seminarteilnehmer an Sicherheit beim Umgang mit elektrischen Anlagen. Die Seminare werden teilweise auch online angeboten.
Die Elektrosicherheit ein wesentlicher Faktor, um störungsfreie Abläufe und einen sicheren Betrieb im Unternehmen zu gewährleisten. Speziell ausgebildete Elektrofachkräfte, sorgen dafür, dass die Normen und VDE-Bestimmungen umgesetzt und Mitarbeiter geschult werden. Sie müssen deshalb ihr Wissen immer wieder auf den aktuellen Stand bringen und sich regelmäßig weiterbilden.
Seminare zum Prüfen von elektrischen Anlagen, elektrischen Maschinen und elektrischen Geräten
Zahlreiche Prüfungen sind regelmäßig durchzuführen. Das Personal muss dafür befähigt sein und geschult werden. In diesem Bereich bündeln wir unsere Seminare zur Geräteprüfung bzw. zu den ortsveränderlichen Geräten, zur Prüfung an Photovoltaikanlagen, zur Anlagenprüfung, Betriebsmittelprüfung, Isolationsmessung und Erdungsmessung. Dabei geht es immer darum, die Schutzmaßnahmen in Starkstromanlagen und bei elektrischen Geräten einzuhalten. Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) muss wissen, was die Mitarbeiter prüfen (wiederkehrende Prüfungen) müssen und dürfen. Unsere Seminare beinhalten meist einen umfangreichen und auswendigen Praxisteil an Geräten. Eigene Messgeräte können mitgebracht werden. Es geht also um die Aus- und Weiterbildung (VDE Prüfung) zur befähigten Person nach BetrSichV, TRBS und der DGUV Vorschrift 3 (BGV A3).
Befähigte Person zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte ist der Unternehmer gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) und DIN VDE 0701 -0702 für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich.
Auf der Grundlage der neuen Berufsgenossenschaftlichen DGUV Information 203-071I dürfen wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Die erforderliche Qualifikations-stufe ist die der Elektrofachkraft. Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf al-lein keine rechtsverbindlichen Prüfungen mehr durchführen. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (euP) vorgenommen werden.
Die Be- und Auswertung der Prüfergebnisse unterliegt der Verantwortung der Befähigten Person. Dies ist durch geeignete Maßnahmen (eigenes Personal oder Hin-zuziehung einer Elektrofachkraft) sicherzustellen. Die hier angebotene Ausbildung zur Befähigten Person erfüllt diese Forderung.
Für elektrotechnische Laien empfiehlt sich also zuerst eine elektrotechnische Grundausbildung (Seminare dazu finden Sie hier) sowie der Besuch der Seminare zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (euP). Diese Seminare zur Weiterbildung werden im Haus der Technik angeboten.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen die Teilnehmer den genauen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. 5 oder 10 Stunden Prüfpraxis werden je nach Seminar geübt.
Seminare zur elektrotechnisch unterwiesenen Person EuP
Wenn elektrotechnische Laien in der Industrie einfache Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen sollen, ist eine umfassende elektrotechnische Unterweisung erforderlich. Die EuP darf allerdings diese elektrotechnischen Arbeiten nur unter Leitung und Aufsicht einer (übergeordneten) Elektrofachkraft ausführen. Sie wird von der Elektrofachkraft über die auszuführenden Aufgaben und den damit verbundenen Gefährdungen unterwiesen.
Das Seminar elektrotechnisch unterwiesene Person EuP wendet sich an Mitarbeiter ohne elektrotechnische Ausbildung (Nicht-Elektrotechniker), die sich bedingt durch ihr Aufgabenfeld in elektrischen Betriebsbereichen oder Betriebsräumen aufhalten müssen und an bzw. mit elektrischen Betriebsmitteln arbeiten.
Seminare zur Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)
Wie werde ich VEFK?
Für die verantwortliche fachliche Leitung elektrotechnischer Betreibsteile oder sogar aller elektrotechnischen Einrichtungen eines Betriebes ist nach DIN VDE 1000-10 eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Techniker, Meister, Diplom-Ingenieur, Bachelor oder Master aus dem Berufsfeld Elektrotechnik notwendig. Für die Beauftragung zur Verantwortlichen Elektrofachkraft wird die Schriftform nicht verlangt. Die Delegation der Verantwortung legt aber im Sinn des rechtssicheren Unternehmens die Schriftform nahe.
Beauftragung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft?
