Aktuelle Änderungen der Anlagenverordnung AwSV mit Auswirkungen auf NRW
für Errichter und Betreiber von Anlagen in NRW zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in NRW
Buchen Sie Ihre Fortbildung
Information
Aktuelle Änderungen der Anlagenverordnung AwSV mit Auswirkungen auf NRW
Das Seminar richtet sich an die im Gewässerschutz Tätigen aus NRW, welche die Auswirkungen der neuen AwSV auf NRW kennen müssen.
Reagieren Sie rechtzeitig: Bringen Sie Ihr Wissen bezüglich Änderungen in Planung und Vollzug von WHG-Anlagen für NRW auf den neuesten Stand.
Änderungen für NRW betreffen z. B. die Einstufung von WHG-Anlagen nach Gefährdungspotential und das Anlagenkataster. Durch die Pflicht zur Beauftragung eines fachkundigen Planers wird zudem die Verantwortung bei der der Anlagenplanung hervorgehoben. Die Änderungen für NRW werden in ihrer Auswirkung auf die praktische Umsetzung bei Planung, Betrieb und behördlicher Aufsicht von WHG-Anlagen vorgestellt und diskutiert.
Zum Thema
Mit der Änderung der Anlagenverordnung werden Neuerungen bezüglich z. B. der Einstufung von Stoffen, Eignungsfeststellungen, Fachbetriebszulassungen und Grundsatzanforderungen an die Planung, den Betrieb und die Prüfung von Anlagen eingeführt.
Die neue bundesweit gültige AwSV führt zu einer deutschlandweiten Vereinheitlichung der Anforderungen an die Sicherheits- und Prüfkonzepte für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Die Einstufung der Anlagen nach dem Gefährdungspotentzial wird für NRW wieder eingeführt. Anlagenkataster müssen überarbeitet werden. Die Verantwortung bei Anlagenplanung wird durch die Pflicht zur Beauftragung eines fachkundigen Planers neu geregelt. Die Anwendung der technischen Regeln wird vereinheitlicht.
Zielsetzung
Die alte VAwS NRW wird mit den Inhalten der neuen Anlagenverordnung verglichen und die Auswirkungen auf die praktische Umsetzung diskutiert.
Teilnehmerkreis
Betreiber von Tankanlagen und anderen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planer, Behördenvertreter, Sachverständige, fachlich verantwortliche Personen von Fachbetrieben nach WHG, Umweltschutzbeauftragte
Programm
Hybrid-Seminar, 09:00 bis 16:30 Uhr
- Das aktuelle WHG
- Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Die neue Anlagenverordnung Teil 1
- Aufbau, Begriffe, Grundsatzanforderungen an Anlagen, Anlageneinstufung
Einstufung wassergefährdender Stoffe
- Aufbau, Begriffe, Grundsatzanforderungen an Anlagen, Anlageneinstufung
- Die neue Anlagenverordnung Teil 2
- Auswirkungen auf die Umsetzung in NRW z. B. Anlagenkataster, Anforderungen an spezielle Anlagen, Prüfung von Anlagen, Beauftragung fachkundiger Planer und Anforderungen an Fachbetriebe
- Auswirkungen der neuen Anlagenverordnung
- Was müssen Betreiber umgehend umsetzen?
- Abschlussdiskussion
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Weiterführende Links zu "Aktuelle Änderungen der Anlagenverordnung AwSV mit Auswirkungen auf NRW"
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
mit DWA-A 780-1 - Oberirdische Rohrleitungen - Stand Mai 2018
Dieses Seminar ist Teil des Ausbildungsprogramms für Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Es versetzt Betreiber, Behörden und Sachverständige in die Lage, Planungen von Neuanlagen und Instandsetzungen zu begleiten und zu bewerten.
Bei einer gleichzeitigen Buchung des Seminars "Dichtflächen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" gewähren wir Ihnen einen Preisnachlass von Euro 550,- für HDT Mitglieder und Euro 600,- als Nichhtmitglieder.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
Termine
Extras
Inhouse
"Seminar nach Maß" – Diesen Inhalt oder weitere Themen als maßgeschneidertes Seminar – Sprechen Sie uns an!
Jetzt anfragenBildungsscheck
Das Förderprogramm für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in NRW
Bildungsscheck InfosIhr Ansprechpartner
Fachliche Fragen: