Das Haus der Technik e. V. bietet seit über 20 Jahren für die einzelnen Krantypen spezielle Fachtagungen an, in denen die aktuellen Neuerungen, Normen und Vorschriften sowie die Gefahrenquellen erläutert werden. Herstellerfirmen (z. B. Liebherr) tragen dabei aktuelle Aspekte aus der Praxis vor. Unsere Krantagungen finden in Essen, Hamburg, Berlin, München, Lindau, Timmendorf, Konstanz und am Tegernsee statt.
Unsere Tagungen sind:
Fachtagung Turmdrehkrane, Fachtagung Ladekrane, Fachtagung Brücken- und Portalkrane, Fachtagung Fahrzeugkrane, Fachtagung Handbetriebene Krane, Fachtagung Kraftgetriebene Hubwerke, Fachtagung Lastaufnahmemittel, Einsatz von (Groß) Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen, Fachtagung Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen.
Übersicht der Krantypen: Was gibt es für Krantypen?
Brückenkran:
Ein Kran in Brückenkonstruktion mit mindestens einem Hubwerk, der auf hochgelegenen Kranbahnen verfährt.
Brückenkrane sind ortsfeste Krananlagen, die einen festen Arbeitsbereich haben. Sie können in Hallen/Gebäuden oder auch im Freien betrieben werden. Ein großer Vorteil dieser Krane ist, dass sie auf Flurebene keinen Raum benötigen. Lasten von wenigen kg bis zu mehreren hundert Tonnen können sicher transportiert werden.
Bauformen von Brückenkranen sind:
- Einträger-/Zweiträger-/x-träger-Brückenkran
- Deckenkran
- Hängekran
- Kleinkrananlage
Deckenkrane sind unmittelbar an der Decke/Dach hängend befestigt.
Hängekrane sind Brückenkrane die hängend (unterhalb der Kranbahn) angeordnet sind.
Kleinkrananlagen werden häufig auch nachträglich installiert, um in abgegrenzten Bereichen Hebezeuge für bestimmte Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
Steuerungsarten für Brückenkrane sind:
- Führerhausgesteuert (fest oder verfahrbar)
- Kabelgebundene Flursteuerung
- Kabellose Flursteuerung
- Automatiksteuerung
Bei führerhausgesteuerten Kranen muss darauf geachtet werden, dass der Steuerstand sicher erreicht und verlassen werden kann. Da bei Brückenkranen der Zugang über eine Tragkonstruktion (Gebäude/Stahlkonstruktion) erfolgt, liegt die Verantwortung für die Ausführung und Anzahl der Zugänge beim Betreiber.
Automatiksteuerungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Bedingt dadurch, dass hierbei kein Kranführer mehr die Bewegungen der Last überwacht, muss der Arbeitsbereich bzw. Gefahrenbereich des Kranes z. B. durch eine Umzäunung abgesichert werden.
Brückenkrane fallen unter den Geltungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie und werden durch die EN 15011 „Krane, Brücken- und Portalkrane“ konkretisiert.
Portalkran:
Ein Kran in Portalkonstruktion mit mindestens einem Hubwerk.
Portalkrane sind ortsfeste Krananlagen, die einen begrenzten Arbeitsbereich haben. Sie können in Hallen/Gebäuden oder auch im Freien betrieben werden. Portalkrane in Häfen werden entsprechend der Nutzung auch als Containerbrücken bezeichnet.
Bauformen von Portalkranen sind:
- Vollportalkran
- Halbportalkran
- Portaldrehkran
Vollportalkrane werden auf Schienen verfahren, wobei die Schienen in der Regel auf Flurebene verlegt sind.
Halbportalkrane verfahren auch auf Schienen, wobei eine der Schienen auf Flurebene und die andere auf einer hochgelegten Bahn verlegt sind.
Der Portaldrehkran besteht aus einer Portaltragkonstruktion und einem darauf laufenden Auslegerdrehkran.
Steuerungsarten für Brückenkrane sind:
- Führerhausgesteuert (fest oder verfahrbar)
- Kabelgebundene Flursteuerung
- Kabellose Flursteuerung
- Automatiksteuerung
Im Bereich von Häfen werden häufig Portalkrane mit automatischen Steuerungen ausgerüstet. Die Automatisierung schließt dabei oft auch schon die Be- und Entladung von Lkw-Fahrzeugen mit ein. Hierbei müssen besondere Maßnahmen zum Personenschutz getroffen werden.
Portalkrane fallen unter den Geltungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie und werden durch die EN 15011 „Krane, Brücken- und Portalkrane“ konkretisiert.
