Laserschutzkurs für den industriellen und wissenschaftlichen Bereich

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Laserschutzkurs für den industriellen und wissenschaftlichen Bereich
Bei der Verwendung von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 in technischen Anwendungen ist gemäß OStrV ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss die sogenannten Fachkenntnisse besitzen, die durch diesen Kurs erworben werden können.
Die erworbenen Kenntnisse wurden in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen.
Zielsetzung
Das Seminar dient dem Nachweis der Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) vom 19. Juli 2010 (geändert 03.12.2016) und gemäß § 6 der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (Vorschrift 11) für Lasereinrichtungen in Industrie und Wissenschaft.
Personen, die zum Laserschutzbeauftragten für technische Anwendungen bestellt werden sollen.
Programm
Kurs Tag 1, 08:30 bis 17:00 Uhr
- Physikalische und messtechnische Grundlagen der Lasertechnik
- Expositionsgrenzwerte nach OStrV und Laserklassen
- Biologische Wirkung optischer Strahlung
- Laser in der Materialbearbeitung
Gefährdungen, Gesundheitsgefahren, Beurteilungsgrundlagen
- Gefährdungsbeurteilung
Einführung
- Praktische Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Technischer Bereich, Lasermaterialbearbeitung
Kurs Tag 2, 08:30 bis 15:45 Uhr
- Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Lasern
Schwerpunkt: Auswahl und Benutzung von Laserschutz- und-Justierbrillen
- Rechtliche Vorschriften und technische Regeln, OStrV
Unterweisung
- Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
Unterweisung der Beschäftigten
- Unterweisung, Zusammenfassung, Fragen
- Prüfung
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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