Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)

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Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)
Downstream User müssen prüfen, ob in den Produkten besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: Substance of Very High Concern) enthalten sind, und müssen diese Information an die Abnehmer der Produkte weitergeben.
Gefährliche Produkte müssen eingestuft und gekennzeichnet werden, und es ist ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und dem Abnehmer zu übermitteln.
Da REACH einen sehr intensiven Informationsaustausch in der Lieferkette fordert, müssen Downstream User sowohl sicherheitsrelevante Informationen von ihren Lieferanten einfordern, auswerten und auf die eigene Produktion anwenden, als auch Informationen an ihre Kunden weitergeben, sowie die von den Kunden erhaltenen Informationen auswerten und darauf reagieren.
Downstream User müssen anhand erweiterter Sicherheitsdatenblätter prüfen, ob die Bedingungen der sicheren Verwendung im eigenen Betrieb eingehalten werden.
Ist ein für die eigene Produktion wichtiger Stoff als besonders besorgniserregend (SVHC) eingestuft und außerdem als zulassungspflichtig in REACH Anhang XIV aufgeführt, müssen Downstream User den Stoff entweder substituieren oder sich an einem Zulassungsverfahren beteiligen, um die eigene Verwendung fortsetzen zu können.
Im Seminar werden alle diese Punkte ausführlich beschrieben und mit den Teilnehmern unter Einbringung der eigenen Erfahrungen diskutiert.
Europäisches und nationales Chemikalienrecht
- Grundzüge der REACH-Verordnung:
- REACH Verpflichtungen und Akteure
- Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse
- Pflichten nachgeschalteter Anwender
Umgang mit SVHC:
- Kandidatenstoffliste und REACH Anhang XIV
- Beschränkungen und Verbote nach REACH Anhang XVII
- Informationspflicht für SVHC
- REACH Zulassungsverfahren für SVHC
Sicherheitsdatenblätter (SDB):
- Gliederung und Inhalte nach REACH Anhang II
- Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB)
- Erstellung und Übermittlung von SDB
- Expositionsszenarien (ES) und Risikomanagementmaßnahmen (RMM)
Neue Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS/CLP:
- Gefahrenklassen und –kategorien
- Kennzeichnungselemente
Kommunikation in der Lieferkette:
- Information von Lieferanten
- Information an Kunden
- Rechtliche Verpflichtungen und Haftung
- Abschlussdiskussion
Zum Thema
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder importieren, sind von REACH betroffen, vor allem durch Registrierungs-, Zulassungs- und Informationsverpflichtungen. Auch Betriebe, die Chemikalien lediglich als nachgeschaltete Anwender (Downstream User) für eigene Zwecke sowie zur Herstellung von Formulierungen (Gemischen) oder Erzeugnissen verwenden, wie z.B. Farben und Lacke, Kleb- und Dichtungsmittel, Baustoffe, Elektro- und Elektronikartikel, Kunststoffe, Hilfsmittel für die Papier-, Textil-, Leder- und Metallindustrie, Fahrzeuge, Möbel, Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Lifestyle-Produkte und Konsumgüter, werden durch REACH mehr als bisher in die Produktverantwortung genommen.
Programm
Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Europäisches und nationales Chemikalienrecht
- Grundzüge der REACH-Verordnung:
- REACH Verpflichtungen und Akteure
- Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse
- Pflichten nachgeschalteter Anwender
- Umgang mit SVHC:
- Kandidatenstoffliste und REACH Anhang XIV
- Beschränkungen und Verbote nach REACH Anhang XVII
- Informationspflicht für SVHC
- REACH Zulassungsverfahren für SVHC
- Sicherheitsdatenblätter (SDB):
- Gliederung und Inhalte nach REACH Anhang II
- Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB)
- Erstellung und Übermittlung von SDB
- Expositionsszenarien (ES) und Risikomanagementmaßnahmen (RMM)
- Grundzüge der REACH-Verordnung:
Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Neue Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS/CLP:
- Neue Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS/CLP:
- Gefahrenklassen und –kategorien
- Kennzeichnungselemente
- Kommunikation in der Lieferkette:
- Information von Lieferanten
- Information an Kunden
- Rechtliche Verpflichtungen und Haftung
- Abschlussdiskussion
- Neue Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS/CLP:
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Zielsetzung
Die Teilnehmer kennen die Grundzüge der REACH-Verordnung, können die gesetzlichen Anforderungen identifizieren und besitzen Kenntnisse zur Anwendung im eigenen Unternehmen.
Teilnehmerkreis
Gefahrstoff- und REACH-Beauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffmanagement, Sicherheits- und Umweltbeauftragte, Personen aus Forschung und Entwicklung aus Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender chemische Produkte verarbeiten und an Umsetzung und Implementierung der REACH-Verordnung arbeiten.
Weiterführende Links zu "Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)"
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Der Sachkundenachweis ist 6 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden. Das HDT bietet dazu das Seminar „Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV“ an.
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