Betriebliches Sicherheitsmanagement: Resilienz statt Risiko

Eine Welt ohne jedes Risiko wäre eines mit Sicherheit nicht: ein besserer Ort. Das bedeutet noch lange nicht, dass man mit Gefahren leichtfertig umgehen sollte – frei nach einem bekannten rheinländischen Motto, das da lautet: „Et hätt noch immer joot jejange.“ So spielt ein wirksamer betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) eine zentrale Rolle für den Fortbestand ganzer Unternehmen.

BAGAP: unverzichtbar und rechtlich gefordert

Der BAGAP dient generell dem Zweck, die Gefahrenabwehr in Notfällen zu organisieren und sicherzustellen, dass Mitarbeitende, Umwelt und Sachwerte bestmöglich geschützt werden. Insbesondere in Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen oder komplexen Prozessen arbeiten, ist ein solcher Plan unverzichtbar und sogar rechtlich gefordert.

Die Relevanz eines BAGAP zeigt sich vor allem in der Fähigkeit, auf unvorhergesehene Ereignisse wie Brände, Explosionen oder chemische Unfälle schnell und effektiv zu reagieren. Durch klare Anweisungen und definierte Abläufe können Schäden minimiert und die Sicherheit der Belegschaft gewährleistet werden. Nicht zuletzt kann ein gut strukturierter BAGAP im Ernstfall entscheidend dazu beitragen, wirtschaftliche Verluste zu begrenzen.

Rechtliche Regelungen

Die Erstellung eines BAGAP wird in Deutschland unter anderem vom Störfallrecht geregelt respektive verlangt. Ein gegebenenfalls mit externen Stellen abzustimmender Notfallplan ist durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgeschrieben. Doch auch für herkömmliche BImschG-Anlagen und Unternehmen, die weder dem Störfallrecht unterliegen, noch eine AwSV-Anlage betreiben, empfiehlt sich die Erarbeitung eines Notfallplans und sonstiger geeigneter Maßnahmen, die Störfälle beziehungsweise Notfälle verhindern oder entsprechende Auswirkungen mindern können.

Zusätzlich zur 12. BImSchV können weitere gesetzliche Regelungen – zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – relevant sein. Auch diese Gesetze verlangen, dass Unternehmen Maßnahmen zur Verhinderung von Gefahren und zur Begrenzung von Schäden ergreifen. 

Ein Gebot der Vernunft

Ein umfassender betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist zusammenfassend nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern überdies ein elementares Instrument der Notfallplanung zur Sicherung der betrieblichen Kontinuität und zur Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten – somit also ein Gebot der Vernunft im Sinne der Resilienz.

Verwandte Themen und Aufgaben, die Unternehmen und Mitarbeitende ebenso im Blick behalten sollten, sind unter anderem Produktüberwachung, Krisenkommunikation, Brandschutz, Explosionsschutz und Arbeitsschutz.

Bildhinweis:
Unser Titelbild entstand unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz.

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.

Passende Schulungen
Online Teilnahme möglich
Notfallplanung – mehr als nur der BAGAP des Störfallbetriebs

Notfallplanung – mehr als nur der BAGAP des...

Das Seminar gibt einen Überblick über die Grundlagen sowie den Aufbau eines Notfallplans. Es werden die Themenbereiche Maßnahmenplanung, Notfallstab und Business Continuity Management erarbeitet. Übungen vertiefen das Erlernte.
Online Teilnahme möglich
Staatlich anerkannte Fortbildung für Störfallbeauftragte

Staatlich anerkannte Fortbildung für...

Organisationspflichten verlangen ein fundiertes Notfallmanagement mit Handbuch. Neueste Gesetzesänderungen betonen den Schutz vor Naturkatastrophen, Abfallmanagement und Cybersicherheit als zentrale Anforderungen.
Essener Gefahrstofftage

Essener Gefahrstofftage

Bei den Essener Gefahrstofftagen mit fachbegleitender Ausstellung werden neue rechtliche Grundlagen komprimiert erläutert. In 13 Fachvorträgen wird aktuelles Wissen präsentiert und Hilfestellungen für die betriebliche Umsetzung gegeben.
Online Teilnahme möglich
Essener Brandschutztage

Essener Brandschutztage

Bei den Essener Brandschutztagen werden neue rechtliche Grundlagen komprimiert erläutert. In 13 Fachvorträgen wird aktuelles Wissen präsentiert und Hilfestellungen für die betriebliche Umsetzung gegeben. Es findet eine begleitende...
Online Teilnahme möglich
Essener Explosionsschutztage

Essener Explosionsschutztage

Bei den Essener Explosionsschutztagen mit fachbegleitender Ausstellung werden neue rechtliche Grundlagen komprimiert erläutert. In 13 Fachvorträgen wird aktuelles Wissen präsentiert und Hilfestellungen für die betriebliche Umsetzung...
Online Teilnahme möglich
Immissionsschutzbeauftragte

Immissionsschutzbeauftragte

Die Teilnahme an diesem bundesweit staatlich anerkannten Grundkurs für Immissionsschutzbeauftragte dient dem Fachkundenachweis im Sinne des § 7 (2) der 5. BImSchV.
Online Teilnahme möglich
Immissionsschutz - neue rechtliche/technische Entwicklungen

Immissionsschutz - neue rechtliche/technische...

Im Sinne der 5. BImSchV geforderte Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte. Aktuelle Entwicklungen in Recht und Technik werden vorgetragen, Fragestellungen besprochen und beantwortet.