Aus der DIN VDE 1000-10 ergeben sich die Aufgaben. Das sind die Beauftragung selbst, der Umfang der übertragenen Pflichten und der Name der VEFK. Weiterhin ist es sinnvoll, den Bestellbereich, die Aufgaben und die Grundlagen der Bestellung zu nennen. Auch die persönliche und fachliche Voraussetzung sollten genannt werden.
Was ist oder wer ist eine verantwortliche Elektrofachkraft?
Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt die Fach- und Aufsichtsverantwortung in einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil. Sie wird dazu vom Unternehmer bzw. Fachvorgesetzen beauftragt (DIN VDE 0100-10).
Wann ist eine VEFK erforderlich?
Eine verantwortliche Elektrofachkraft ist notwendig, wenn ein elektrotechnischer Betriebsteil zu leiten ist oder wenn es um Fach- und Aufsichtsverantwortung geht.
Welche Aufgaben hat eine verantwortliche Elektrofachkraft?
Die Aufgaben sind vielfältig und betreffen die Kontrolle bei Planung, Errichtung und Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Die Verantwortung im Bereich Elektrosicherheit verlangt die Festlegung und Überwachung der Prüfzyklen für ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel (https://www.hdt.de/messpraktikum-geraetepruefung-pruefen-ortsveraenderlicher-elektrischer-geraete-h010052198<). Auch die Kontrolle von Auswahl und Einsatz von im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen gehört dazu.
Eine VEFK ist in allen Fragen, welche die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen betreffen, weisungsfrei.
Wer braucht eine verantwortliche Elektrofachkraft?
Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000–10 fallen, sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Die DGUV Vorschrift 3 beschreibt Leitungs- und Aufsichtsaufgaben, die an eine Elektrofachkraft übertragen werden und diese somit zur verantwortlichen Elektrofachkraft machen.
Wer darf Elektrische Anlagen in Betrieb nehmen?
Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten dürfen nur durch Elektrofachkräfte und EuPs oder in deren Begleitung betreten werden.
Fortbildung und Fortbildungsnachweise für VEFKs
Die elektrotechnischen Normen ändern sich beständig. Die sich wandelnden technischen Voraussetzungen machen Fortbildung für die VEFK zur Pflicht: https://www.hdt.de/vefk-verantwortliche-elektrofachkraft-und-anlagenbetreiber-elektrotechnik-h010033971.
Das Expertennetzwerk Elektrotechnik eignet sich in idealerweise für diese Fortbildung:
https://expertennetzwerk-elektrotechnik.de/
Seminare zur Elektrofachkraft (EFK)
Eine Person gilt als Elektrofachkraft, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft gilt als nachgewiesen, wenn der Mitarbeiter seine Ausbildung z.B. zum Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogesellen erfolgreich abgeschlossen hat. Alternativ gilt auch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis, wenn diese von einer Elektrofachkraft überprüft wurde.
Da der Umfang der elektrotechnischen Verantwortung maßgeblich von der Tätigkeits- und Kompetenzzuweisung im Unternehmen abhängig ist, unterscheidet die Norm insbesondere zwischen der verantwortlichen Elektrofachkraft der einfachen Elektrofachkraft (EFK).
Die Seminare zeigen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) für das Gebiet der Elektrotechnik obliegt. Im Seminar werden Wege zur Erfüllung der Verantwortlichkeit aufgezeigt, mit denen eine rechtssichere Organisation der Elektroabteilung im Unternehmen gewährleistet werden kann. Pflichtenübertragung spielt ebenfalls eine Rolle.
Damit die Elektrofachkraft die Gefahren, die vom Strom ausgehen, erkennen und vermeiden kann, braucht er eine geeignete fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung. Dies legen die Europäische Norm EN 50110-1:2008-09-01 Abschnitt 3.2.3 sowie die deutsche DGUV Vorschrift 3 fest.
Zusätzliche Fach- und Führungsverantwortung übernimmt die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).
Darüber hinaus gibt es die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP).
Verantwortung und Pflichten des Unternehmers im Rahmen der Elektrosicherheit
Die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, das Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen und die Übertragung von Arbeiten an fachlich und persönlich geeignete Personen stellen Unternehmerpflichten dar. Bedient sich der Arbeitgeber nicht dieser Möglichkeit und ist er selbst nicht in der Lage, diese Aufgabe richtig und umfassend zu erfüllen, spricht man von einem Organisationsverschulden nach § 823 BGB.
Besuchen Sie zu diesen Themen das jährlich stattfindende „Expertennetzwerk für Verantwortliche im Elektrobereich“.
