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Weiterbildung von „Fachlich verantwortlichen Personen von Fachbetrieben nach WHG und neuer AwSV“

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Weiterbildung von „Fachlich verantwortlichen Personen von Fachbetrieben nach WHG und neuer AwSV“

Die Weiterbildung vermittelt fachlich verantwortlichen Personen von Fachbetrieben nach WHG und AwSV die aktuellen Anforderungen sowie wichtige Neuerungen, darunter die TRwS 779 vom Juni 2023. Zudem werden die Aufgaben des Fachbetriebs bei der Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit Betreibern und Planern praxisnah dargestellt.

Zum Thema

Die neue seit 01.08.2017 bundesweit gültige Anlagenverordnung fordert eine regelmäßige (mindestens alle 2 Jahre) Weiterbildung von "Fachlich verantwortlichen Personen von Fachbetrieben nach WHG und AwSV". Basis der Bestellung dieser Personen ist, neben dem praktischen Fachwissen, insbesondere die Kenntnis der bundesweit gültigen Anlagenverordnung und der technischen Regeln (TRwS'en) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese Qualifikation ist im Rahmen der Fachbetriebsprüfung nachzuweisen.

Mit der neuen TRwS 779 ergeben sich grundlegende Änderungen für alle Fachbetriebe, insbeondere für die, die als Anlagenplaner tätig sind. Die im Juni 2023 eingeführte allgemeine technische Regel greift in die unterschiedlichsten Bereiche der Anlagenplanung ein. Dieses Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand.

Zielsetzung

Sie erfüllen Ihre Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung nach neuer Anlagenverordnung und erhalten einen qualifizierten Nachweis zur Vorlage bei der Fachbetriebsprüfung. Im Seminar wird der aktuelle Stand der rechtlichen Anforderungen und technischen Regelungen dargestellt.
Auch Personen, die mit der Prüfung von Anlagen durch Arbeitgeber beauftragt werden, müssen über Grundkenntnisse der verwaltungsrechtlichen und technischen Anforderungen an Anlagen verfügen.

Teilnehmerkreis

  • Fachlich verantwortliche Personen von Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz.
  • Alle Personen die an der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes mitwirken.
  • Betreiber, Errichter und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

 

Programm

Seminar, 09:00 bis 16:30 Uhr

  • Fachbetriebe WHG-AwSV
    • aktueller Stand WHG und Anlagenverordnung (AwSV)
    • wichtige technische Regeln (incl. neue TRwS 779)
    • Eignungsnachweise für sicherheitstechnisch bedeutende Anlagenteile: Eignungsfeststellung, Zulassungen und Normen, Begutachtung durch Sachverständige
    • Vorstellung und Diskussion ausgeführter Praxisbeispiele
    • Prüfung von Anlagen durch Betreiber, Fachbetriebe und Sachverständige


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Nützliche Links zu "Weiterbildung von „Fachlich verantwortlichen Personen von Fachbetrieben nach WHG und neuer AwSV“"

Referenten

Dipl.-Ing. Michael Neukert

Sachverständiger, Schlüchtern, Kooperationspartner TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

1983 - 1989 
Entwicklungsingenieur am Zentralinstitut für Physik der Erde, Akademie der Wissenschaften der DDR, Potsdam

1989 – 1999 
Sachverständiger TÜV Südwest e.V., Stuttgart und Technische Überwachung Hessen GmbH, Frankfurt/Main

2000 – 2002 
Produktentwicklung TÜV Süddeutschland „Wissensmanagement - netinform“, Karlsruhe

2001 – 2003 
Niederlassungsleiter Colfirmit Rajasil GmbH & Co. KG degussa AG, Altlandsberg

2004  
Gründung Ing.-Büro UAP, Dipl.-Ing. M. Neukert Umweltschutz, Anlagensicherheit und Projektmanagement      


Im Juni 2023 erfolgte für die TRwS 779 („Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Allgemeine technische Regelungen“) – eine vollständige Überarbeitung und Neuveröffentlichung. Sie greift in die unterschiedlichsten Bereiche der Anlagenplanung ein. Das HDT hat hier frühzeitig reagiert und sein Weiterbildungsangebot entsprechend überarbeitet. Sämtliche betroffenen Seminare bringen Teilnehmende daher nun auch bezüglich der Anforderungen der neuen TRwS 779 zuverlässig auf den neuesten Stand.
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+49 (0) 201 1803-1

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+49 201 1803-388

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