Spezialkurs für die ärztliche Überwachung
Kursteil 1: Arbeitsmedizinische Grundlagen der ärztlichen Überwachung

Information
Spezialkurs für die ärztliche Überwachung
Dieser Blended-Learning-Kurs umfasst 16 Unterrichtsstunden (7 Stunden E-Learning und 9 Stunden Präsenz).
Es werden arbeitsmedizinische Grundlagen der ärztlichen Überwachung vermittelt.
Kursinhalte sind:
- Grundlagen des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin
- Gesundheitsgefährdende Gefahrstoffe und entsprechende Berufskrankheiten
- Synkanzerogenese bei Koexpositionen krebserzeugender Gefahrstoffe mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen
- Berufskrebsproblematik und onkologische Grundprinzipien
- Ärztliche Aufgaben bei Berufskrankheiten
Zum Thema
Die von der Behörde ermächtigten ärztlichen Personen sind berechtigt, die nach der Strahlenschutzgesetzgebung vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen exponierter Personen durchzuführen.
Voraussetzung für die Ermächtigung ist neben der Approbation oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes, der Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Die Fachkunde beinhaltet die erfolgreiche Teilnahme an einem 24-stündigen Grundkurs im Strahlenschutz und dieses aufbauenden 16-stündigen Spezialkurses (Kursteil 1), in Verbindung mit dem 38-stündigen Kurs Ärztliche Überwachung (Kursteil 2) sowie die Vorlage der Nachweise über die Sachkunde.
Die Sachkundeanforderung ergeben sich je nach Ausbildung bzw. relevanter praktischer Erfahrung aus dem "Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung - Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV".
Zielsetzung
Der Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 74 des StlSchG vom 27.06.2017 und § 47 der StrlSchV in der aktuell gültigen Fassung und entspricht dem Richtlinienmodul "Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung - Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV", nach Anlage 3 - Kursteil 1: Arbeitsmedizinische Grundlagen der ärztlichen Überwachung.
Teilnehmerkreis
Ärzt/-innen mit erfolgreich absolvierten Grundkurs im Strahlenschutz (24 UE).
Dieser Kursteil 1 ist für Ärzt/-innen mit Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin und Ärzt/-innen mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin nicht erforderlich.
Programm
Blended-Learning-Kurs, 08:30 bis 18:00 Uhr
- Ärztliche Aufgaben bei Berufskrankheiten
Dr. med. Sibylle Wißkirchen
- Fortsetzung: Ärztliche Aufgaben bei Berufskrankheiten
Prof. Dr. med. Dirk von Mallek
Dr. med. Sibylle Wißkirchen
- Synkanzerogenese bei Koexpositionen krebserzeugender Gefahrstoffe mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffe
PD Dr. rer. nat Annette Raabe
- Gesundheitsgefährdende Gefahrstoffe und entsprechende Berufskrankheiten
Dr. med. Florian Scheitza
- Fortsetzung: Gesundheitsgefährdende Gefahrstoffe und entsprechende Berufskrankheiten
Dr. med. Florian Scheitza
- Berufskrebsproblematik und onkologische Grundprinzipien
Prof. Dr. med. Christoph Pöttgen
- Repetitorium und Prüfung
18.00 Uhr Ende der Veranstaltung, sofern keine mündliche Nachprüfung erforderlich
Prof. Dr. med. Dirk von Mallek
Caren Cürvers, M. Sc.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Nützliche Links zu "Spezialkurs für die ärztliche Überwachung"
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
- Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundkurs im Strahlenschutz.
- Bei Blended-Learning-Kursen erhalten Sie vorab Zugang zu einer Online-Lernplattform, bei der Sie einige Inhalte selbstständig erarbeiten können. Die Präsenzzeit reduziert sich um 7 Unterrichtsstunden
- Nach Absolvierung der Web-basierten Kapitel müssen die Online-Testfragen beantwortet werden (Teilnahmevoraussetzung für die Präsenzphase!).
- Am Präsenztag erfolgt die schriftliche Abschlussprüfung.
Die Präsenzphase des Blended-Learning-Kurs findet in Essen statt.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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