Gefahrguttransporte auf öffentlichen Verkehrswegen müssen sich an die Bestimmungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) halten. Gemäß dieser Verordnung ist es für Unternehmen verpflichtend, einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen. Für Unternehmen, die in den Geltungsbereich der GbV-Definition fallen, richtet sich ihre Beteiligung an der Beförderung gefährlicher Güter nach ihren Pflichten, die in den verkehrsträgerspezifischen Vorschriften festgelegt sind. Sofern keine Ausnahmeregelung gemäß § 1 b GbV vorliegt, müssen diese Unternehmen mindestens einen Gefahrgut-Beauftragten schriftlich benennen. Der Unternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass die beauftragte Person für Gefahrgut über ausreichende Fachkenntnisse und Fachkenntnisse verfügt, belegt durch entsprechende Ausbildungsnachweise.
Neben einem Grundlehrgang bietet das Haus der Technik e. V. auch eine Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte an. Eine Prüfungsvorbereitung und IHK-Prüfung für Gefahrgutbeauftragte liefert eine intensive Vertiefung planungsrelevanter Themen.
Eine Schulung für die an der Beförderung radioaktiver Stoffe (Gefahrgutklasse 7) beteiligten Personen sowie ein Workshop zum Thema der Klassifizierung und Deklaration gefährlicher Güter zu den grundlegenden Anforderungen und Aufgaben bei der Gefahrgutbeförderung runden das Angebot ab.
Weiterführende Fragen zum Thema Gefahrguttransport
Was muss man als beauftragte Person für Gefahrgut können?
Die beauftragte Person für Gefahrgut spielt eine entscheidende Rolle im sicheren Umgang mit gefährlichen Gütern. Die Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmen oder die Organisation in allen Aspekten des Gefahrguttransports und -handlings zu beraten und zu unterstützen. Dabei muss ein/e Gefahrgutbeauftragte/r über spezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Eigenschaften verfügen:
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Fachwissen
Die beauftragte Person für Gefahrgut muss ein umfassendes Fachwissen über die nationalen und internationalen Vorschriften und Gesetze im Zusammenhang mit dem Transport und der Lagerung von Gefahrgut haben. Dazu gehören beispielsweise die ADR, IMDG-Code, RID (Reglement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer) und ICAO-TI (Technische Vorschriften für die sichere Beförderung von Gefahrgut auf dem Luftweg).
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Klassifizierung von Gefahrgut
Die/Der Gefahrgutbeauftragte muss in der Lage sein, gefährliche Güter gemäß den Gefahrenklassen und -kategorien zu klassifizieren. Dies ermöglicht eine angemessene Handhabung und den richtigen Umgang mit den jeweiligen Stoffen.
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Gesetzliche Bestimmungen
Er oder sie sollte die gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen genau verstehen und sicherstellen, dass das Unternehmen diese vollständig einhält. Dies umfasst die korrekte Dokumentation, Verpackung, Kennzeichnung und die Durchführung von Sicherheitsschulungen für das Personal.
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Risikomanagement
Die beauftragte Person für Gefahrgut muss in der Lage sein, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung zu empfehlen. Dies umfasst die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, um potenzielle Unfälle oder Zwischenfälle zu minimieren.
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Schulung und Sensibilisierung
Ein wesentlicher Teil der Aufgabe der Gefahrgutbeauftragten besteht darin, das Personal im Umgang mit gefährlichen Gütern zu schulen und zu sensibilisieren. Dies beinhaltet unter anderem Sicherheitsschulungen, Notfallmaßnahmen und die richtige Verwendung von Schutzkleidung.
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Kommunikation und Zusammenarbeit
Da Gefahrgutbeauftragte mit verschiedenen internen Abteilungen, externen Lieferanten und Behörden interagieren müssen, sind gute Kommunikations- und Teamarbeit-Fähigkeiten unerlässlich.
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Erfahrung
Eine solide Erfahrung im Bereich des Gefahrguttransports ist von Vorteil, da dies ein tieferes Verständnis der praktischen Herausforderungen und Lösungen ermöglicht.
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Verantwortungsbewusstsein
Die Rolle der beauftragten Person für Gefahrgut ist mit einer großen Verantwortung verbunden, da die Sicherheit von Menschen, Umwelt und Eigentum von seiner oder ihrer Arbeit abhängen kann. Daher muss ein Gefahrgutbeauftragter stets gewissenhaft und verantwortungsbewusst handeln.
Ein/e Gefahrgutbeauftragte/r muss über fundiertes Fachwissen, praktische Erfahrung und die Fähigkeit verfügen, Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und das Unternehmen oder die Organisation in allen Angelegenheiten des Gefahrguttransports zu unterstützen, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen.
Wie wird man Gefahrgutbeauftragte?
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die regeln, wie man Gefahrgutbeauftragte/r wird. Die entsprechenden Vorschriften sind im deutschen Gefahrgutrecht festgelegt, insbesondere im "Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter" (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG) und der "Gefahrgutbeauftragtenverordnung" (GbV).
Um Gefahrgutbeauftragte/r zu werden, sind folgende Schritte erforderlich:
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Voraussetzungen prüfen
Um die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragte/r ausüben zu können, muss man die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung in einem relevanten Bereich sowie eine erfolgreiche Teilnahme an speziellen Schulungen im Gefahrgutbereich.
