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Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519 Anlage 3

Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519 Anlage 3
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Veranstaltungsnr.: VA25-00194

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29.10.2025 (09:00 - 17:00)

Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen

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Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519 Anlage 3

Die 1-tägige Pflichtfortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbest nach TRGS 519, Anl. 3 vermittelt als Auffrischungslehrgang die Kenntnisse in diesen Themenschwerpunkten - jeweils auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und Regelungen: Verwendung und Eigenschaften von Asbest, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtfortbildung zur Aktualisierung der Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3.

Das Branchentreffen "Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken" bietet darüber hinaus jährlich allen Interessierten und Sachkundigen gemäß TRGS 519 die aktuellsten, spannenden Themen zum Expertenaustausch.

Zum Thema 

Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben.

Bis 2014 galt, dass eine einmal erworbene Sachkunde unbefristet gültig war. Nach der aktuellen TRGS 519 seit 20.03.2014 gilt: Wird während der noch laufenden Geltungsdauer einer Sachkunde eine Fortbildung besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Enddatum der besuchten Sachkundigen Schulung.

Beachten Sie unbedingt: Jede Asbestbaustelle braucht einen permanent anwesenden Sachkundigen während der Asbestsanierungsarbeiten. Hierfür benötigen Sie als ausführende Firma ggf. mehrere Mitarbeiter mit gültiger Sachkunde.

Eine erfolgreiche Verlängerung der Gültigkeit ist durch eine Teilnahme an dieser 1-tägigen Fortbildung möglich, ohne dass ein zeitintensiver Neuerwerb der Sachkunde inkl. behördlicher Prüfung erforderlich ist. 

Zielsetzung

Bauen Sie vor: Sachkundenachweise haben seit 2014 nur noch eine Gültigkeit von 6 Jahren. Aktualisieren Sie die einmal erworbene Sachkunde nach der neuen Regel. Hierzu müssen die in diesem Fortbildungslehrgang für Sachkundige aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sein. Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie die Bescheinigung, die Ihre Sachkunde um 6 Jahre verlängert.

Unbedingt beachten: Auf der Asbestbaustelle muss der Sachkundige während der Asbestarbeiten permanent anwesend sein.

Teilnehmerkreis

Sachkundige gemäß TRGS 519, Anl. 3, die eine Aktualisierung ihrer Sachkunde benötigen

USP

  • Pflichtfortbildung TRGS 519, Anl. 3
  • Erhalt Ihrer Qualifikation
  • ohne neue behördliche Prüfung

Programm

Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Asbest – Verwendung und Eigenschaften
    • Asbestprodukte und ihre Verwendung („neue“ Fundstellen)
    • Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen

  • Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, insbesondere
    • Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
    • Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
    • BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ incl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)

  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
    • zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele

  • Technische und Organisatorische Maßnahmen
    • Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
    • Aufgaben der sachkundigen Person
    • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen / Gruppenarbeit)
    • Betriebsanweisung und Unterweisung
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Persönliche Schutzausrüstung
    • Auswahl und Anwendung

  • Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtfortbildung zur Aktualisierung der Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Nützliche Links zu "Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519 Anlage 3"

Referenten

Volker Schubert, M.Sc.

Seit 2016: Institutsleiter „Baustoffberatungszentrum Rheinland“
Mitautor „Handbuch – Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft“ Erich Schmidt Verlag, Hrsg. Zwiener/Lange (Kapitel: Asbest)

2001 – 2019 div. Studien:
- Bauingenieurwesen an der RWTH Aachen
- Chemie und Materialwissenschaften FH Bonn Rhein-Sieg, Abschluss: B. Sc. (Chemie mit Materialwissenschaften)
- Bautenschutz an der Fernuniversität Wismar, Abschluss: M. Sc. (Bautenschutz)

Zusätzliche Zertifizierungen:
- Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3
- Zertifizierter sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung
- Zertifizierter Sachverständiger für Betonschäden und Betoninstandhaltung

Hinweise

Das Seminar ist anerkannt von der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Unterrichtseinheiten.

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz und mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Gesundheitsschutz bewertet.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

Mit dem Forum Asbest brachte das HDT 2024 zum 33. Mal Menschen unterschiedlicher Disziplinen für zwei Tage zusammen, die das Engagement für die sichere Entsorgung der einstigen Wunderfaser eint.
Asbest und kein Ende: Aus dem einstigen „Wunderstoff“ ist eine milliardenschwere Hypothek geworden. Sie wird noch Generationen von Fachleuten und Fachkräften beschäftigen. Welche konkreten aktuellen Themen und Fragestellungen sie umtreibt, verrät das HDT-Journal im folgenden Beitrag.
Das Thema Asbest wird uns noch lange erhalten bleiben, auch wenn es angesichts der Nachrichtenlage in diesem Jahr – wie so manch andere Problemstellung – in der Wahrnehmung weit nach hinten gerutscht ist. Unablässig kümmert sich das HDT um die Frage der gefährlichen Altlasten, die nach wie vor überall in riesigen Mengen schlummern …
Was genau ist der kleine Asbestschein und wozu berechtigt er? Hier finden Sie Antworten …
Immer wieder kommt es bei uns zu Nachfragen und nicht selten sogar zu großem Erstaunen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer des sogenannten „großen Asbestscheins“, mit dem nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) die Asbest-Sachkunde nachgewiesen werden muss …
Das traditionelle Asbestforum des HDT stellt mittlerweile einen Pflichttermin für die gesamte Branche dar. Im Jubiläumsjahr erzielte die Tagung mit veränderten Konzept einen neuen Besucherrekord.
Auf mindestens 35 Millionen Tonnen wird der noch vorhandene Anteil asbesthaltigen und somit potenziell lebensgefährlichen Materials hierzulande geschätzt. Eine Aufgabe für Generationen. Dementsprechend spielt die Asbestsanierung weiterhin eine entscheidende Rolle.
Neben der allgemein eher noch zunehmenden Bedeutung des Themas Asbest (und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken) sind es aktuell außerdem die sich ändernden beziehungsweise hinzukommenden Regelungen, die für großen Informationsbedarf sorgen. Kaum verwunderlich also, dass das 28. Forum Asbest im November 2019 großen Zuspruch erfuhr und auch inhaltlich ein voller Erfolg war. Lesen Sie hier einen Nachbericht von Michael Henke, Programm-Manager bei B+B Bauen im Bestand.

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