Immissionsschutz, Emissionen und Störfall Seminare und Weiterbildungen
Die Betreiber von nach dem Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß Anhang I der 5. BImSchV, müssen nach dem geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen oder aber mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (BBI) bestellen.
Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz muss gemäß der fünften Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) über das nötige praktische und theoretische Wissen verfügen und ein anerkanntes Fachkunde-Seminar erfolgreich besucht haben.
Abgasreinigungsverfahren – Vorschau 2026 (PDF)