Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Von der Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit anerkannte Fortbildung

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Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Durch die seit 20.01.2017 geltenden neue ChemVerbotsV (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) ist nach § 11 Abs. 2 vorgesehen, dass dann, wenn die Sachkundeprüfung länger als sechs Jahre zurückliegt, zur Verlängerung der Gültigkeit der Sachkunde der Behörde eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer längstens sechs Jahre zurückliegenden, eintägigen Fortbildungsveranstaltung vorgelegt werden soll. Als Inhalte dieser Fortbildung sind die wesentlichen Eigenschaften von Stoffen und Gemischen, die in der Anlage 2 der neuen ChemVerbotsV aufgeführt sind, die mit deren Verwendung verbundenen Gefahren und die sie betreffenden gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben.
Das Sachkunde-Auffrischungs-Seminar ist für diejenigen bestimmt, die bereits vor sechs Jahren oder vor noch längerer Zeit die Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV abgelegt haben oder deren Sachkunde nach früheren Vorschriften anerkannt wurde.
Das Seminar ist auch für diejenigen als Fortbildung geeignet, deren Sachkundeprüfung weniger als sechs Jahre zurückliegt. In einem abschließenden Selbsttest können die Teilnehmer Ihre Kenntnisse überprüfen. Damit von den Behörden anerkannte und auf die zugrunde liegende Sachkundeprüfung zutreffende Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden können, ist bei der Anmeldung anzugeben, um welche Art von Sachkunde es sich handelt, die aufgefrischt werden soll: umfassende Sachkunde oder eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und PSM oder eingeschränkte Sachkunde mit Bioziden und PSM oder eingeschränkte Sachkunde für Einzelstoffe.
Das Fortbildungsseminar ist von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt und gilt bundesweit.
Zum Thema
Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische (Zubereitungen) Sachkunde erforderlich. Der Umgang mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Gemischen (vormals: Zubereitungen) setzt daher fachkundige Personen voraus. Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 Absatz 2 ChemVerbotsV vom 20.01.2017 (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94). Die eingeschränkte Sachkundeprüfung über Chemikalien umfasst die Teile I und II, die umfassende Sachkundeprüfung außerdem den Teil III der „Hinweise und Empfehlungen“ über Biozide und Pflanzenschutzmittel.
Programm
Hybrid-Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Begrüßung und Einführung in die Thematik
- Änderungen im internationalen und nationalen Chemikalienrecht
EU-Verordnungen: REACH, EU-GHS/CLP, BPR; EU-Richtlinien, angrenzende Rechtsgebiete; neues Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung 2016, Chemikalienverbotsverordnung 2017; neue Technische Regeln: TRGS 510
- Kaffeepause
- Anforderungen beim Inverkehrbringen
Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO); Regelungen der ChemVerbotsV 2017 und Anhang XVII der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
- Mittagspause
- Gefahrstoffkunde und Erste Hilfe
Toxikologie von Gasen und Dämpfen, Flüssigkeiten und Feststoffen, Stäuben und Aerosolen, Aufnahmewege, Erste-Hilfe Maßnahmen, anorganische und organische Stoffe und Stoffgruppen, Begasungsmittel
- Kaffeepause
- Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM)
Grundlagen; Abgrenzung Biozid-Produkte gegenüber Pflanzenschutzmitteln; Biozid-Produkte-Verordnung; Wirkstoffe und Produkttypen; Genehmigungs- und Zulassungsverfahren
- Beantwortung von Fragen und Schlussdiskussion
- Ende des Seminars
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Zielsetzung
Im eintägigen Seminar werden aktuelle Kenntnisse über die von der ChemVerbotsV betroffenen Stoffe und Gemische, deren Einstufung und Kennzeichnung nach dem neuen EU-GHS / CLP und deren sichere Handhabung und Verwendung im Zusammenhang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen vermittelt. Das Seminar verlängert die Gültigkeit der Sachkunde nach § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).
Teilnehmerkreis
Das Sachkunde-Auffrischungs-Seminar ist für diejenigen bestimmt, die bereits vor sechs Jahren oder vor noch längerer Zeit die Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV abgelegt haben oder deren Sachkunde nach früheren Vorschriften anerkannt wurde als auch für diejenigen, deren Sachkundeprüfung weniger als sechs Jahre zurückliegt.
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