Fahrzeugkran:
Ein Kran der auf einem Fahrzeugfahrgestell aufgebaut ist und der selbständig zu den Einsatzorten verfährt.
Fahrzeugkrane sind Auslegerkrane und bestehen baulich aus einem Unter- und Oberwagen. In der Regel unterliegt ein Fahrzeugkran der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Abhängig vom jeweiligen Rüstzustand ergeben sich die zulässigen Tragfähigkeiten in Verbindung mit der Ausladung (Lastmoment).
Bauformen von Fahrzeugkranen sind:
- Teleskopkran
- Raupenkran
- Gittermastkran
- All-Terrain-Kran
Teleskopkrane sind im Vergleich zu Raupen- und Gittermastkranen schneller am Einsatzort und haben gleichzeitig auch noch kürzere Rüstzeiten. Sie können Lasten bis zu 1200 t heben und erreichen Hubhöhen über 100 m. Um solche Hubhöhen erreichen zu können, ist es möglich den Grundausleger mit einer starren oder wippbaren Auslegerspitze zu verlängern.
Raupen- und Gittermastkranen kommen bei großen und schweren Montagen/Demontagen zum Einsatz. Ein Vorteil beim Raupenkran ist die Möglichkeit, dass die Last im angehobenen Zustand auch bei schlechten Wegen verfahren werden kann. Für den Transport eines Raupen- oder Gittermastkranes zur Baustelle sind zusätzliche Transportfahrzeuge erforderlich. Im Unterschied zum Teleskopkran, wobei der Ausleger eine Vollwandkastenbauweise ist, wird der Gittermast aus einer offenen Rohrkonstruktion gebildet. Mit Gittermastkranen sind aktuell Tragfähigkeiten von 3000 t möglich.
All-Terrain-Krane sind gleislose Fahrzeugkrane, die geländegängig und schnell verfahrbar sind.
Die Steuerung von Fahrzeugkranen erfolgt über ein Führerhaus (verstellbar in Neigung und/oder Höhe) oder aber auch mittels kabelloser Steuerung.
Fahrzeugkrane fallen unter den Geltungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie und werden durch die EN 13000 „Krane, Fahrzeugkrane“ konkretisiert.
Fahrzeugkrane werden in Ausnahmefällen auch als Hubarbeitsbühne eingesetzt.
Turmdrehkran:
Ein Kran der turmartig aufgebaut ist und sich drehen kann.
Turmdrehkrane (TDK) haben sich weltweit bei den unterschiedlichsten Bauwerken bewährt. Ob beim kleinen Einfamilienhaus oder bei einer Großbaustelle, Turmdrehkrane kommen in allen Bereichen zum Einsatz. Erste Bauformen von Turmdrehkranen tauchten Anfang des 1900 Jahrhunderts auf.
Welche Auslegertypen gibt es beim Turmdrehkran?
Turmdrehkrane gibt es in den unterschiedlichsten Bauformen:
- Untendreher
- Obendreher
- Schnellmontagekran
- Autoturmdrehkran
- Turmdrehkran mit Wippausleger/ Nadelausleger
- TDK mit Katzausleger
- TDK mit Teleskopausleger
- Toplesskran (spitzenloser Kran bzw. Biegebalkenkran)
Turmdrehkrane können fest oder auf Schienen verfahrbar aufgestellt werden.
Mit einem Turmdrehkran können Lasten in verschiedene Richtungen (dreidimensional) bewegt werden. Außer dem Heben von Lasten mit dem Hubwerk, können diese mithilfe der Katze bzw. des Nadelauslegers verfahren und mittels eines Drehkranzes geschwenkt werden. Durch die turmartige Konstruktion brauchen TDK eine kleinere Aufstellfläche als andere Mobilkrane.
Bei einem Untendreher ist der Drehkranz am Unterwagen befestigt. Um eine Last zu schwenken muss die gesamte Krankonstruktion (Turm und Ausleger) mit bewegt werden. Dabei ist beim Unterdreher, durch des meistens außerhalb des Turmes angebrachte Ballastgewicht, eine größere Aufstellfläche nötig als bei einem Obendreher.
Obendreher haben höhere Traglasten, Hakenhöhen und Auslegerlängen als Untendreher. Durch eine Klettereinrichtung können solche TDK ohne den Einsatz von anderen Kranen (Fahrzeugkranen) ihre Turmhöhe verändern.
Schnellmontagekrane sind durch ihre geringe Montage- und Demontagezeiten flexibel im Einsatz auf kleineren Baustellen. Der Aufricht- und Abbauvorgang erfolgt weitgehend automatisch.