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Schulung absolvieren
Die Grundlage für die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten bilden Lehrgänge, die von anerkannten Schulungseinrichtungen durchgeführt werden. Diese Schulungen vermitteln das notwendige Fachwissen über die relevanten Gefahrgutvorschriften, Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Notfallmaßnahmen und andere relevante Themen. Die Schulungen richten sich nach der Art des Gefahrguts, mit dem der zukünftige Beauftragte arbeiten möchte (z.B. Straße, Schiene, See oder Luftverkehr).
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Erfolgreiche Prüfung
Nach Abschluss der Schulung muss eine Prüfung abgelegt werden, um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Die Prüfung wird von der zuständigen Behörde oder von anerkannten Stellen, wie der IHK, abgenommen.
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Bestellung durch die Behörde
Wenn die Schulung erfolgreich absolviert und die Prüfung bestanden wurde, kann man bei der zuständigen Behörde als Gefahrgutbeauftragte/r bestellt werden. Die Bestellung ist zeitlich befristet und muss in regelmäßigen Abständen verlängert werden. Hierfür sind Fortbildungen und Auffrischungskurse erforderlich.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Vorgaben für die Ausbildung und Bestellung als Gefahrgutbeauftragte/r je nach Verkehrsträger und Art des Gefahrguts variieren können. Daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder bei anerkannten Schulungseinrichtungen über die spezifischen Anforderungen und den Ablauf der Ausbildung zu informieren.
Die Rolle der beauftragten Person für Gefahrgut ist von großer Bedeutung, um die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Gütern zu gewährleisten und die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen
Sind Gefahrgutbeauftragte haftbar?
Ja, Gefahrgutbeauftragte können unter bestimmten Umständen für ihre Handlungen oder Unterlassungen haftbar gemacht werden. Als Gefahrgutbeauftragte haben sie eine verantwortungsvolle Rolle und tragen eine erhebliche Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit gefährlichen Gütern.
Haftbarkeit kann in verschiedenen Situationen auftreten:
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Rechtliche Verantwortung
Gefahrgutbeauftragte sind dafür verantwortlich, dass die Vorschriften für den Transport und die Lagerung von gefährlichen Gütern gemäß den nationalen und internationalen Regelungen eingehalten werden. Wenn sie ihre Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen und dadurch Unfälle oder Schäden verursacht werden, könnten sie rechtlich haftbar gemacht werden.
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Fehlende Schulung oder Unkenntnis
Wenn Gefahrgutbeauftragte nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Rolle angemessen auszufüllen, könnte dies zu Verstößen gegen die Vorschriften führen und eine Haftbarkeit nach sich ziehen.
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Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit
Wenn Gefahrgutbeauftragte vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln und dadurch Unfälle oder Schäden verursacht werden, kann er oder sie für diese Handlungen haftbar gemacht werden.
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Nichteinhaltung von Fristen
Gefahrgutbeauftragte müssen bestimmte Aufgaben und Pflichten innerhalb bestimmter Fristen erledigen, wie zum Beispiel die regelmäßige Schulung und die Verlängerung der Bestellung. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden und es dadurch zu Problemen kommt, könnte eine Haftbarkeit entstehen.
Die Haftbarkeit von Gefahrgutbeauftragten hängt von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen und Vorschriften ab. Um Haftungsfragen zu klären, sollten Betroffene rechtlichen Rat einholen und sich über ihre spezifischen Pflichten und Verantwortlichkeiten informieren.
Gefahrgutbeauftragte sollten daher stets ihre Rolle gewissenhaft wahrnehmen, sich regelmäßig fortbilden und eng mit den relevanten Behörden und Verantwortlichen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden und das Risiko von Unfällen und Gefährdungen minimiert wird.
Können Gefahrgutbeauftragte auch zu Freiheitsstrafen verurteilt werden?
In der Regel können Gefahrgutbeauftragte in Deutschland nicht direkt zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, es sei denn, sie haben zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragte auch andere Straftaten begangen, die eine solche Strafe rechtfertigen. Die Hauptverantwortung eines Gefahrgutbeauftragten besteht darin, die Vorschriften für den sicheren Umgang mit gefährlichen Gütern einzuhalten und Unfälle oder Schäden zu verhindern.
Wenn Gefahrgutbeauftragte jedoch gegen geltendes Recht verstoßen oder fahrlässig handeln und dadurch schwere Unfälle, Verletzungen oder Umweltschäden verursacht werden, könnte dies zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. In solchen Fällen würde die Strafverfolgung in der Regel auf der Grundlage anderer Gesetze und Bestimmungen erfolgen, die sich auf die begangenen Straftaten beziehen.
Zum Beispiel könnten folgende Straftaten zu Freiheitsstrafen führen, wenn Gefahrgutbeauftragte sie begangen haben:
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Körperverletzung oder fahrlässige Tötung
Wenn eine Fahrlässigkeit oder ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften zu Verletzungen oder sogar zum Tod von Personen führt, können Gefahrgutbeauftragte für diese Folgen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.
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Umweltstraftaten
Wenn der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Gütern zu Umweltschäden führt, könnten entsprechende Umweltgesetze verletzt worden sein, die zu strafrechtlichen Konsequenzen führen könnten.
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Betrug oder Urkundenfälschung
Wenn Gefahrgutbeauftragte gefälschte oder unrichtige Dokumente erstellen, um die Einhaltung von Vorschriften vorzutäuschen, könnte dies als Betrug oder Urkundenfälschung angesehen werden und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Strafrechtliche Konsequenzen sind in der Regel nur in schwerwiegenden Fällen von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Verstößen zu erwarten. Die Haftung und mögliche strafrechtliche Konsequenzen hängen immer von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen ab.