Kathrin Begemann
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin
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Die Fortbildung behandelt die Änderungen im Sicherheitsdatenblatt durch REACH und CLP, Chemikalienrecht für Inverkehrbringer, Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung. Bezüglich Rechtsfragen werden Aktualisierung, Aufbewahrungspflicht, Haftungsfragen und Delegation der SDB-Pflichten erarbeitet. Neuerungen im Transportrecht (ADR/RID) schließen den ersten Tag ab.
Zur Recherche von Stoffdaten bieten sich die Datenbanken ECHA, ESIS, GESTIS an. Das SDB dient Anwendern als Informationsquelle für den Umweltschutz mit Bezug zu, u. a. Seveso-III-RL, Verordnung EG 850/2004, TA Luft, 31, BlmSchV, KrWG. Das SDB hat hohe Bedeutung für Maßnahmen der Ersten Hilfe, relevant sind Notfallinformationsdienste im In- und Ausland. Die Produktinformation dient als Beratungsgrundlage der Giftinformationszentren.
Der Schlussbeitrag bietet Ausblick zu nationalen Regelungen und Entwicklungen u. a. zu GefStoffV, TRGS 510, elektronischem Austausch in der Lieferkette und zum BMWi Verbundprojekt SDBtransfer. Anschließend bietet eine zusammenfassenden Diskussion Raum für offene Fragen.
Zum Thema
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) begleitet eine Chemikalie entlang der gesamten Lieferkette vom Hersteller bis zum betrieblichen Verwender. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, das Sicherheitsdatenblatt entlang der Lieferkette weiterzugeben.
Das Sicherheitsdatenblatt enthält sicherheitsbezogene Angaben über Stoffe und Gemische. Diese Angaben helfen dem Anwender, an den Arbeitsplätzen die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, für die Arbeits- und Transportsicherheit und den Umweltschutz zu ergreifen.
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist ausschließlich von fachkundigen Personen durchzuführen. Wer Hersteller bzw. Lieferant ist, sollte daher sicherstellen, dass fachkundige Personen geschult wurden und dass zusätzlich zur Basisqualifikation sichergestellt ist, dass die Aktualität des Wissens der fachkundigen Personen durch regelmäßige Fortbildung gewahrt bleibt.
Programm
Seminar Tag 1, 10:00 bis 17:30 Uhr
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger
Dipl.-Chem. Bernd Simmchen
Dipl.-Chem. Bernd Simmchen
Dr. Markus Wintterle
Kathrin Begemann
Seminar Tag 2, 09:00 bis 16:15 Uhr
Dr. Anita Hillmer
Joachim Boenisch
Dipl.-Geogr. Norbert Kluger
Dr. Torsten Wolf
Dr. Torsten Wolf
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Zielsetzung
Das zweitägige Seminar dient der Auffrischung bereits vorhandenen Wissens und soll über den aktuellen Stand der Entwicklung rund um das Thema Sicherheitsdatenblatt informieren. Die Teilnehmer erlangen mit dieser Fortbildung die nach dem EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH) geforderte Auffrischung der Qualifikation für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte (insbesondere Gemische), Vertreibern oder Importeuren, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind; Sicherheitsbeauftragte, Behördenvertreter oder Institutionen, die mit der Prüfung/Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin
ESKA-Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg
Universität Mannheim 1991 – 1996 (Referendarexamen 1996), Referendariat am OLG Karlsruhe und in Zürich (Assessorexamen 2002), wissenschaftliche Mitarbeit am Lehrstuhl für bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Mannheim (Prof. Dr. Jochen Taupitz) 1996 – 2001, Promotionsstipendiat der Deutschen Bundesstiftung Umwelt 1998 – 1999, Rechtsanwalt seit 2002, Partner einer namhaften überregionalen Wirtschaftskanzlei 2007-2020, Gründungspartner Insquare Rechtsanwälte mbB seit 2021
Bezirksregierung Düsseldorf, Standort Essen
Bitte beachten Sie auch das vom HDT ebenfalls angebotene Basisseminar zum Erwerb der Fachkunde Sicherheitsdatenblatt.
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