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Hybrid-Seminar

Technische Regeln für Arbeitsstätten – Was ändert sich?

Aufbauseminar: Geänderte und zusätzliche Anforderungen – insbesondere zur barrierefreien Gestaltung – kennen und sicher umsetzen lernen

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Technische Regeln für Arbeitsstätten – Was ändert sich?
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Die detaillierten Anforderungen an die Ausgestaltung von Arbeitsstätten sind in den... mehr

Technische Regeln für Arbeitsstätten – Was ändert sich?

Die detaillierten Anforderungen an die Ausgestaltung von Arbeitsstätten sind in den Arbeitsstättenrichtlinien enthalten. Diese wurden von 2021 bis 2022 weitreichend überarbeitet. Sie definieren damit den Stand der Sicherheitstechnik bezüglich der Arbeitsstätten grundsätzlich neu. Nur mit genauer Kenntnis der Änderungen kann eine rechtssichere aktuelle Ausgestaltung der Arbeitsstätten erfolgen. In vielen Fällen ist ein Bestandsschutz - wenn überhaupt - nur begrenzt gegeben!

Dazu kommt die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -, die der Umsetzung unterschiedlicher EU-Richtlinien dient. Die ArbStättV gibt die Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an, die vom Arbeitgeber eingehalten werden müssen.
Hier ist es von besonderer Bedeutung, dass die Betriebe die Belange von Menschen mit Behinderungen in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigen müssen (§ 3a).

Das Basisseminar zu diesem Themenkomplex finden Sie hier:

Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien

Zum Thema

Ziel moderner Arbeitsmarktpolitik ist es unter anderem allen Menschen eine weitestgehende
aktive Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies schließt ausdrücklich auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ein.
Werden in Arbeitsstätten Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen beschäftigt, muss die Ausführung der Arbeitsstätten hierauf abgestimmt sein. Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeitsstättengestaltung finden sich in den Arbeitsstättenregeln. Diese sind in den letzten Jahren in vielfältiger Weise geändert und ergänzt worden, um den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung der Arbeitsplätze zu entsprechen.
Neben baulichen (Um-)Gestaltungen sind hiervon auch der Betrieb bzw. die Nutzung sowie die Unterhaltung der Arbeitsstätten betroffen.

Zielsetzung

Das Seminar bringt sie auf den neuesten Stand hinsichtlich der Arbeitsstättenrichtlinien. Themenschwerpunkte der Veranstaltung sind die aktuellen Änderungen in den Richtlinien und ihre korrekte Umsetzung. Erfahren sie, welche neuen Anforderungen bestehen und was sie ändern müssen.

Teilnehmerkreis

Architekten und (Bau-)Ingenieure, die sich mit der Errichtung von Arbeitsstätten befassen.
Betreiber von Arbeitsstätten (incl. der Instandhaltungsabteilungen)
Sicherheitsfachkräfte.

Programm

Hybrid-Seminar, 09:00 bis 16:30 Uhr

  • Begrüßung / Vorstellung / Zielabgleich

  • Grundlagen Arbeitsschutzgesetz / Arbeitsstättenverordnung / ASR zu Gefährdungsbeurteilungen

  • Barrierefreie Gestaltung - Grundlagen / Beachtung der Nutzeranforderungen an Arbeitsstätten

  • Kaffeepause

  • Neue Anforderungen zu Raumabmessungen / Verkehrswegen / Fenster - Türen und Tore - Fußböden

  • Mittagessen

  • Neue Anforderungen zu Brandschutz / Fluchtwegen und Notausgängen / (Not-) Beleuchtung / Sicherheitskennzeichnung /

  • (Neue) Anforderungen an Beleuchtung / Raumtemperaturen / Lüftung / Lärm

  • Kaffeepause

  • (Neue) Anforderungen an Sanitär-/Pausen-/Bereitschaftsräumen / Erste-Hilfe (Räume/Mittel/Einrichtungen) / Unterkünfte / Sonderanforderungen auf Baustellen

  • Bestandsschutz


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Nützliche Links zu "Technische Regeln für Arbeitsstätten – Was ändert sich?"

Hinweise

Dieser Veranstaltung vorangestellt ist ein E-Learning Part.

Hierzu werden Ihnen im Vorfeld des Seminars Unterlagen in unserem Digitalen Campus zur Verfügung gestellt.

Bitte erarbeiten Sie vor Beginn der Veranstaltung diese Unterlagen. Die Kenntnis des Inhalts wird zum Einstieg in die Thematik des Seminars vorausgesetzt und in einem ersten Schritt zu Beginn der Veranstaltung besprochen.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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