Bei einem Autoturmdrehkran werden die Konstruktionsmerkmale eines TDK mit dem Aufbau auf ein Fahrzeugfahrgestell kombiniert. Autoturmdrehkrane werden in der Regel für kurzfristige Einsätze ausgewählt. Sie sind für große Hubhöhen und große Reichweiten ausgelegt.
TDK mit Nadelausleger haben keine Laufkatze, die Veränderung der Ausladung erfolgt über das Anheben oder Absenken des Auslegers. Sie haben sich auf beengten Baustellen bewährt.
Toplesskrane haben eine größere Hubhöhe als normale Katzauslegerkrane, weil keine Abspannung über der Turmspitze notwendig ist. Allerdings sind bei dieser Bauart nur geringere Tragfähigkeiten möglich.
Steuerungsarten für TDK sind:
- Führerhausgesteuert
- Höhenverstellbarer Steuerstand
- Kabelgebundene Steuerung
- Kabellose Steuerung
Besondere TDK-Konstruktionen werden immer öfter für die Montage von Windkraftanlagen eingesetzt. Passend dazu gibt es die Tagung: Einsatz von (Groß) Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen.
Turmdrehkrane fallen unter den Geltungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie und werden durch die EN 14439 „Krane, Turmdrehkrane“ konkretisiert.
Ladekran:
Ein Ladekran ist ein kraftbetriebener Kran mit einer Säule, die in einem Kransockel drehbar ist, und einem Auslegersystem, das am oberen Ende der Säule befestigt ist, im Allgemeinen auf einem Nutzfahrzeug (auch Anhänger) montiert, dass über eine signifikante verbleibende Nutzlast verfügt, und für die Be- und Entladung des Fahrzeuges vorgesehen, ebenso wie für weitere Aufgaben, die in der Betriebsanleitung des Herstellers aufgeführt sind (Definition entspr. DIN EN 12999:2013-02).
Ladekrane bestehen in der Regel aus einer Kransäule, einem Hubarm und bis zu 2 Knickarmen. Sie sind zusätzlich schwenkbar und telekopierbar. Durch verschiedene zusätzliche auswechselbare Ausrüstungen wie z. B. Winde, Steinzangen, Zweischalengreifer kann der Einsatzbereich erweitert werden.
Bauformen von Ladekranen sind:
- Lkw-Ladekran
- Lkw-Anbaukran
- Ortsfester Ladekran
- Holzladekran/Langholzladekran
Lkw-Ladekrane im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6) sind Lkw-Ladekrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Trägerfahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30 mt nicht überschreitet und deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreiten.
Lkw-Anbaukrane im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6) sind Lkw-Ladekrane, die mit Einrichtungen zum betriebsmäßigen An- und Abbau an Lastkraftwagen versehen sind.
Ortsfeste Ladekrane sind Ladekrane, die auf eine ortsfeste Unterkonstruktion montiert sind. Diese Installation findet häufig Anwendung auf Schrottplätzen oder in der Recycling-Branche.
Ein Holzladekran ist entsprechend der DIN EN 12999, ein Ladekran, speziell konstruiert, hergestellt und mit einem Greifer ausgerüstet, um unbearbeitetes Holz (z. B. Baumstämme, Äste) zu be- und entladen. Im Gegensatz dazu ist ein Langholz-Ladekran im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6) ein Lkw-Ladekrane, der zum Heben von Stämmen bestimmt ist, die aufgrund ihrer Länge nicht im Stammschwerpunkt gehoben werden können und deshalb für das Verladen außer dem Heben noch ein Ziehen, Drücken oder Hebeln erfordert.
Des Weiteren werden Ladekrane in Windkraftanlagen und im Offshore Bereich eingesetzt.
Die Steuerung von Ladekranen erfolgt über:
- Flursteuerung
- Hochsitz
- Hochgelegener Steuerstand (mitdrehend/nicht mitdrehend)
- Kabelgebundene Steuerung
- Kabellose Steuerung
- Führerhaus
Ladekrane fallen unter den Geltungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie und werden durch die EN 12999 „Krane, Ladekrane“ konkretisiert.
Lkw-Ladekrane werden in Verbindung mit einer zusätzlich angebauten Arbeitsbühne auch zum Heben von Personen als Hubarbeitsbühne eingesetzt.
Zu allen Schwerpunkten für Krane und Hebezeuge, auch zum crane inspector (ISO 23814) oder experienced technician (ISO 9927-1), finden Sie passende Weiterbildungsangebote und Veranstaltungen, teilweise mit Prüfungen, in der Zertifizierungsstelle im Kranbereich des HDT.
Wir freuen uns auf Sie.