Kathrin Begemann
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin
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Zusammenfassung Ihrer Buchung
Die Fortbildung behandelt die Änderungen im Sicherheitsdatenblatt durch REACH und CLP, Chemikalienrecht für Inverkehrbringer, Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung. Bezüglich Rechtsfragen werden Aktualisierung, Aufbewahrungspflicht, Haftungsfragen und Delegation der SDB-Pflichten erarbeitet. Neuerungen im Transportrecht (ADR/RID) schließen den ersten Tag ab.
Zur Recherche von Stoffdaten bieten sich die Datenbanken ECHA, ESIS, GESTIS an. Das SDB dient Anwendern als Informationsquelle für den Umweltschutz mit Bezug zu, u. a. Seveso-III-RL, Verordnung EG 850/2004, TA Luft, 31, BlmSchV, KrWG. Das SDB hat hohe Bedeutung für Maßnahmen der Ersten Hilfe, relevant sind Notfallinformationsdienste im In- und Ausland. Die Produktinformation dient als Beratungsgrundlage der Giftinformationszentren.
Der Schlussbeitrag bietet Ausblick zu nationalen Regelungen und Entwicklungen u. a. zu GefStoffV, TRGS 510, elektronischem Austausch in der Lieferkette und zum BMWi Verbundprojekt SDBtransfer. Anschließend bietet eine zusammenfassenden Diskussion Raum für offene Fragen.
Zum Thema
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) begleitet eine Chemikalie entlang der gesamten Lieferkette vom Hersteller bis zum betrieblichen Verwender. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, das Sicherheitsdatenblatt entlang der Lieferkette weiterzugeben.
Das Sicherheitsdatenblatt enthält sicherheitsbezogene Angaben über Stoffe und Gemische. Diese Angaben helfen dem Anwender, an den Arbeitsplätzen die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, für die Arbeits- und Transportsicherheit und den Umweltschutz zu ergreifen.
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist ausschließlich von fachkundigen Personen durchzuführen. Wer Hersteller bzw. Lieferant ist, sollte daher sicherstellen, dass fachkundige Personen geschult wurden und dass zusätzlich zur Basisqualifikation sichergestellt ist, dass die Aktualität des Wissens der fachkundigen Personen durch regelmäßige Fortbildung gewahrt bleibt.
Zielsetzung
Das zweitägige Seminar dient der Auffrischung bereits vorhandenen Wissens und soll über den aktuellen Stand der Entwicklung rund um das Thema Sicherheitsdatenblatt informieren. Die Teilnehmer erlangen mit dieser Fortbildung die nach dem EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH) geforderte Auffrischung der Qualifikation für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte (insbesondere Gemische), Vertreibern oder Importeuren, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind; Sicherheitsbeauftragte, Behördenvertreter oder Institutionen, die mit der Prüfung/Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind.
Programm
Seminar Tag 1, 10:00 bis 17:30 Uhr
Seminar Tag 2, 09:00 bis 16:15 Uhr
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin
ESKA-Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg
GISBAU - Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Frankfurt am Main
Universität: Oktober 1981 - Okt. 1989 Studium der Geografie, Georg-August-Universität Göttingen, Schwerpunkte: Geologie, Chemie, Hydrologie, Bodenkunde. Seit mehr als 25 Jahren leitet er GISBAU, das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufs-genossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU. Die bewährte Serviceeinrichtung leistet auf unterschiedlichen Wegen Unterstützung für die Mitgliedsunternehmen in Fragen rund um das Thema Gefahrstoffe. Seit Oktober 2018 wurde ihm die Leitung der gesamten neuen Abteilung Stoffliche Gefährdungen bei der BG BAU übertragen.
Norbert Kluger wirkt in einer Vielzahl von Gremien und Arbeitskreisen mit und unterstützt z. B. die Erstellung Technischer Regeln, von Handlungshilfen etc. mit seinem Fachexpertise. In zahlreichen Veranstaltungen tritt er als Seminarleiter auf.
Themen: Gefahrstoffrecht, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Unterweisungen, Asbest, Künstliche Mineralfasern, staubarme Geräte und Maschinen, Dämpfe und Aerosole aus Bitumen.
Tätigkeitsfelder:
Handels- und Gesellschaftsrecht, Personal Liability, insbesondere Compliance im Unternehmen, Delegationen, Produkthaftungsrecht, Anlagenbauvertragsrecht, Stoffrecht, REACH, Umweltrecht
Dissertation: Die deliktsrechtliche Bedeutung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, 2001
Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltverein (DAV), Gesellschaft für Umweltrecht e.V.
Sprachen: Englisch, Französisch
Hauptdezernent „Arbeitsschutz – Bau, Gesundheit, Chemie“ bei der Bezirksregierung Düsseldorf am Standort Essen.
Er hat „Sicherheitstechnik“ mit Schwerpunkt „Brand- und Explosionsschutz“ in Wuppertal studiert. Nach einer kurzen Tätigkeit als Projektingenieur für integrale Sicherheitstechnik wechselte er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Universität Wuppertal zurück. Im Rahmen der Promotion beschäftigte er sich mit Fragen des Brandschutzes in Einrichtungen des Gesundheitswesens und erstellte ein Simulationsmodell für Räumungen von Krankenhäusern.
Danach absolvierte er das Referendariat für die Arbeitsschutzverwaltung und war neun Jahre als Gewerbeaufsichtsbeamter in verschiedenen Funktionen (zuletzt im Bereich Anlagensicherheit) in NRW tätig.
Als Leiter der Gruppe „Gefahrstoffmanagement“ bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund war er neun Jahre in den verschiedensten Gremien und Arbeitskreisen zum Thema Gefahrstoffe vertreten.
Ehrenamtlich engagiert er sich seit über 35 Jahren aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr."
Bitte beachten Sie auch das vom HDT ebenfalls angebotene Basisseminar zum Erwerb der Fachkunde Sicherheitsdatenblatt.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
"Seminar nach Maß" – Diesen Inhalt oder weitere Themen als maßgeschneidertes Seminar – Sprechen Sie uns an!
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