Seminare Befähigte Person Elektrische Prüfungen (Elektroprüfung)
Vergleichbarkeit von Elektrofachkraft und befähigter Person
Sind Elektrofachkräfte gemäß BGV A3 und DIN VDE 0105-100 "automatisch" auch befähigte Personen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203? In der Praxis herrscht derzeit bei elektrotechnisch ausgebildeten Führungskräften und selbst bei verantwortlichen Elektrofachkräften eine große Unsicherheit bezüglich der oben aufgeworfenen Fragestellung. Die häufigste Antwort auf die Frage der Befähigung lautet lapidar: "Wieso sollte der Mitarbeiter nicht befähigt sein? Er hat doch eine Elektro-Ausbildung absolviert."
Klärung der Vergleichbarkeit bzw. Übertragbarkeit der Begriffe "Elektrofachkraft" und "befähigte Person" im Elektrobereich.
Diese Fachfrage beschäftigt sich mit der Thematik, ob es eine inhaltliche Vergleich-barkeit bzw. Übertragbarkeit zwischen dem etablierten Begriff der "Elektrofachkraft" und dem nicht mehr neuen, aber immer noch nicht umfassend bekannten Begriff der "befähigten Person" im Elektrobereich gibt.
Im elektrotechnischen Bereich wird der Begriff befähigte Person nur eingeschränkt verwendet.
Die konkreten Anforderungen für den Bereich der elektrischen Gefährdungen sind im Abschnitt 3.3 der TRBS 1203 beschrieben, die im Frühjahr 2010 aktualisiert wur-de. Die ausführliche Bezeichnung der befähigten Person für den elektrotechnischen Bereich lautet dort: "befähigte Person für Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen"2. Daran lässt sich bereits ablesen, dass der Begriff der befähigten Person (zumindest derzeit) nur in Verbindung mit elektrischen Prüfungen an-zutreffen ist. Es handelt sich hierbei speziell um die oben erwähnten Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen, die von elektrischen Arbeitsmitteln, wie Geräten, Maschinen und Anlagen, ausgehen können.
Anforderungen an Prüfpersonal im elektrotechnischen Bereich gemäß TRBS 1203
Der Arbeitgeber trägt gemäß Betriebssicherheitsverordnung die Auswahlverantwortung für Personen, die von ihm mit der Durchführung der Prüfungen zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlagen und Arbeitsmittel beauftragt wer-den. Die erforderliche Qualifikation der befähigten Person3 ist an die Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit gebunden.
Aus diesen Forderungen wird klar, dass zur sicherheitstechnischen Beurteilung elektrischer Arbeitsmittel ‚das können Geräte, Maschinen oder Anlagen sein - dem Grundsatz nach klar die Qualifikationsmerkmale einer Elektrofachkraft mit fundierter fachlicher Ausbildung, mit umfassenden praktischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie mit der Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen - insbesondere auch aus dem Prüfbereich - erforderlich sind. Die TRBS 1203 ergänzt die oben genannten Forderungen um den zeitnahen Einsatz im entsprechenden Tätigkeitsbereich und setzt zudem eine bestimmte Dauer für die Ausübung der Tätigkeit voraus, damit von "Berufserfahrung" gesprochen werden kann.
Fazit
Zusammenfassend kann festgehalten werden: Die befähigte Person deckt (derzeit) im Vergleich zur Elektrofachkraft nur einen elektrotechnischen Teilbereich ab, näm-ich die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen und den Einsatz des dazu notwendigen Personals. Eine im elektrotechnischen Prüfgeschäft gut ausgebildete und im praktischen Messen und Prüfen versierte Elektrofachkraft kann gemäß vorstehender Ausführungen vom Unternehmer bzw. Arbeitgeber problemlos zur befähigten Person bestellt werden.
Alle anderen Elektrofachkräfte, die andere betriebliche Aufgabenschwerpunkte haben und dort die Qualifikation einer Elektrofachkraft problemlos erfüllen, können trotzdem nicht (ohne vorherige spezielle Qualifikation) zu befähigten Personen bestellt werden.
An dieser Stelle sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass der Anteil an Mitarbeitern aus den verschiedensten elektrotechnischen Bereichen, die heute den Status einer Elektrofachkraft faktisch noch nicht einmal auf ihr konkretes Aufgabengebiet bezogen erfüllen, bedauerlicherweise zunimmt. Diese Mitarbeiter können dement-sprechend erst recht nicht zur befähigten Person für das Tätigkeitsfeld der elektro-technischen Prüfungen bestellt werden.
