EuP - Die elektrotechnisch unterwiesene Person
EFK und EuP, Unterweisungspflichten nach DGUV V1, BetrSichV, ArbSchG mit Fachkundenachweis nach DGUV V3 und DIN VDE 0105

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EuP - Die elektrotechnisch unterwiesene Person
Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen, benötigen eine elektrotechnische Unterweisung, um zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) bestellt zu werden.
Sie lernen als zukünftige EuP im Seminar (der Schulung) welche Aufgaben Sie übernehmen können, z.B.
- Reinigen elektrischer Anlagen, elektrischer Betriebsstätten oder abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile
- Feststellung der Spannungsfreiheit
- Betätigen von Stellgliedern in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile, die für die Sicherheit oder Funktion einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind
Das Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich zum Seminarbesuch ist eine Einweisung vor Ort und die innerbetriebliche Bestellung durch den Fachvorgesetzten zwingend erforderlich. Dazu zählt auch die Belehrung über Schutzmaßnahmen.
Eine EFK Elektrofachkraft trägt Fachverantwortung. Sie muss mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen. Dies bedeutet keine permanente Anwesenheitspflicht für die Aufsichtführende Elektrofachkraft (EFK).
Aber die EFK muss ggü. den elektrotechnisch unterwiesenen Personen Kontrollpflichten erfüllen, damit z.B. bei einem Unfall nachgewiesen werden kann, dass die EuP die gegebenen Anweisungen (Aufgaben) regelmäßig befolgt hat. Das Seminar (Schulung) vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß der Vorschriften DIN VDE 1000-10. Es dient dem Fachkundenachweis nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105. Eine Jahresunterweisung wird empfohlen.
Zum Thema
Oftmals müssen Eingriffe oder Schalthandlungen an elektrischen Anlagen von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden, was besondere Schutzmaßnahmen und Regelungen erfordert.
Nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV V1 (Vorschriften) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Unterweisung elektrotechnischer Laien und erforderlichenfalls auf das Einweisen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen zu sicherheitsgerechtem Verhalten.
Personal muss heute möglichst flexibel einsetzbar sein. So stehen die Verantwortlichen in den Unternehmen häufig vor der Entscheidung, elektrotechnische Arbeiten von Mitarbeitern ohne elektrotechnische Ausbildung durchführen zu lassen. Dies ist aber nur sehr begrenzt möglich.
Diese Mitarbeiter müssen dann dafür geschult und unterwiesen werden. Nur so kann ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit sichergestellt werden. Die BG ETEM fordert in der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP).
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln und Installationen durchführen.
Dieses Seminar (der Lehrgang) dient dem Fachkundenachweis.
Zielsetzung
Nach erfolgreicher Seminarteilnahme erhalten Sie einen Fachkundenachweis gemäß DGUV V3 bzw. Betriebssicherheitsverordnung mit detaillierter Auflistung der erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse. Ebenso werden die Hinweise zur betrieblich notwendigen Einweisung im Seminar vermittelt.
Teilnehmerkreis
Techniker und Servicepersonal (auch Nichtelektrotechniker) ohne elektrotechnische Ausbildung, die sich in elektrischen Betriebsbereichen oder -räumen aufhalten müssen.
- Hausmeister
- Haus-, Betriebs- und Servicetechniker
- Schlosser
- Einrichter
- Anlagenfahrer
- Maschinenbediener
- Werkzeugmacher
- Mechaniker
- Sicherheitsbeauftragte sowie Facharbeiter kommunaler Betriebe mit fachübergreifenden Aufgaben
- TÜV Mitarbeiter
Programm
Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
- EuP - Schulung Teil 1
- Was bedeutet Arbeitssicherheit? – Aufgaben, Pflichten, Verantwortung
- Unfallbeispiele in Wort und Bild aus dem Elektrobereich, Unfallverhütung
- Die DGUV V3 (alt BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- Zukünftige Entwicklung nach BetrSichV (TRBS 1203, 2131)
- Wirkungen des elektrischen Stromes (Grundlagen)
- Schutz gegen gefährliche Körperströme
Seminar Tag 2, 08:00 bis 16:00 Uhr
- EuP - Schulung Teil 2
- Sicherheit bei Tätigkeiten an und in elektrischen Anlagen
- Fehler in elektrischen Anlagen
- Schutzziele, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmittel bei Arbeiten an elektrischen Anlagen, Schutzeinrichtungen
- Zulässige Tätigkeiten elektrotechnisch unterwiesener Personen
- Besondere Verhaltensregeln für elektrotechnisch unterwiesene Personen
- Erläuterung zur Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
Zusätzlich zum Seminarbesuch (zur Schulung) ist eine Einweisung vor Ort zwingend erforderlich. Erst dann kann die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person innerbetrieblich ausschließlich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann nur innerbetrieblich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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