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Seminar

Das Lieferkettengesetz (LkSG) in der unternehmerischen Praxis – Vertiefungsseminar

Vertiefung der betriebliche Umsetzung und der praktischen Anwendung. Konkrete Handlungsempfehlungen und Auditlisten

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Das Lieferkettengesetz (LkSG) in der unternehmerischen Praxis – Vertiefungsseminar

Das Seminar dreht sich um die Befähigung der Teilnehmenden, das Lieferketten(sorgfaltspflichten)gesetz (LkSG) in ihrem Betrieb umsetzen zu können.

Zunächst wird hierfür ein wiederholender Überblick über das LkSG gegeben, wobei auch geklärt wird, welche Unternehmen es denn aktuell konkret betrifft, betreffen wird und vor allem auch indirekt betreffen wird. Hierbei wird auch auf die kommende Betroffenheit durch EU-Gesetzgebung eingegangen. Spätestens durch die indirekte Betroffenheit als mittelbare Zulieferer oder Dienstleister von größeren Unternehmen ist ein großer Teil der deutschen KMUs vom LkSG betroffen. Die EU-Richtlinien tragen auch maßgeblich zur Erweiterung des Adressaten- und Pflichtenkreis bei.

Ferner werden konkrete Umsetzungsempfehlungen anhand praktischer Beispiele für alle Sorgfaltspflichten erörtert. Hierzu wird auch gezeigt, wie ein Unternehmen geeignete Audit-Checklisten als Hilfsmittel anfertigen kann. Der Schwerpunkt wird hier auf die Umsetzung des Scorings, der Risikoanalyse sowie der Präventionsmaßnahmen gelegt. Es werden Beispiele für eine betriebliche Implementierung besprochen.

Es wird vor allem viel anhand von praktischen Beispielen und Fällen gearbeitet, um ein tiefes Verständnis der Materie bei den Teilnehmenden zu fördern, welches zur erfolgreichen Umsetzung unabdingbar ist.
Das Thema der Integration der verschiedenen Abteilungen im Betrieb zwecks Umsetzung des LkSG wird ebenfalls mit Beispielen erörtert.

Sofern die Teilnehmeranzahl es zulässt, wird es auch eine Erörterung von individuellen betrieblichen Fragestellungen der Teilnehmenden und gemeinschaftliches Erarbeiten von Lösungen mit z. T. konkreten Handlungsanweisungen geben.

Dieses Seminar baut auf unserer Veranstaltung "Das Lieferkettengesetz (LkSG) in der unternehmerischen Praxis" auf.

Zum Thema

Das Lieferkettengesetz ist bereits für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter verpflichtend.

Ab 2024 wird es auch für Unternehmer mit mehr als 1000 Mitarbeiter gelten.

Das LkSG verpflichtet größere Unternehmen dazu die Einhaltung der dort definierten Standards bei ihren Zulieferern und Dienstleistern umzusetzen. Hierdurch wird der Anwendungsbereich des LkSG auf fast alle Unternehmen, also auch KMUs erweitert.

Es verpflichtet produzierende Unternehmen und Dienstleister zur Einhaltung von diversen Menschenrecht- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette. Die Anforderungen sind komplex und dürfen nicht unterschätzt werden. Die Verpflichtungen gehen weit über das reine Zertifizieren von Zulieferern hinaus. Es verpflichtet Unternehmen sogar dazu, ihre Lieferanten aktiv zu schulen.

Es muss eine ganz neue Zusammenarbeit zwischen den betriebsinternen Abteilungen etabliert werden. Hierfür müssen nennenswerte Ressourcen bereitgestellt werden.

Zielsetzung

Dieses Seminar eignet sich, um die Erfüllung einer Bemühenspflicht (durch Schulung der Mitarbeiter:innen) nachzuweisen, wie sie in §§4 III 1, 3 I 2 Nr. 2, 3 I LkSG zwingend gefordert wird.

Das Seminar vermittelt ein systemisches Verständnis über die Anforderungen aus dem Gesetz sowie den Umsetzungsschritten.

Das Ziel ist es, die Teilnehmenden anhand praxisnaher Beispiele zur betrieblichen Umsetzung und Planung notwendiger Ressourcen zu befähigen.

Teilnehmerkreis

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, Ressourcenmanagement, Compliance Abteilung, Gleichstellungs- / Menschenrechtsbeauftragte, Nachhaltigkeitsbeauftragte / -manager. Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen, Lieferantenmanagement, Personalwesen, Recht, Organisation sowie Risikomanagement

Programm

Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Lieferkettengesetz Vertiefungsseminar
    • einleitender Überblick über das LkSG
    • direkte und indirekte Betroffenheit
    • Adressaten- und Pflichtenkreis
    • Umsetzungsempfehlungen
    • Umsetzung des Scorings
    • Risikoanalysen
    • praktische Beispiele und Fälle
    • Nutzung von Ressourcen
    • individuelle Anwendungsbeispiele


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Nützliche Links zu "Das Lieferkettengesetz (LkSG) in der unternehmerischen Praxis – Vertiefungsseminar"

Referenten

Andreas Klos

Lieferkettengesetz.global

2003-2010 Universität des Saarlandes – Rechtswissenschaften Examen im Steuerrecht

2010 – 2015 Steuerjurist bei der Kanzlei Prof. Dr. Elicker, Ramstein
Strategische Steuerplanung und Gestaltung u.A. mit Themenschwerpunkt der Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Luxemburgische SIF.
Vertragsrecht mit Themenschwerpunkt Bankenvertragsrecht, AGB Kontrolle, Darlehensvertragswiderruf.
Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht im Zuge der individuellen Firmenmandatsbetreuung.
Primäre Abwicklung des Geschäftskundenkontaktes.
Vorbereitung, Erstellung und Durchführung von Vergleichsverhandlungen.
Teilweise Vertretungen an der Universität und Korrektur von Examina sowie Prüfungen der BWL-Studenten.

Seit 2016 Selbständiger Steuerjurist / Berater
Beratung von Unternehmen bei ihren Geschäftsprozessen mit umfassender Problemanalyse.
Coaching von Unternehmensinhabern / Management / mittleres Management bis zum normalen Mitarbeiter in Sachverhalten mit Rechtsbezug.

Ab 2022 Gründung von lieferkettengesetz.global – Beratung und Dienstleistung zum Thema Lieferkettengesetz

Ohne die stabile, sichere Versorgung mit Seltenerd-Metallen ließen sich aktuell außerhalb Chinas viele wichtige Produkte nicht mehr herstellen. Über die gefährliche Abhängigkeit und mögliche Auswege sprachen wir mit Frank Burilov.
„Gut gemeint, jedoch kontraproduktiv“ oder „könnte zu Klagewelle führen“ waren nur zwei von vielen wenig anerkennenden Reaktionen auf die Verabschiedung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie („EU-Lieferkettengesetz“) aus den letzten Wochen. Wir sprachen mit dem Steuerjuristen Andreas Klos, einem angesehenen Kenner der Materie, über die Folgen für Unternehmen – auch hinsichtlich der neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).
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