Immer wieder kommt es bei uns zu Nachfragen und nicht selten sogar zu großem Erstaunen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer des sogenannten „großen Asbestscheins“, mit dem nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) die Asbest-Sachkunde nachgewiesen werden muss. Tatsächlich war eine einmal erworbene Sachkunde bis 2014 unbefristet gültig. Im Folgenden lesen Sie, was sich inzwischen geändert hat.
Wie lange ist der große Asbestschein gültig?
Seit 2014 sind die Voraussetzungen für die Asbest-Sachkunde andere. Die einmal erworbene Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3 („großer Asbestschein“) hat seit der Neuregelung der TRGS 2014 keine unbegrenzte Gültigkeitsdauer mehr. Stattdessen ist die Asbest-Sachkunde nur noch 6 Jahre lang gültig – und zwar auf den Tag genau.
Es liegt übrigens nicht im Ermessen von Schulungsanbietern, hier Ausnahmen zu machen, da die Regeln für alle verbindlich sind. Es gibt also auch keine Karenzzeit.
Wie vermeidet man den Verlust der Asbest-Sachkunde?
Das bedeutet praktisch gesehen: Wer den Stichtag versäumt, verliert die Sachkunde und muss diese vollständig neu erwerben. Das lässt sich jedoch vermeiden, indem man innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 6 Jahren die eigene Sachkunde durch eine geeignete Schulung aktualisiert. Das HDT bietet mit der „Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519, Anl. 3“ eine entsprechende Schulung an, die ohne Prüfung und an einem Tag absolviert werden kann. Ab dem (End-)Datum der Aktualisierungsschulung verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre.
Sie haben Fragen zum sogenannten „kleinen Asbestschein“? Hier finden Sie passende Antworten …
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