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Hybrid-Seminar

Geprüfte Fachkundige Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge

Nachweis der Fachkunde gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Geprüfte Fachkundige Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge
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Das Seminar behandelt die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Im ersten... mehr

Geprüfte Fachkundige Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge

Das Seminar behandelt die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Im ersten Seminarteil werden die theoretischen Grundsätze für Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge leicht verständlich erläutert.

Im zweiten Seminarteil werden die Teilnehmer/-innen anhand von Beispielen mit der praktischen Anwendung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge vertraut gemacht. 

Zum Thema

Der Arbeitgeber ist gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Dabei müssen eventuell vorhandene Gefährdungen ermittelt und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung dazu bestimmt werden.

Des Weiteren muss der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 der Betriebssicherheitsverodnung unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

 

Zielsetzung

Erwerb und Nachweis der Fachkunde für eine geprüften fachkundige Person für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge gemäß BetrSichV. Die Qualifizierung wird entsprechend der VG 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik durchgeführt.

Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein Zertifikat erteilt, durch welches die entsprechend der BetrSichV erforderliche Qualifikation und Kompetenz bescheinigt wird.

 

Teilnehmerkreis

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die für die Erstellung bzw. Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich sind. Hierzu zählen Unternehmer/-innen, Betriebsräte, Sachverständige, Sachkundige, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Hersteller sowie Vertreter/-innen der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter.

Es werden gleichzeitig auch wichtige Hinweise gegeben, die bei der Beschaffung von Kranen und Hebezeugen hilfreich sein können.

 

USP

  • Gefahren am Kran vermeiden
  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen
  • mit vielen Checklisten für Ihre Praxis

 

Programm

Hybrid-Seminar Tag 1, 10:00 bis 17:00 Uhr

  • Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung

  • EG-Richtlinien – Bedeutung von EN-Normen

  • Kaffeepause

  • Nationale Rechtliche Grundlagen

    Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Bildschirmarbeitsverordnung (BildschabV) – Biostoffverordnung (BiostoffV) – Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations- ArbSchV) – Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1 früher BGV A1)


  • Mittagspause

  • Schnittstelle Risikobeurteilung / Gefährdungsbeurteilung / Betriebssicherheitsverordnung (Bestandsschutz)

  • Kaffeepause

  • Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung

    Umfang – Wer soll eingebunden werden – Anlässe für die Erstellung



Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 16:00 Uhr

  • Hilfsmittel zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

  • Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung am Beispiel eines Brückenkranes

  • Kaffeepause

  • Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung am Beispiel eines Brückenkranes (Fortsetzung)

  • Mittagspause

  • Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung am Beispiel eines Brückenkranes (Fortsetzung)

  • Abschlussprüfung


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Weiterführende Links zu "Geprüfte Fachkundige Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge"

Referenten

Dipl.-Ing. Jürgen Koop

Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen

  • Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
  • bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM

Thomas Gläser, M.Eng.

SFI/IWE, HDT, Essen

Als Ingenieur im Bereich Krane und Hebezeuge im HDT zuständig für Fachvorträge, Normungsarbeit, Qualifizierung/Zertifizierung von Sachverständigen und befähigten/fachkundigen Personen. Davor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Anhalt in Köthen verantwortlicher Dozent für den Bereich Konstruktion/CAD sowie Projektingenieur für Forschungsprojekte. Zeitgleich freiberufliche Ingenieurtätigkeit mit Schwerpunkt Projektierung, Konstruktion und Berechnung von Kranen, Hebezeugen und Förderanlagen.

Hinweise

Die Veranstatlung dienst als Fortbildung im Sinne des § 5 (3) des Arbeitssicherheitsgesetzes und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten bewertet.

Zusätzlich zur Arbeitsunterlage erhalten Sie das Fachbuch „Sichere Krane in Europa“.

Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge (FKH) des Haus der Technik e.V.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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+49 201 1803-239

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