Laserschutzkurs für medizinische Anwendungen

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Laserschutzkurs für medizinische Anwendungen
Bei der Verwendung von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 in der Medizin und bei kosmetischen Anwendungen ist gemäß OStrV ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss die sogenannten Fachkenntnisse besitzen, die durch diesen Kurs erworben werden können.
Die erworbenen Kenntnisse wurden in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen.
Zielsetzung
Der Kurs dient dem Nachweis der Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 der "Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)" vom 19.07.2010 (geändert 03.12.2016) für Lasereinrichtungen bei medizinischen Anwendungen.
Teilnehmerkreis
Personen, die zum Laserschutzbeauftragten für medizinische Anwendungen bestellt werden sollen, z.B. Ärzte.
Programm
Kurs Tag 1, 08:30 bis 17:00 Uhr
- Physikalische und messtechnische Grundlagen der Lasertechnik
- Expositionsgrenzwerte nach OStrV und Laserklassen
- Biologische Wirkung optischer Strahlung
- Laser in der medizinischen Anwendung
Gefährdungen, Gesundheitsgefahren für Personal und Patienten, Beurteilungsgrundlagen
- Praktische Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Laseranwendung im medizinischen Bereich
Kurs Tag 2, 08:30 bis 15:30 Uhr
- Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Lasern
Schwerpunkt: Auswahl und Benutzung von Laserschutz- und-Justierbrillen
- Rechtliche Vorschriften und technische Regeln, OStrV
Unterweisung
- Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
Unterweisung der Beschäftigten
- Zusammenfassung, Fragen
- Erfolgskontrolle
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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