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Hybrid-Seminar

Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)

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Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)
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* mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken
** mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen
Veranstaltungsnr.: VA26-00524

1. Ort & Termin

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14.04.2026 09:00 - 15.04.2026 17:00

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Downstream User müssen prüfen, ob in den Produkten besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC:... mehr

Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)

Downstream User müssen prüfen, ob in den Produkten besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: Substance of Very High Concern) enthalten sind, und müssen diese Information an die Abnehmer der Produkte weitergeben.
Gefährliche Produkte müssen eingestuft und gekennzeichnet werden, und es ist ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und dem Abnehmer zu übermitteln.
Da REACH einen sehr intensiven Informationsaustausch in der Lieferkette fordert, müssen Downstream User sowohl sicherheitsrelevante Informationen von ihren Lieferanten einfordern, auswerten und auf die eigene Produktion anwenden, als auch Informationen an ihre Kunden weitergeben, sowie die von den Kunden erhaltenen Informationen auswerten und darauf reagieren.
Downstream User müssen anhand erweiterter Sicherheitsdatenblätter prüfen, ob die Bedingungen der sicheren Verwendung im eigenen Betrieb eingehalten werden.
Ist ein für die eigene Produktion wichtiger Stoff als besonders besorgniserregend (SVHC) eingestuft und außerdem als zulassungspflichtig in REACH Anhang XIV aufgeführt, müssen Downstream User den Stoff entweder substituieren oder sich an einem Zulassungsverfahren beteiligen, um die eigene Verwendung fortsetzen zu können.
Im Seminar werden alle diese Punkte ausführlich beschrieben und mit den Teilnehmern unter Einbringung der eigenen Erfahrungen diskutiert..

Zum Thema

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder importieren, sind von REACH betroffen, vor allem durch Registrierungs-, Zulassungs- und Informationsverpflichtungen. Auch Betriebe, die Chemikalien lediglich als nachgeschaltete Anwender (Downstream User) für eigene Zwecke sowie zur Herstellung von Formulierungen (Gemischen) oder Erzeugnissen verwenden, wie z.B. Farben und Lacke, Kleb- und Dichtungsmittel, Baustoffe, Elektro- und Elektronikartikel, Kunststoffe, Hilfsmittel für die Papier-, Textil-, Leder- und Metallindustrie, Fahrzeuge, Möbel, Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Lifestyle-Produkte und Konsumgüter, werden durch REACH mehr als bisher in die Produktverantwortung genommen.

Zielsetzung

Die Teilnehmer kennen die Grundzüge der REACH-Verordnung, können die gesetzlichen Anforderungen identifizieren und besitzen Kenntnisse zur Anwendung im eigenen Unternehmen.

Teilnehmerkreis

Gefahrstoff- und REACH-Beauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffmanagement, Sicherheits- und Umweltbeauftragte, Personen aus Forschung und Entwicklung aus Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender chemische Produkte verarbeiten und an Umsetzung und Implementierung der REACH-Verordnung arbeiten.

Programm

Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Europäisches und nationales Chemikalienrecht
      • Grundzüge der REACH-Verordnung:
        • REACH Verpflichtungen und Akteure
        • Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse
        • Pflichten nachgeschalteter Anwender

      • Umgang mit SVHC:
        • Kandidatenstoffliste und REACH Anhang XIV
        • Beschränkungen und Verbote nach REACH Anhang XVII
        • Informationspflicht für SVHC
        • REACH Zulassungsverfahren für SVHC

      • Sicherheitsdatenblätter (SDB):
        • Gliederung und Inhalte nach REACH Anhang II
        • Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB)
        • Erstellung und Übermittlung von SDB
        • Expositionsszenarien (ES) und Risikomanagementmaßnahmen (RMM)


    Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr

    • Neue Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS/CLP:
      • Neue Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS/CLP:
        • Gefahrenklassen und –kategorien
        • Kennzeichnungselemente

      • Kommunikation in der Lieferkette:
        • Information von Lieferanten
        • Information an Kunden

      • Rechtliche Verpflichtungen und Haftung
        • Abschlussdiskussion


      Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

      Nützliche Links zu "Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)"

      Referenten

      Dr. Wolfgang Pahlmann

      Likedeelers GmbH, Rheinberg

      Herr Dr. Wolfgang Pahlmann ist promovierter Chemiker (RWTH Aachen) mit einem reichhaltigen theoretischen und praktischen Grund- und Spezialwissen.

      Als Experte für Gefahrstoffe und Chemikalienrecht ist er auch im Kompetenznetzwerk „Moderne Arbeit NRW“ KomNet und im neuen „Beratungsnetzwerk für die REACH-Verordnung“ REACH-Net - sowie als freier Autor für Fachverlage tätig.

      Der betriebliche Arbeits- und Gefahrstoffschutz, das nationale und europäische Gefahrstoff- und Chemikalienrechts, die Information und Beratung von Behörden, Institutionen und Unternehmen, die Erstellung und Gestaltung von Präsentationen und Publikationen, die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminaren, die Leitung und Bearbeitung von Projekten – diese umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Behörde des Staatlichen Arbeitsschutzes Nordrhein-Westfalen erworben.

      Weitere spezielle Erfahrungen und Kenntnisse hat er in der instrumentellen Analytik, der spurenanalytischen Methodik, der Labormedizin, Toxikologie, Pharmakologie und Umweltanalytik sowie der forensischen Analytik und Begutachtung durch eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Laborleiter in einem Institut für Labormedizin gesammelt.

      Durch seine eigene universitäre Grundlagenforschung in metallorganischer Chemie und Halogen-Chemie sowie durch anwendungsbezogene Studien, unter anderem in der Halbleiterbranche über die Belastung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe, ist er auch bestens vertraut mit den Methoden wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung.

      Hinweise

      Der Sachkundenachweis ist 6 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden. Das HDT bietet dazu das Seminar „Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV“ an.

      Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

      Seit dem 1. Juni 2007 ist sie in Kraft, doch nur wenige wissen, worum es sich bei der sogenannten REACH-Verordnung handelt. Dabei zielt die EU-weit geltende Chemikalienverordnung mit der amtlichen Bezeichnung „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006“ darauf ab, das Leben von Millionen Menschen sicherer zu machen und die Umwelt zu schützen. Eine zentrale Rolle spielen dabei speziell geschulte REACH-Beauftragte.
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      Extras

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      Dipl.-Ing. Kai Brommann
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