Peter Wiederhold
Gefahrgutsachverständiger und Polizeihauptkommissar a. D., Kassel
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* mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen, sowie Mittagessen und Pausengetränken
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Zusammenfassung Ihrer Buchung
In der eintägigen Fortbildung für beauftragte Personen werden die aktuellen Gefahrgutrechtlichen Vorschriften (GGVSEB, GGAV, GbV) behandelt, der Inhalt der Rahmenverordnung und der Anlagen A und B der ADR sowie Ausnahmen und Freistellungen von gefahrgutrechtlichen Vorschriften.
Aufgabenbezogene Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und des Umgangs mit regelnden Vorschriften werden vorgestellt. Handhabungsvorschriften und Sicherheitshinweise beim Umgang mit gefährlichen Gütern werden eingehend behandelt.
Zum Thema
Beauftragte Personen nach § 9 OWiG müssen regelmäßig – intern oder extern – geschult werden.
In unserem Fortbildungsseminar erfahren beauftragte Personen und deren Stellvertreter, insbesondere für die Verkehrsträger Straße und Schiene, den neuesten Stand der Technik und werden über Entwicklungen bei den Gefahrgutvorschriften informiert.
Diese kompakte eintägige Veranstaltung richtet sich an alle bereits nach §9 beauftragten Personen.
Programm
Tag 1, 09:00 - 17:00 Uhr
09:00 Begrüßung und Einführung
09:15 Gefahrgutrechtliche Vorschriften
Gefahrgutgesetz, Gefahrgutverordnung, Ausnahmeverordnungen, Richtlinien usw.
10:30 Pause
11:00 Inhalt der Rahmenverordnung und Teil 1 bis 9 der ADR
sowie Beispiele zur Ausnahmen und Freistellungen von gefahrgutrechtlichen Vorschriften
12:30 Gemeinsames Mittagessen
13:45 Aufgabenbezogene Verantwortlichkeiten
hinsichtlich der die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße regelnden Vorschriften
15:15 Pause
15:30 Handhabungsvorschriften und Sicherheitshinweise beim Umgang mit gefährlichen Gütern
einschließlich Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis mit Videodemo
17:00 Ende der Veranstaltung
Zielsetzung
Diese gesetzlich geforderte Auffrischungsschulung vermittelt Ihnen als beauftragte Person die erforderlichen Fachkenntnisse für die sichere Handhabung gefährlicher Güter in der betrieblichen Praxis mit den jeweils neu veröffentlichten und aktualisierten Gefahrgutvorschriften.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Betrieben und Behörden, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, die eine bereits vorhandene Qualifikation als Beauftragte Person auffrischen wollen, damit sie auf dem jeweils aktuellen Stand der Gefahrgutvorschriften eigenverantwortliche Tätigkeiten bei der Beförderung gefährlicher Güter wahrnehmen können – stellvertretend für den Unternehmer oder Betriebsinhaber.
Zu den gefährlichen Gütern zählen zum Beispiel: Sprengstoffe, Munition und Feuerwerkskörper, Gase, entzündbare flüssige und feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln, entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxiden, giftige Stoffe, ansteckungsgefährliche Stoffe, radioaktive Stoffe, ätzende Stoffe, wasserverunreinigende Stoffe.
Gefahrgutsachverständiger und Polizeihauptkommissar a. D., Kassel
Die Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse ergänzt werden, damit Sie als beauftragte Person über den jeweils aktuellen Stand der Gefahrgutvorschriften auf dem Laufenden bleiben.
Die Schulungsbescheinigung ist ab ihrer Ausstellung 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Kontrollbehörden vorzulegen.
Zusätzlich zu den Kursunterlagen erhalten Sie das aktuelle Buch "ADR 2019 mit Gefahrgutvorschriftensammlung Straße" aus dem Verkehrsverlag Fischer.
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