Erschwerend kommt häufig hinzu, dass das Messen und Prüfen, das von einer befähigten Person ausgeführt werden muss, nicht in allen Unternehmen ein "Vollzeit-geschäft" ist und aus Sicht des Vorgesetzten im günstigsten Fall "geräuschlos" von der Elektrofachkraft neben deren eigentlichen Aufgabengebiet durchgeführt werden soll.
Befähigte Person und Befähigung für Tätigkeiten
1. Befähigte Person nach der TRBS 1203
ist eine Person mit einer elektrotechnischen Berufsausbildung oder gleichwertig, die elektrische Anlagen oder ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüft.
2. Befähigung für Tätigkeiten aus der DGUV Vorschrift 1 §7 (1)
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden
Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Der Unternehmer hat die für bestimmte Tätigkeiten festgelegten Qualifizierungsanforderungen zu berücksichtigen. (2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.
Alle Fragen der betrieblichen und überbetrieblichen Aus-, Weiter- und Fortbildung, die für die betreffenden Elektrofachkräfte von Bedeutung sind, werden behandelt. Wir arbeiten mit erfahrenen Trainern zusammen und setzen moderne Lehr- und Lernmethoden ein. Unsere Teilnehmer kommen meist aus der Industrie. Es sind berufserfahrene Praktiker, die sich schnell und effizient neues Wissen aneignen müssen. Qualität der Wissensvermittlung steht dabei für uns an oberster Stelle. Alle Seminare und Tagungen werden an diesen Ansprüchen gemessen.
Elektrofachkraft Unterweisung und befähigte Person zur Prüfung elektrischer Anlagen
In allen Bereichen des Handwerks und der Industrie, die eine hohe Elektrifizierung aufweisen, wie beispielsweise die Bereiche Sanitär, Heizung, Klima, Versorgungs-technik, Produktions- und Fertigungstechnik etc., lassen sich über die Qualifikation zur elektrotechnisch unterwiesenen Person und zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten die Mitarbeiter fachübergreifend einsetzen. Betriebliche Abläufe werden effizienter gestaltet und somit die interne und externe Kundenzufriedenheit verbessert. Allerdings sind dann entsprechend fundierte Unterweisungen und Ausbildungen (bei der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit theoretischer und schriftlicher Abschlussprüfung) zu planen und durchzuführen. Insbesondere bei diesen Personenkreisen sind durch den Unternehmer Bestellformulare, Tätigkeitsprofile und differenzierte Arbeitsanweisungen zu erstellen.
Die oben dargestellte Abbildung zeigt auch, dass "Elektrofachkraft nicht gleich Elektrofachkraft" ist. Selbst die DIN VDE 1000-10 ("Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen") führt aus, dass es die "Voll-Elektrofach-kraft" nicht geben kann, da die Elektrotechnik insgesamt ein zu großes Feld dar-stellt. Denn jede Elektrofachkraft ist genau genommen nur Fachkraft in ihrem konkreten Arbeitsgebiet. Das gilt selbst für die Qualifikationsstufe der verantwortlichen Elektrofachkraft, denn je nach Unternehmensgröße und Betätigungsbereich kann es erforderlich sein, mehrere verantwortliche Elektrofachkräfte, die jeweils einen Teil des Ganzen abdecken, zu bestellen.
Elektrofachkräfte werden in allen Bereichen in der Industrie und im Handwerk eingesetzt und benötigt. Das gilt für Betriebsgrößen vom Familienunternehmen bis zum großen Konzern.
Um die Elektroexperten der Unternehmen fachlich „auf der Höhe“ zu halten, sind regelmäßige Schulungen notwendig.
Die Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen im übertragenen Aufgabenbereich ist unerlässlich und wird von staatlichen Vorschriften, von berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie auch von den Bestimmungen der privaten Normengeber ge-fordert.
Autor: Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ralf Ensmann
VDE-Bestimmungen und Normen für die Elektrofachkraft
Technische Normen sind Regeln der Technik. Sie stehen in der Hierarchie unter den Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften. Diese grundlegenden VDE-Bestimmungen und Normen sollten in keiner Elektrowerkstatt fehlen:
• VDE 0100 – Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis zu 1.000 V
• VDE 0100-610 – Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V/Erstprüfung
• DIN EN 50110/VDE 0105-100 – VDE-Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen
• DIN VDE 0104 – Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen
• DIN EN 61310-3/VDE 0113-103 – Bestimmungen für die elektrische Ausrüstung von Be- und Verarbeitungsmaschinen mit Nennspannungen bis 1.000 V
• VDE 0141 – VDE-Bestimmungen für Erdungen
• VDE 0165-1 – Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
• VDE 0701-0702 – Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte