Joachim Boenisch
ESKA-Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg
Buchen Sie Ihre Fortbildung
* Wählen Sie zuerst einen Ort und ein Datum aus
Zusammenfassung Ihrer Buchung
Lieferanten müssen ein Sicherheitsdatenblatt (englisch SDS für Safety Data Sheet) erstellen, wenn von ihnen gelieferte Stoffe laut CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft werden. Von den Akteuren der Lieferkette, z.B. Herstellern, Importeuren, Händlern muss spätestens bei der ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen muss die Übermittlung des Sicherheitsdatenblatts an den Kunden nachweisbar sein.
Der Verwender muss mit den Angaben im Sicherheitsdatenblatt die im Betrieb notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zur Transportsicherheit, für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz veranlassen können.
Sicherheitsdatenblätter dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen erstellt werden. Was die Gesetzgebung vorschreibt, ist in der Praxis häufig mühsam, oft fehlen dem Ersteller notwendige Informationen. Die Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern wird durch Ausbildung vermittelt, eine ständige Aktualisierung des Fachwissens durch Weiterbildungsmaßnahmen vertieft die praktische Erfahrung.
Das Seminar erläutert alle chemikalienrechtliche Bestimmungen und gibt einen Überblick zu REACH und GHS. Physikalisch-chemische Eigenschaften werden ebenso erklärt wie die zu beachtenden toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Angaben.
Was genau sind die Aufgabe und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes?
Sind alle Angaben vollständig und plausibel?
Welche geeigneten Maßnahmen gibt es bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
Abgerundet wird das Seminar durch Übungen zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.
Die Veranstaltung basiert auf den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18.6.2020 für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in der EU.
Zum Thema
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller/Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Produkte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.
Mit dieser anspruchsvollen und schwierigen Aufgabe soll nach der REACH-Verordnung eine fachkundige Person beauftragt werden.
Wer Stoffe und Produkte in Verkehr bringt, sollte sicherstellen, dass die fachkundigen Personen entsprechende Schulungen und Auffrischungskurse erhalten haben. Die Veranstaltung vermittelt die Basisqualifikation zur Erfüllung dieser Aufgabe.
Zielsetzung
Die Teilnehmer erlangen mit diesem dreitägigen Seminar "Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" die nach dem EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH) geforderte Qualifikation zur fachkundigen Person für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte (insbesondere Zubereitungen), Vertreiber oder Importeure, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind, Sicherheitsbeauftragte, Behördenvertreter oder Institutionen, die mit der Prüfung/Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind.
Programm
Seminar Tag 1, 10:00 bis 17:00 Uhr
Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr
Seminar Tag 3, 09:00 bis 16:00 Uhr
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
ESKA-Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg
GISBAU - Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Frankfurt am Main
Universität: Oktober 1981 - Okt. 1989 Studium der Geografie, Georg-August-Universität Göttingen, Schwerpunkte: Geologie, Chemie, Hydrologie, Bodenkunde. Seit mehr als 25 Jahren leitet er GISBAU, das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufs-genossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU. Die bewährte Serviceeinrichtung leistet auf unterschiedlichen Wegen Unterstützung für die Mitgliedsunternehmen in Fragen rund um das Thema Gefahrstoffe. Seit Oktober 2018 wurde ihm die Leitung der gesamten neuen Abteilung Stoffliche Gefährdungen bei der BG BAU übertragen.
Norbert Kluger wirkt in einer Vielzahl von Gremien und Arbeitskreisen mit und unterstützt z. B. die Erstellung Technischer Regeln, von Handlungshilfen etc. mit seinem Fachexpertise. In zahlreichen Veranstaltungen tritt er als Seminarleiter auf.
Themen: Gefahrstoffrecht, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Unterweisungen, Asbest, Künstliche Mineralfasern, staubarme Geräte und Maschinen, Dämpfe und Aerosole aus Bitumen.
Bitte beachten Sie auch den vom HDT ebenfalls angebotenen Auffrischungskurs zur Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
"Seminar nach Maß" – Diesen Inhalt oder weitere Themen als maßgeschneidertes Seminar – Sprechen Sie uns an!
Jetzt anfragenDas Förderprogramm für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in NRW
Bildungsscheck Infos