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Hybrid-Seminar

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungskurs für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV

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Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Inhalt

Alle Schritte von der Antragstellung bis zur Genehmigung werden in diesem Seminar dargestellt und erläutert.
Zentraler Punkt in der Veranstaltung wird dabei sein, wie das Genehmigungsmanagement effektiv gestaltet wird, um ein Verfahren zügig abwickeln zu können.

Darüber hinaus werden die folgenden Fragen ausführlich thematisiert und in der Gruppe besprochen:

Welche Art des Genehmigungsverfahrens muss durchgeführt werden?
Welche Genehmigungen sind bei einer Änderung bestehender Anlagen erforderlich?
Unter welchen Voraussetzungen reicht eine Änderungsanzeige gem. § 15 BImSchG?
Wann muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden?
Wie kann ein Genehmigungsverfahren optimal abgewickelt werden?
Welche Antragsunterlagen/Gutachten müssen zusammengestellt werden?
Wie kann eine UVP-Vorprüfung beschleunigt werden?
Welche Möglichkeiten hat der Antragsteller, verfahrensbeschleunigende Maßnahmen zu realisieren?

Das Seminar informiert mit Fallbeispielen über die neuesten Regelungen, die nach der Novellierung des BImSchG und einer Reihe weiterer nationaler Vorschriften zu beachten sind. Es bezieht sich auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen. Konkrete Fragen zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren können vorab eingereicht werden und werden während des Seminars gemeinschaftlich diskutiert.

zum Thema

Der Gesetzgeber stellt Anlagen, die potenziell besonders umweltschädlich sein können, unter den Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung. 
Genehmigungsbedürftig sind solche Anlagen, „die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen“ (§ 4 Abs. 1 BImSchG).
In dem Seminar "Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz" werden Ihnen alle nötigen Schritte zu einer erfolgreichen Antragsstellung praxisnah erklärt.

Zielsetzung

Der Kurs vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Beantragung einer  genehmigungsbedürftigen Anlage und behandelt Ihre aktuellen Fragen oder Probleme im Bereich der Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Teilnehmerkreis

Anlagenbetreiber, Betriebsleiter, Betriebsbeauftragte für Umweltschutz, Planungs- und Ingenieurbüros, Behördenvertreter

Programm

Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Teil 1
    • Zweck und Bedeutung von Genehmigungs- und Anzeigenverfahren
      • Grundlagen
      • Genehmigungspflicht (Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie)
      • Genehmigungsverfahren mit und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
      • Anzeigeverfahren
      • Änderungen und wesentliche Änderungen von Anlagen
      • Störfallrelevante Änderung innerhalb von Betriebsbereichen
      • Entscheidungskriterien hinsichtlich Anzeige oder Genehmigung
      • Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung
      • Teilgenehmigungsverfahren
      • Zulassung vorzeitigen Beginns

    • Einzelheiten zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens
      • Antragsunterlagen/Gutachten/Prognosen
      • Anforderungen zum Immissionsschutz
      • TA Luft, TA Lärm, Geruchsimmissions-Richtlinie
      • Anwendung der Störfall-Verordnung
      • Dauer und Verfahrensablauf
      • Verfahrensbeteiligte Behörden
      • Konzentrationswirkung
      • Genehmigungsmanagement – Koordination von Genehmigung und wasserrechtlichen Belangen
      • Tipps zur Verfahrensbeschleunigung
      • Ausgangszustandsbericht - KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich


Hybrid-Seminar Tag 2, 08:30 bis 16:30 Uhr

  • Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Teil 2
    • Rechtsfolgen der Genehmigungsverfahren
      • Genehmigungsbescheid
      • Rechtsbehelfe
      • Drittschutz und Nachbarrecht
      • Klage- bzw. Widerspruchsverfahren
      • Unanfechtbarkeit der Genehmigungen
      • Fragen und Diskussion


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Weiterführende Links zu "Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz"

Referenten

Dipl.-Ing. Matthias Wudtke

Bezirksregierung Köln, Dezernat Immissionsschutz, Aachen

Herr Wudtke absolvierte nach seinem Studium ein Referendariat bei der Gewerbeaufsicht der Landesverwaltung NRW mit dem Schwerpunkt Immissionsschutz. Herr Wudtke ist seit 1995 im Bereich der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung tätig. Seit 2008 ist Herr Wudtke bei der Bezirksregierung Köln im Dezernat Immissionsschutz verantwortlich für Genehmigungsverfahren u. a. von Kraftwerken,
Müllverbrennungsanlagen, Gießereien sowie Papierfabriken und ist Koordinator der Umweltrufbereitschaft

Hinweise

Als zusätzliche Arbeitsunterlage dient das Buch "Bundes-Immissionsschutzgesetz". Der Preis für das Buch ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Mit der Teilnahme an diesem staatlich anerkannten Lehrgang erfüllen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte die gesetzliche Auflage, sich alle zwei Jahre fortzubilden (§ 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV).

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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+49 (0) 201 1803-1

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Dr. rer. nat. Uwe Schröer
+49 201 1803-388

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