Wie wird man Kransachkundiger?
Die Ausbildung zum Kransachkundigen (geprüfte befähigte Person von Kranen) ist eine intensive 3 tägige Ausbildung, die umfangreiche Beispiele aus der Praxis beinhaltet. Sie schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Wir vermitteln rechtliche Grundlagen, Pflichten und Haftungsfragen. Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV)-Krane wird erläutert.
Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Krananlagen sind dazu erforderlich.
Die Veranstaltung beinhaltet eine Abschlussprüfung und ein Zertifikat zur geprüften befähigten Person für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen. Gleichzeitig erfolgt die Berechtigung, Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme an handbetriebenen oder teilkraftbetriebenen Kranen ≤ 1t Tragfähigkeit durchzuführen.
Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen, die als Befähigte Person (Kransachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen tätig werden wolle oder tätig sind.
Um Befähigte Person (Kransachkundiger) werden zu können, ist die Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Kranarten (z. B. durch Wartung, Prüfung) Voraussetzung.
Gibt es spezielle Weiterbildungen/Auffrischungen für Kransachverständige?
Zur Auffrischung und Vertiefung des Fachwissens bieten wir Kransachkundigen zusätzlich ein Seminar an: Erfahrungsaustausch/Weiterbildung für Kransachkundige. Hier werden die aktuellen Neuerungen im Kranbereich vermittelt. Es gibt die Möglichkeit, sich intensiv mit Fachleuten (Sachkundigen) anderer Unternehmen aus der Branche intensiv auszutauschen.
Bedeutung der Befähigten Person/Kransachkundigen:
Für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden Prüfung verantwortlich sind befähigte Personen gemäss § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die befähigte Person (Kransachkundiger) muss über ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung verfügen.
Speziell für den Offshore-Bereich gibt es einen 4-tägigen Kompaktkurs zur geprüften befähigten Person Kransachkundiger Offshore zur Prüfung von Offshore-Kranen unter Offshorebedingungen.