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REACH-eSDB: Erweiterte Sicherheitsdatenblätter nutzen zur sicheren Verwendung

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Der verarbeitende Betrieb muss innerhalb eines Jahres nach Eingang des eSDB nachweisen, dass die... mehr

REACH-eSDB: Erweiterte Sicherheitsdatenblätter nutzen zur sicheren Verwendung

Der verarbeitende Betrieb muss innerhalb eines Jahres nach Eingang des eSDB nachweisen, dass die Bedingungen der sicheren Verwendung aus den Expositionsszenarien (ES) im eSDB eingehalten oder zumindest die betrieblichen Bedingungen daran angepasst werden (Scaling). Bei Nichteinhaltung oder Nichtanpassung muss der Betrieb entweder einen eigenen Stoffsicherheitsbericht (NA-SSB) unter Nachweis der sicheren Verwendung erstellen oder auf die Verwendung der Chemikalie verzichten.
Was das für einen Betrieb bedeutet, wie er taktisch vorgehen sollte und wie das mit vertretbarem Aufwand erledigt werden kann, wird an zwei Seminartagen erklärt, vorgeführt und gemeinsam erarbeitet.
Eigene Fragen, Anregungen und Gestaltungswünsche sind dabei hoch willkommen. Bereits erhaltene erweiterte Sicherheitsdatenblätter können mitgebracht oder besser vorab übersendet, in das Seminar einbezogen und besprochen werden. Insbesondere in den praktischen Übungen wird dargestellt, wo die für die sichere Verwendung relevanten stofflichen Eigenschaften in den 16 Abschnitten des eSDB einer Chemikalie zu finden sind und welches Expositionsszenario im eSDB für einen nachgeschalteten Anwender hinsichtlich seiner gewünschten Verwendung relevant ist. Weiterhin wird geübt, wie mit dem Scaling-Tool ECETOC-TRAM V3.0, das kostenlos aus dem Internet herunterladen und genutzt werden kann, überprüft wird, ob die gewünschte Verwendung sicher ist oder durch Scaling angepasst werden kann.

Zum Thema

Gemäß REACH-Verordnung müssen Hersteller und Importeure (H/I), die gefährliche Stoffe registrieren, ab einem Vermarktungsvolumen von 10 Tonnen pro Jahr die als sicher identifizierten Verwendungen in einem Stoffsicherheitsbericht (SSB) darstellen, in Expositionsszenarien (ES) die Risiken und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bewerten und in der Lieferkette durch erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB) mit den nachgeschalteten Anwendern (NA) kommunizieren.
Dadurch erhalten die nachgeschaltete Anwender zwar weitaus mehr Information über die sichere Verwendung von Chemikalien als bisher. Aber die - angesichts von aktuell ca. 22.500 registrierten Stoffen - in zunehmendem Ausmaß eingehenden eSDB mit teilweise mehreren hundert Seiten führen auch zu rechtlichen Verpflichtungen.

Zielsetzung

Die Teilnehmer lernen die Bedingungen der sicheren Verwendung sogenannter Erweiterter Sicherheitsdatenblätter (REACH-eSDB) kennen und wie sie einzuhalten sind.

Teilnehmerkreis

Gefahrstoff- und REACH-Beauftragte, Fachkräfte für Chemikalien-, Produkt- und Arbeitssicherheit, Beauftragte für Betriebssicherheit, Umwelt- und Gewässerschutz, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement, Formulierer und Anwender chemischer Stoffe, die mit der Umsetzung und Implementierung der REACH-Verordnung befasst sind.

Programm

Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • REACH: Teil 1
    • Verpflichtung zur sicheren Verwendung von registrierten Stoffen
    • Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II (SDB)
    • Stoffsicherheitsbericht nach Anhang I (SSB)
    • Verwendungs- und Expositions-Kategorien (VEK)
    • Anwendungen und Identifizierte Verwendungen


Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • REACH: Teil 2
    • Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB) mit Expositionsszenarien (ES)
    • Abgleichen sicherer Verwendungsbedingungen (Scaling)
    • Expositionsszenarien für Beschäftigte
    • Expositionsszenarien für die Umwelt
    • Expositionsszenarien für den Endverbraucher
    • Praktische Übungen mit dem Scaling-Tool ECETOC-TRAM V3.0
    • Abschlussdiskussion


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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Referenten

Dr. Wolfgang Pahlmann

Likedeelers GmbH, Rheinberg

Herr Dr. Wolfgang Pahlmann ist promovierter Chemiker (RWTH Aachen) mit einem reichhaltigen theoretischen und praktischen Grund- und Spezialwissen.

Als Experte für Gefahrstoffe und Chemikalienrecht ist er auch im Kompetenznetzwerk „Moderne Arbeit NRW“ KomNet und im neuen „Beratungsnetzwerk für die REACH-Verordnung“ REACH-Net - sowie als freier Autor für Fachverlage tätig.

Der betriebliche Arbeits- und Gefahrstoffschutz, das nationale und europäische Gefahrstoff- und Chemikalienrechts, die Information und Beratung von Behörden, Institutionen und Unternehmen, die Erstellung und Gestaltung von Präsentationen und Publikationen, die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminaren, die Leitung und Bearbeitung von Projekten – diese umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Behörde des Staatlichen Arbeitsschutzes Nordrhein-Westfalen erworben.

Weitere spezielle Erfahrungen und Kenntnisse hat er in der instrumentellen Analytik, der spurenanalytischen Methodik, der Labormedizin, Toxikologie, Pharmakologie und Umweltanalytik sowie der forensischen Analytik und Begutachtung durch eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Laborleiter in einem Institut für Labormedizin gesammelt.

Durch seine eigene universitäre Grundlagenforschung in metallorganischer Chemie und Halogen-Chemie sowie durch anwendungsbezogene Studien, unter anderem in der Halbleiterbranche über die Belastung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe, ist er auch bestens vertraut mit den Methoden wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung.

Seit dem 1. Juni 2007 ist sie in Kraft, doch nur wenige wissen, worum es sich bei der sogenannten REACH-Verordnung handelt. Dabei zielt die EU-weit geltende Chemikalienverordnung mit der amtlichen Bezeichnung „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006“ darauf ab, das Leben von Millionen Menschen sicherer zu machen und die Umwelt zu schützen. Eine zentrale Rolle spielen dabei speziell geschulte REACH-Beauftragte.
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