Dipl.-Ing. Klaus Kupka
Ingenieurbüro G. Schuchardt GmbH, Lauffen
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Zusammenfassung Ihrer Buchung
Oftmals müssen Eingriffe oder Schalthandlungen an elektrischen Anlagen von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden, was besondere Schutzmaßnahmen und Regelungen erfordert.
Nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV V1 (Vorschriften) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Unterweisung elektrotechnischer Laien und erforderlichenfalls auf das Einweisen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen zu sicherheitsgerechtem Verhalten.
EuP Elektrotechnisch unterwiesene Personen können einfache Wartungen oder Prüfungen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft vornehmen, wenn sie ausreichend unterwiesen, eingewiesen und – falls erforderlich – angelernt worden sind.
Eine EFK Elektrofachkraft trägt Fachverantwortung. Sie muss mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen. Dies bedeutet keine permanente Anwesenheitspflicht für die Aufsichtführende Elektrofachkraft (EFK).
Aber die EFK muss ggü. den elektrotechnisch unterwiesenen Personen Kontrollpflichten erfüllen, damit z.B. bei einem Unfall nachgewiesen werden kann, dass die EuP die gegebenen Anweisungen (Aufgaben) regelmäßig befolgt hat. Das Seminar (Schulung) vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß der Vorschriften DIN VDE 1000-10. Es dient dem Fachkundenachweis nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105. Eine Jahresunterweisung wird empfohlen.
Zum Thema
Personal muss heute möglichst flexibel einsetzbar sein. So stehen die Verantwortlichen in den Unternehmen häufig vor der Entscheidung, elektrotechnische Arbeiten von Mitarbeitern ohne elektrotechnische Ausbildung durchführen zu lassen. Dies ist aber nur sehr begrenzt möglich.
Diese Mitarbeiter müssen dann dafür geschult und unterwiesen werden. Nur so kann ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit sichergestellt werden. Die BG ETEM fordert in der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP).
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln und Installationen durchführen.
Dieses Seminar (der Lehrgang) dient dem Fachkundenachweis. Zusätzlich zum Seminarbesuch ist eine Einweisung vor Ort und die innerbetriebliche Bestellung durch den Fachvorgesetzten zwingend erforderlich.
Programm
1. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 08:00 - 16:00 Uhr
Zusätzlich zum Seminarbesuch (zur Schulung) ist eine Einweisung vor Ort zwingend erforderlich. Erst dann kann die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person innerbetrieblich ausschließlich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.
Zielsetzung
Oftmals müssen Eingriffe oder Schalthandlungen an elektrischen Anlagen von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden, was besondere Schutzmaßnahmen und Regelungen erfordert.
Nach erfolgreicher Seminarteilnahme erhalten Sie einen Fachkundenachweis gemäß DGUV V3 bzw. Betriebssicherheitsverordnung mit detaillierter Auflistung der erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse. Ebenso werden die Hinweise zur betrieblich notwendigen Einweisung im Seminar vermittelt.
Teilnehmerkreis
Alle Personen, die bestimmte betriebsbedingte Aufgaben an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (EFK/VEFK) durchzuführen haben, benötigen den Fachkundenachweis der elektrotechnisch unterwiesenen Person.
Techniker und Servicepersonal (auch Nichtelektrotechniker) ohne elektrotechnische Ausbildung, die sich in elektrischen Betriebsbereichen oder -räumen aufhalten müssen.
Dazu zählen u. a. Hausmeister, Haus-, Betriebs- und Servicetechniker, Schlosser, Einrichter, Anlagenfahrer, Maschinenbediener, Werkzeugmacher, Mechaniker, Sicherheitsbeauftragte sowie Facharbeiter kommunaler Betriebe mit fachübergreifenden Aufgaben, TÜV Mitarbeiter.
Ingenieurbüro G. Schuchardt GmbH, Lauffen
Die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann nur innerbetrieblich durch den Fachvorgesetzten erfolgen
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