Dipl.-Ing. Michael Neukert
Sachverständiger, Schlüchtern, Kooperationspartner TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
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Zum Thema
Die neue seit 01.08.2017 bundesweit gültige Anlagenverordnung fordert eine regelmäßige (mindestens alle 2 Jahre) Weiterbildung von "Fachlich verantwortlichen Personen von Fachbetrieben nach WHG und AwSV". Basis dieser Bestellung ist, neben dem praktischen Fachwissen, insbesondere die Kenntnis der neuen
bundesweit gültigen Anlagenverordnung und der technischen Regeln (TRwS'en) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese Qualifikation ist im Rahmen der Fachbetriebsprüfung nachzuweisen.
Programm
Hybrid-Seminar, 09:00 bis 16:30 Uhr
Dipl.-Ing. Michael Neukert
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Zielsetzung
Sie erfüllen Ihre Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung nach neuer Anlagenverordnung und erhalten einen qualifizierten Nachweis zur Vorlage bei der Fachbetriebsprüfung. Im Seminar wird der aktuelle Stand der rechtlichen Anforderungen und technischen Regelungen dargestellt.
Auch Personen, die mit der Prüfung von Anlagen durch Arbeitgeber beauftragt werden, müssen über Grundkenntnisse der verwaltungsrechtlichen und technischen Anforderungen an Anlagen verfügen.
Teilnehmerkreis
Fachlich verantwortliche Personen von Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz.
Betreiber, Errichter und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Sachverständiger, Schlüchtern, Kooperationspartner TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
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